NDO – Das Nationale Institut für Lebensmittelsicherheit und Hygiene hat festgestellt, dass die pflanzlichen Bonbons von Kera den Süßstoff Sorbit in einer Menge von 33,4 g/100 g enthalten, dieser aber nicht wie vorgeschrieben auf dem Produktetikett aufgeführt ist.
Am 20. März gab die Abteilung für Lebensmittelsicherheit des Gesundheitsministeriums bekannt, dass die Ergebnisse der Prüfung von Kera-Gemüsebonbons durch das Nationale Institut für Lebensmittelsicherheits- und Hygieneprüfungen ergeben hätten, dass das Produkt Sorbit, ein Süßungsmittel, mit einem Gehalt von 33,4 g/100 g enthielt, das jedoch nicht wie vorgeschrieben auf dem Produktetikett aufgeführt war.
Nach Angaben der Abteilung für Lebensmittelsicherheit lagen dem Nationalen Institut für Lebensmittelsicherheitskontrolle am 19. März 2025 erste Testergebnisse zum Nahrungsergänzungsmittel Supergreens Gummies (Kera-Gemüsebonbons) vor, denen zufolge die Angaben zu Eiweiß-, Zucker-, Fett- und Gesamtenergiegehalt grundsätzlich mit der Selbstdeklaration des Produkts übereinstimmten.
Die Abteilung für Lebensmittelsicherheit forderte das Nationale Institut für Lebensmittelsicherheitskontrolle auf, zusätzliche Substanzen und Sicherheitsindikatoren zu testen.
Gemäß den Testergebnissen des Nationalen Instituts für Lebensmittelsicherheit und Hygiene, die der Abteilung für Lebensmittelsicherheit gemeldet wurden, stimmen die Indikatoren für Protein, Zucker, Fett und Gesamtenergiegehalt im Wesentlichen mit der Selbstdeklaration des Produkts überein, die Sicherheitsindikatoren für Mikroorganismen, Pilze, Schwermetalle usw. wurden alle nicht nachgewiesen oder liegen innerhalb sicherer Grenzen.
Allerdings stellte das Nationale Institut für Lebensmittelsicherheitskontrolle auch fest, dass das Produkt den Süßstoff Sorbit in einer Menge von 33,4 g/100 g enthielt, dieser jedoch nicht wie vorgeschrieben auf dem Produktetikett aufgeführt war.
Das Amt für Lebensmittelsicherheit hat eine offizielle Mitteilung an das Amt für Lebensmittelsicherheit in Ho-Chi-Minh-Stadt und das Gesundheitsamt von Dak Lak gesandt, in der es darum bittet, Verstöße gemäß dem Gesetz zu behandeln.
Das Ministerium für Lebensmittelsicherheit teilte mit, dass es als Reaktion auf Informationen über übermäßige Werbung für das Nahrungsergänzungsmittel Supergreens Gummies (pflanzliche Kera-Süßigkeiten) auf sozialen Plattformen am 6. März 2025 die offiziellen Depeschen Nr. 396/ATTP-PCTTR an das Ministerium für Lebensmittelsicherheit von Ho-Chi-Minh-Stadt mit der Aufforderung zu einer dringenden Inspektion der Geschäftstätigkeit der Chi Em Rot Group Joint Stock Company, die dieses Produkt in Ho-Chi-Minh-Stadt handelt, sowie die offizielle Depesche Nr. 398/ATTP-PCTTR an das Gesundheitsministerium der Provinz Dak Lak verschickt habe. Die zuständigen Stellen weisen dringend darauf hin, dass die Einhaltung der Bedingungen während des Produktionsprozesses für pflanzliche Kera-Süßigkeiten überprüft werden muss. Herstellung von pflanzlichen Kera-Süßigkeitenprodukten bei der Asia Life Joint Stock Company.
Delegationen des Amtes für Lebensmittelsicherheit von Ho-Chi-Minh-Stadt und des Gesundheitsamtes der Provinz Dak Lak inspizierten die oben genannten Einrichtungen und entnahmen Produktproben, um sie zur Prüfung an das Nationale Institut für Lebensmittelsicherheit und Hygiene zu schicken.
Zuvor war das Nationale Institut für Lebensmittelsicherheit und Hygienekontrolle (Gesundheitsministerium) die Einheit, die die von den Behörden in Dak Lak und Ho-Chi-Minh-Stadt eingesandten Proben der pflanzlichen Bonbons von Kera entgegennahm und testete.
Kera-Gemüsebonbons werden von der Asia Life Joint Stock Company (Dak Lak) im Auftrag der Chi Em Rot Group Joint Stock Company (CER Group) mit Hauptsitz in Ho-Chi-Minh-Stadt hergestellt.
Zuvor hatte die Kera VietNam Fanpage am 5. März Informationen zu den Testergebnissen der pflanzlichen Bonbons von Kera veröffentlicht und bestätigt, dass 100 g Bonbons 0,935 % Ballaststoffe enthalten, was etwa 0,02992 g entspricht. Am 13. Februar 2025 betrug das Testergebnis für den Inulingehalt (eine Art löslicher Ballaststoff) in den Süßigkeiten 5,8 %, was etwa 0,1856 g entspricht.
Laut dem Vertreter der Lebensmittelsicherheitsbehörde beruht die Werbung, dass 1 Kera-Bonbon einem Teller Gemüse entspricht, darauf, dass die Leute, die in sozialen Netzwerken für Gemüsebonbons werben, die Wirksamkeit übertrieben haben. Kera Gemüsebonbons werden vom Hersteller und Vermarkter als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet.
Derzeit werden funktionelle Lebensmittel in drei Typen unterteilt: gesundheitsschützende Lebensmittel, Lebensmittel für spezielle Diäten und Nahrungsergänzungsmittel. Insbesondere die ersten beiden Typen sind gemäß dem Lebensmittelsicherheitsgesetz verpflichtet, Werbeinhalte bei den Behörden anzumelden und dürfen nur mit bestätigtem Inhalt werben.
Bei Nahrungsergänzungsmitteln erfolgt die Verwaltung dezentral vor Ort, die Produktionseinheit deklariert selbst, ist selbst für den Inhalt verantwortlich und sorgt für die Einhaltung der Vorschriften gemäß dem Werbegesetz und dem Gesetz zur Lebensmittelsicherheit.
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Quelle: https://nhandan.vn/keo-rau-cu-kera-co-chat-tao-ngot-nhung-co-so-san-xuat-khong-ghi-tren-nhan-post866442.html
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