Hochschulabsolventen haben keinen Anspruch auf die in Absatz 3, Artikel 19 des Einkommensteuergesetzes festgelegten Familienabzüge.
Herr Doan Van Thuong (HCMC) hat ein Kind, das aufgrund überfälliger Credits sein Universitätsstudium ein Jahr früher als für das auf seinem Studentenausweis angegebene Studienjahr geplant abschloss und seinen Abschluss im August 2023 erhielt.
Im Mai 2024 überprüfte die Agentur von Herrn Thuong die Aufzeichnungen und kündigte an, dass sie ab September 2023 bei der Berechnung der persönlichen Einkommensteuer keine Angehörigen mehr für Familienabzüge berücksichtigen werde.
Herr Thuong fragte sich, ob der Zeitpunkt für die Abschaffung der Familienabzüge für Angehörige richtig war.
Als Antwort auf die Frage von Herrn Thuong verwies die Steuerbehörde von Ho-Chi-Minh-Stadt auf die Bestimmungen von Klausel 3, Artikel 19 des Einkommensteuergesetzes vom 21. November 2007 zu Fällen von Familienabzügen.
Darin heißt es eindeutig: „Ein Angehöriger ist eine Person, für deren Unterhalt der Steuerzahler verantwortlich ist, einschließlich:
a) Minderjährige; behindertes Kind, arbeitsunfähig;
b) Personen ohne Einkommen oder mit einem Einkommen, das die vorgeschriebene Grenze nicht übersteigt, einschließlich minderjähriger Kinder, die eine Universität, ein College, eine Berufsschule oder eine Berufsausbildung besuchen; Arbeitsunfähige Ehepartner, Eltern, die das Erwerbsalter überschritten haben oder arbeitsunfähig sind, andere Personen ohne Unterhalt, für die der Steuerzahler direkt aufkommen muss.
Die Regierung schreibt Einkommensgrenzen und -erklärungen vor, um die für Familienabzüge berechtigten Angehörigen zu bestimmen.
Die Steuerbehörde von Ho-Chi-Minh-Stadt verwies ferner auf Punkt d, Klausel 1, Artikel 9 des Rundschreibens Nr. 111 des Finanzministers vom 15. August 2013 zu Richtlinien für die Umsetzung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung mehrerer Artikel des Einkommensteuergesetzes und des Regierungserlasses Nr. 65/2013 zur detaillierten Erläuterung mehrerer Artikel des Einkommensteuergesetzes und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung mehrerer Artikel des Einkommensteuergesetzes zur Regelung von Abzügen.
Zu den Kindern (leibliche Kinder, gesetzlich adoptierte Kinder, uneheliche Kinder, Stiefkinder der Ehefrau, Stiefkinder des Ehemannes), die zum Kreis der unterhaltsberechtigten Personen gehören, die Anspruch auf Familienabzüge haben, zählen: Kinder unter 18 Jahren (berechnet nach vollen Monaten; beispielsweise gilt ein am 25. Juli 2014 geborenes Kind ab Juli 2014 als unterhaltsberechtigt); Kinder ab 18 Jahren mit Behinderungen, die nicht arbeiten können; Kinder, die in Vietnam oder im Ausland eine Universität, ein College, eine Berufsoberschule oder eine Berufsausbildung besuchen, einschließlich Kinder ab 18 Jahren, die eine Oberschule besuchen (einschließlich der Wartezeit auf die Ergebnisse der Universitätsaufnahmeprüfung von Juni bis September der 12. Klasse) und kein Einkommen haben oder deren durchschnittliches Monatseinkommen aus allen Einkommensquellen 1 Million VND im Jahr nicht übersteigt.
Auf der Grundlage der oben genannten Bestimmungen hat Herr Thuongs Kind, wenn es im August 2023 seinen Universitätsabschluss macht, keinen Anspruch auf Familienabzüge gemäß Absatz 3, Artikel 19 des Einkommensteuergesetzes.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/sinh-vien-tot-nghiep-dai-hoc-co-la-nguoi-phu-thuoc-de-giam-tru-gia-canh-2363702.html
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