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Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 180/2024/ND-CP erlassen, das die Politik zur Senkung der Mehrwertsteuer gemäß Resolution Nr. 174/2024/QH15 vom 30. November 2024 der Nationalversammlung festlegt. Das Dekret tritt von heute (1. Januar 2025) bis zum 30. Juni 2025 in Kraft.
Senkung der Mehrwertsteuer auf Waren- und Dienstleistungsgruppen, die derzeit einem Steuersatz von 10 % unterliegen
Im Dekret heißt es eindeutig, dass die Mehrwertsteuer für Waren- und Dienstleistungsgruppen, die derzeit einem Steuersatz von 10 % unterliegen, gesenkt wird, mit Ausnahme der folgenden Waren- und Dienstleistungsgruppen:
a- Telekommunikation, Finanzaktivitäten, Bankwesen, Wertpapiere, Versicherungen, Immobiliengeschäft, Metalle und vorgefertigte Metallprodukte, Bergbauprodukte (ausgenommen Kohlebergbau), Koks, raffiniertes Erdöl, chemische Produkte. Einzelheiten sind der Anlage I zu dieser Verordnung zu entnehmen.
b- Waren und Dienstleistungen, die der besonderen Verbrauchsteuer unterliegen. Einzelheiten sind der Anlage II zu dieser Verordnung zu entnehmen.
c- Informationstechnologie gemäß dem Gesetz über Informationstechnologie. Einzelheiten sind der Anlage III zu dieser Verordnung zu entnehmen.
d- Die Mehrwertsteuersenkung für jede Art von Waren und Dienstleistungen wird einheitlich auf den Stufen Import, Produktion, Verarbeitung und Handelsgeschäft angewendet. Für verkaufte Kohleprodukte (einschließlich abgebauter und vor dem Verkauf nach einem geschlossenen Verfahren gesiebter und klassifizierter Kohle) gilt eine Mehrwertsteuerermäßigung. Für die im Anhang I dieser Verordnung aufgeführten Kohleprodukte besteht auf anderen Stufen als der Gewinnung und dem Verkauf kein Anspruch auf eine Mehrwertsteuerermäßigung.
Auch Unternehmen und Wirtschaftsgruppen, die vor dem Verkauf ein geschlossenes Verfahren durchführen, unterliegen auf verkaufte Kohleprodukte einer Mehrwertsteuerermäßigung.
Falls die in den Anhängen I, II und III dieser Verordnung aufgeführten Waren und Dienstleistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen oder gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes einer Mehrwertsteuer von 5 % unterliegen, gelten die Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und es wird keine Mehrwertsteuerermäßigung gewährt.
Mehrwertsteuersenkung
Bezüglich der Mehrwertsteuerermäßigung stellt die Verordnung klar, dass Unternehmen, die die Mehrwertsteuer nach der Abzugsmethode berechnen, berechtigt sind, auf die oben genannten Waren und Dienstleistungen einen Mehrwertsteuersatz von 8 % anzuwenden.
Unternehmen (einschließlich privater Gewerbetreibender und Einzelunternehmen), die die Mehrwertsteuer nach der Prozentsatzmethode auf den Umsatz berechnen, haben bei der Rechnungsstellung für Waren und Dienstleistungen, für die gemäß den oben genannten Vorschriften eine Mehrwertsteuerermäßigung gilt, Anspruch auf eine Ermäßigung von 20 % des Prozentsatzes für die Berechnung der Mehrwertsteuer.
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Quelle: https://pnvnweb.dev.cnnd.vn/giam-thue-gia-tri-gia-tang-doi-voi-cac-nhom-hang-hoa-dich-vu-dang-ap-dung-muc-thue-suat-10-2025010211191194.htm
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