(Dan Tri) – Ab 2025 wird es bei der Abiturprüfung zusätzlich zur Fremdsprachenprüfung auch eine Literaturprüfung geben.
Die neue Abiturordnung ab 2025 enthält zusätzliche Regelungen zur Befreiung von der Literaturprüfung bei der Anerkennung des Schulabschlusses.
Dementsprechend gilt diese Richtlinie nur für Ausländer mit einem vietnamesischen Sprachzertifikat gemäß dem Vietnamese Language Proficiency Framework for Foreigners auf Stufe 3 oder höher.
Wer von der Literaturprüfung befreit werden kann, aber dennoch an der Literaturprüfung im Rahmen der Abiturprüfung teilnehmen möchte, muss das Ergebnis der Literaturprüfung zur Berechnung der Abiturnote heranziehen.
Auch die Regelungen zur Befreiung von Fremdsprachenprüfungen haben sich mit der neuen Regelung im Vergleich zu früher geändert. Dementsprechend werden Kandidaten, die vom Fremdsprachentest befreit sind, nicht auf 10 Punkte umgerechnet. Die Formel zur Berechnung der Abschlussnote für diesen Kandidaten wird die Fremdsprachennote nicht berücksichtigen.
Von der Grundprüfung Fremdsprachen sind unverändert die Fächer ausgenommen, zu denen unter anderem die Mitglieder der Nationalmannschaft der Internationalen Fremdsprachenolympiade und Personen mit einem der geforderten Fremdsprachenzertifikate gehören.
Wer von der Fremdsprachenprüfung befreit ist und dieses Fach dennoch in der Abiturprüfung belegen möchte, muss dieses Prüfungsergebnis in die Berechnung der Abiturnote einbeziehen.
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Quelle: https://dantri.com.vn/giao-duc/dieu-kien-mien-thi-mon-ngu-van-tot-nghiep-thpt-tu-nam-2025-20241225002605534.htm
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