Herr Tien fragte, ob er vom Allgemeinmediziner Grad IV zum Mediziner Grad III befördert werde oder ob eine Änderung seiner Berufsbezeichnung vom Mediziner zum Arzt in Betracht gezogen werde. Welche Verfahren und Befugnisse gelten für die Änderung einer Berufsbezeichnung?
Zu diesem Thema antwortete das Gesundheitsministerium wie folgt :
Am 27. Mai 2015 hat das Gesundheitsministerium in Abstimmung mit dem Innenministerium das Gemeinsame Rundschreiben Nr. 10/2015/TTLT-BYT-BNV zur Regelung von Codes und Standards für Berufsbezeichnungen von Ärzten, Präventivmedizinern und Medizinern herausgegeben. Darin werden drei Gruppen von Berufsbezeichnungen für Ärzte, Präventivmediziner und Mediziner im selben Gemeinsamen Rundschreiben festgelegt, wobei sich die ersten vier Ziffern der Codes für die Berufsbezeichnungen jedoch aufgrund unterschiedlicher Aufgaben, Standards für die berufliche Kompetenz und Anforderungen an das Niveau der beruflichen Ausbildung unterscheiden (Ärzte und Präventivmediziner haben eine Ausbildungszeit von 6 Jahren; Mediziner auf mittlerer Ebene haben eine Ausbildungszeit von 2 Jahren).
Der Berufstitel Arzt/Ärztin, Präventivmediziner/in ist keine Berufsbezeichnung der Stufe IV, jedoch ist der Titel Mediziner/Ärztin gemäß der Klassifizierung der Berufsbezeichnungen nicht niedriger eingestuft als der Berufstitel Arzt/Ärztin, Präventivmediziner/in.
Derzeit ist „Arzt“ eine im Gesetz über medizinische Untersuchungen und Behandlungen 2023 festgelegte medizinische Berufsbezeichnung mit der Funktion, im Rahmen der im Rundschreiben Nr. 32/2023/TT-BYT des Gesundheitsministers vom 31. Dezember 2023 festgelegten beruflichen Aktivitäten medizinische Grundversorgungsdienste bereitzustellen und durchzuführen. Im Laufe der Jahre haben sich medizinische Fachkräfte mit der Berufsbezeichnung „Arzt“ auf der Basisebene wirksam um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gekümmert.
Um die beruflichen Qualifikationen und Fähigkeiten zu verbessern, wurden in jüngster Zeit medizinische Fachkräfte mit der Berufsbezeichnung „Arzt IV. Grades“ eingestellt, die eine Schule besucht und einen medizinischen Abschluss erworben hatten, und denen eine Approbation zur Ausübung des Fachgebiets eines Arztes erteilt wurde. Diese Beamten erfüllen die Standards, Bedingungen sowie die fachliche und technische Kompetenz für die Berufsbezeichnung „Doktor III.“ und sind für die Berufsbezeichnung „Arzt“ und den Tätigkeitsbereich gemäß dem Gesetz über ärztliche Untersuchungen und Behandlungen geeignet. Sie erfüllen die Ausbildungsstandards für die Berufsbezeichnung „Doktor III.“ und können bei Erfüllung weiterer vorgeschriebener Standards und Bedingungen zum Doktor III. befördert werden.
Für Beamte der Besoldungsgruppe V und IV wird eine Beförderung in die nächsthöhere Berufsbezeichnungsgruppe (Besoldungsgruppe IV und Besoldungsgruppe III) gemäß den Bestimmungen in Artikel 32 Absatz 2 des Dekrets Nr. 115/2020/ND-CP (geändert und ergänzt in Artikel 1 Absatz 16 des Dekrets Nr. 85/2023/ND-CP) in Betracht gezogen, wenn sie die vorgeschriebenen Standards und Bedingungen erfüllen.
Chinhphu.vn
Quelle: https://baochinhphu.vn/co-duoc-xet-chuyen-chuc-danh-y-si-sang-bac-si-102250307151138552.htm
Kommentar (0)