Im Rahmen der Fortsetzung des Arbeitsprogramms der 8. Sitzung besprach die Nationalversammlung heute Nachmittag, am 30. Oktober, im Saal den Gesetzentwurf zur Volksluftverteidigung.
Dieses Gesetz legt die Grundsätze, Aufgaben, Kräfte und Aktivitäten der Volksluftverteidigung fest. Management von Drohnen und anderen Fluggeräten und Gewährleistung der Luftverteidigungssicherheit; Ressourcen, Systeme, Richtlinien, Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Behörden, Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen in Bezug auf die Luftverteidigung der Bevölkerung.
Bei der Vorstellung des Berichts zur Erläuterung, Entgegennahme und Überarbeitung des Gesetzesentwurfs sagte der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskomitees, Le Tan Toi, dass einige Meinungen dazu rieten, das Konzept „unbemanntes Luftfahrzeug“ ausführlicher zu erläutern und sich auf internationale Erfahrungen zu berufen, um das Konzept zu perfektionieren. Dabei sollten sowohl fliegende Taxis als auch fliegende Motorräder einbezogen werden, um die Umsetzung zu erleichtern.
Auf Grundlage der Meinungen der Delegierten und durch die Untersuchung der Konzepte einer Reihe von Ländern sowie der Bestimmungen des Abkommens über die Zivilluftfahrt von 1944 (in dem der Begriff „unbemannte Luftfahrzeuge“ verwendet wird – Artikel 8 des Abkommens) hat der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung dieses Konzept überarbeitet, um sicherzustellen, dass es für andere unbemannte Fluggeräte, die es in Zukunft geben könnte, wie etwa Flugtaxis und Flugmotorräder, geeignet, vollständig und umfassend ist.
Ein „unbemanntes Luftfahrzeug“ ist dem Entwurf zufolge ein Luftfahrzeug, dessen Flugsteuerung und Wartung keine direkte Kontrolle durch einen Piloten an Bord erfordert.
Zu den „anderen Fluggeräten“ zählen Ballons, Flugmodelle, Fallschirme, Drachen (mit Ausnahme herkömmlicher Flugdrachen) und andere bemannte oder unbemannte Fluggeräte, bei denen es sich nicht um Flugzeuge oder unbemannte Luftfahrzeuge handelt.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Organisationen und Einzelpersonen, die mit unbemannten Flugzeugen, anderen Fluggeräten, Flugzeugmotoren, Flugzeugpropellern und Ausrüstung und Geräten für unbemannte Flugzeuge und andere Fluggeräte handeln dürfen, diese einführen, ausführen, vorübergehend zum Zwecke der Wiederausfuhr einführen bzw. vorübergehend zum Zwecke der Wiedereinfuhr ausführen dürfen.
Der Minister für Nationale Verteidigung und der Minister für Öffentliche Sicherheit erteilen Lizenzen für den Import und Export von unbemannten Flugzeugen und anderen Fluggeräten, Flugzeugtriebwerken, Flugzeugpropellern sowie Ausrüstung und Geräten für unbemannte Flugzeuge und andere Fluggeräte, die den Verteidigungs- und Sicherheitsaufgaben des Ministeriums für Nationale Verteidigung und des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit dienen.
Das Gesetz legt außerdem konkret die Bedingungen für Organisationen und Einzelpersonen fest, die Geschäftstätigkeiten mit unbemannten Luftfahrzeugen, anderen Fluggeräten, Flugzeugtriebwerken, Flugzeugpropellern sowie Ausrüstung und Geräten für unbemannte Luftfahrzeuge und andere Fluggeräte durchführen.
„Drohnen und andere Fluggeräte müssen vor ihrer Inbetriebnahme und Nutzung gemäß den staatlichen Vorschriften registriert werden“, heißt es in dem Gesetzesentwurf.
Das Gesetz verbietet außerdem die illegale Herstellung, Erprobung, Produktion, Reparatur, Wartung, den Handel, Export, Import, vorübergehende Einfuhr zum Zwecke der Wiederausfuhr, vorübergehende Ausfuhr zum Zwecke der Wiederausfuhr, den Besitz, die Nutzung und den Einsatz von unbemannten Flugzeugen, anderen Fluggeräten, Flugzeugtriebwerken, Flugzeugpropellern sowie Ausrüstung und Geräten von unbemannten Flugzeugen und anderen Fluggeräten.
Es ist außerdem verboten, Drohnen oder andere Fluggeräte zum Transport illegaler Ausrüstung, Waffen, Sprengstoffe oder verbotener Substanzen zu verwenden oder gegen die Partei und den Staat zu propagieren, aufzuhetzen, zu verführen oder zu verzerren.
Was die Organisation der Volksluftverteidigungskräfte betrifft, so gibt es ein Team zur Unterdrückung unbemannter Flugzeuge und anderer Fluggeräte sowie die Befugnisse und Fälle der Unterdrückung (d. h. der Einsatz von Feuerkraft, Impulsen oder anderen Maßnahmen, um den Betrieb unbemannter Flugzeuge und anderer Fluggeräte zu unterbrechen, bestimmte Funktionen zu deaktivieren oder die Betriebsfähigkeit vollständig zu verlieren).
Nachdem Verteidigungsminister Phan Van Giang die von den Delegierten vorgebrachten Meinungen erläutert und die Arbeitssitzung beendet hatte, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Nationalversammlung, Tran Quang Phuong, dass der Gesetzesentwurf der Nationalversammlung in dieser Sitzung zur Genehmigung vorgelegt werden könne.
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Quelle: https://vov.vn/chinh-tri/luat-phong-khong-nhan-dan-quy-dinh-bao-quat-doi-voi-ca-taxi-bay-motor-bay-post1132047.vov
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