Vorgeschlagene Geldstrafe von 160 Millionen VND für Immobiliengeschäfte ohne Unternehmensgründung

Báo Đầu tưBáo Đầu tư20/07/2024

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Vorgeschlagene Geldstrafe von 160 Millionen VND für Immobiliengeschäfte ohne Unternehmensgründung

Fragen im Zusammenhang mit der Gründung von Immobilienunternehmen rücken zunehmend in den Fokus, insbesondere wenn die Kriterien zur Bestimmung kleiner Einheiten noch nicht offiziell bekannt gegeben wurden.

Das Bauministerium bittet um Kommentare zu einem Verordnungsentwurf zur Regelung verwaltungsrechtlicher Sanktionen bei Bauverstößen.

Dementsprechend sieht die vorgeschlagene Verordnung in Artikel 60 des Entwurfs eine Geldbuße von 120 bis 160 Millionen VND für Immobiliendienstleistungsunternehmen vor, die kein den Vorschriften entsprechendes Unternehmen gründen. Die derzeitige Höchststrafe für diesen Verstoß beträgt 120 Millionen VND.

Die Erhöhung des Strafmaßes ist ein Versuch, zur Bereinigung und Verbesserung des Immobilienmarktes beizutragen. Foto: Dung Minh

Darüber hinaus wird das oben genannte Strafmaß auch auf Fälle angewendet, in denen Immobilienhandelsplätze Verträge mit Maklern abschließen, die für die Tätigkeit nicht qualifiziert sind. Immobiliendienstleistungsunternehmen, jedoch verfügt keine Einzelperson über eine Maklerlizenz; Börsennotierung, Angabe falscher Informationen; nicht lizenzierter Boden …

Zusätzlich zu den oben genannten Vorschriften hat das Ministerium auch vorgeschlagen, in zahlreichen anderen Fällen Sanktionen gegen Investoren, Auftragnehmer, Organisationen und Einzelpersonen im Bereich des Immobilienbaus zu verhängen. Unter diesem Link können sich die Leser über den gesamten Entwurf informieren und über die Mailbox [email protected] Kommentare abgeben oder vor dem 12. September 2024 Dokumente an die Agentur des Bauinspektorats des Ministeriums senden.

Fragen im Zusammenhang mit der Gründung von Immobiliendienstleistungsunternehmen rücken zunehmend in den Fokus, insbesondere wenn die Kriterien zur Bestimmung kleiner Einheiten noch nicht offiziell bekannt gegeben wurden.

Im Verordnungsentwurf, in dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes über das Immobiliengeschäft von 2024 detailliert beschrieben werden, schlägt das Bauministerium Kriterien zur Bestimmung kleiner Immobilienunternehmen mit einem Gesamtumsatz von nicht mehr als 300 Milliarden VND und nicht mehr als zehn Verkäufen und Übertragungen pro Jahr vor.

Laut Master Nguyen Van Dinh, Experte für Immobilienrecht, ist der aktuelle Entwurf wissenschaftlich fundiert und umsetzbar. Um die Überzeugungskraft dieses Plans zu erhöhen, muss das Bauministerium jedoch Argumente, wissenschaftliche Grundlagen und praktische Grundlagen liefern, um die Zahl von 300 Milliarden VND und 10 Transaktionen pro Jahr zu beziffern.

„Eine wichtige Frage, die ebenfalls zufriedenstellend beantwortet werden muss, ist der Mechanismus zur Gewährleistung der Umsetzung der Bestimmungen des Dekrets. Insbesondere: Wie kann man Einzelpersonen kontrollieren und anprangern, die Immobiliengeschäfte über die Kleinhandelsgrenze hinaus betreiben? Welche Sanktionen sind möglich? „Und wenn eine Einzelperson vorsätzlich Immobilien kauft oder verkauft und dabei die Kleinbetragsgrenze überschreitet, sind die Transaktionen, die diese Grenze überschreiten, dann ungültig?“, kommentierte Herr Dinh.

Das oben genannte Thema wurde bei einem kürzlichen Treffen mit Vizepremierminister Tran Hong Ha erwähnt. Dementsprechend einigten sich die Delegierten auf Regelungen für Einzelpersonen, die im kleinen Maßstab Immobiliengeschäfte betreiben. nicht für gewerbliche Zwecke und in kleinem Umfang nach den Kriterien Vertragswert, Anzahl der Verkäufe und Übertragungen von Immobilien pro Jahr.

Derzeit wurden keine spezifischen Informationen zu der oben genannten Regelung bekannt gegeben. Investment Newspaper wird die entsprechenden Nachrichten so schnell wie möglich aktualisieren.

Was die Gründung von Immobiliendienstleistungsunternehmen im Allgemeinen betrifft, so bietet das neue Immobilienwirtschaftsgesetz viele Mechanismen, die die Unternehmensgründung erleichtern.

So schreibt das Immobilienwirtschaftsgesetz von 2014 beispielsweise vor, dass eine Organisation, die eine Maklertätigkeit aufnehmen möchte, mindestens zwei Personen mit Berufszulassung in der Einheit beschäftigen muss. Gemäß Artikel 61 des Gesetzes über Immobiliengeschäfte von 2023 muss jedoch nur mindestens eine Person im Grundbuch eingetragen sein, die ein Gewerbe gründen darf.


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Quelle: https://baodautu.vn/batdongsan/de-xuat-phat-160-trieu-dong-neu-kinh-doanh-bat-dong-san-nhung-khong-lap-doanh-nghiep-d220202.html

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