Die Regierung hat das Dekret Nr. 60/2025/ND-CP (Dekret 60) vom 3. März 2025 erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 116/2020/ND-CP vom 25. September 2020 (Dekret 116) geändert und ergänzt werden, das die Richtlinien zur Unterstützung der Studiengebühren und Lebenshaltungskosten für Pädagogikstudenten regelt.
Dekret Nr. 60 wurde erlassen, um Einschränkungen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Dekret Nr. 116 zu überwinden und gleichzeitig die bei der Umsetzung von Förderrichtlinien erzielten Ergebnisse fortzuführen, hervorragende und engagierte Studenten zum Studium und zur Arbeit zu gewinnen und einen Beitrag zum Bildungssektor zu leisten.
Dekret 116 hat große Bedeutung
Als Dekret 116 erlassen wurde, enthielt es zahlreiche neue und bedeutsame Bestimmungen und veranlasste viele hervorragende Studierende, sich für ein Studium einzuschreiben und so zum Bildungssektor beizutragen.
Konkret: Pädagogik-Studierende werden mit Studiengebühren und Lebensunterhalt gefördert. Damit verbunden ist die Verpflichtung der Studierenden, nach dem Studienabschluss noch eine gewisse Zeit im Bildungsbereich tätig zu sein, andernfalls müssen sie die Förderung zurückzahlen.
Übertragen Sie den Provinzen und zentral verwalteten Städten die Verantwortung für die Aufgabenverteilung, Auftragsvergabe und Ausschreibung der Ausbildung pädagogischer Studierender. Studierende, die aufgrund einer Quote eingestellt werden, jedoch keinen Aufträgen, Zuweisungen oder Ausschreibungen unterliegen, haben dennoch Anspruch auf Fördermittel im Rahmen der „Ausbildung nach sozialem Bedarf“.
Nach dreijähriger Umsetzung hat Dekret 116 bestimmte Ergebnisse erzielt, beispielsweise: Die Zahl der an Lehrerausbildungsprogrammen interessierten Kandidaten und Eltern ist gestiegen; Die Anmeldequote, die Zulassungsnote und die Einschreibequote für Lehramtsstudiengänge sind im Vergleich zu anderen Ausbildungsgängen und Bereichen stark angestiegen; Verbesserung der Lehrerqualität
Bei der Umsetzung des Dekrets 116 sind jedoch einige Probleme aufgetreten, beispielsweise: Kommunen hatten sich zur Erteilung von Aufträgen verpflichtet, diese jedoch nicht umgesetzt, was zu Verzögerungen bei der Auszahlung von Geldern führte. Für die Bewerbung um eine Lehrerausbildung gibt es keine spezifischen Anweisungen. Einige Kommunen sind in Schwierigkeiten und verfügen nicht über genügend Mittel, um Lehramtsstudenten während ihrer Ausbildung zu unterstützen. Die Ausbildung der Lehramtsstudierenden und die Einstellung der Absolventen in den Bildungssektor sind noch nicht synchronisiert; Es gibt keine detaillierten Anweisungen zur Nachverfolgung der Rückerstattung …
Überwindung der Situation, in der Lehramtsstudenten keine oder nur langsam Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen
Die Regierung hat das Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung damit beauftragt, das Dekret Nr. 116 zu überprüfen, zu ändern und zu ergänzen, um Hindernisse zu beseitigen und eine praktikable und wirksame Umsetzung sicherzustellen.
Dekret Nr. 60 regelt die Methode der finanziellen Unterstützung von Pädagogikstudenten, wobei der Staat Pädagogikstudenten durch die Zuweisung von Budgetschätzungen entsprechend der Dezentralisierung des Budgets unterstützt; Besteht örtlich Bedarf an Lehrkräften, die zuzuweisen oder zu bestellen sind, wird die Aufgabe der Lehrerbildung an die angeschlossene Lehrerbildungsstätte übertragen bzw. die Lehrerbildungsstätte wird bestellt.
Mit dieser Regelung werden Ausbildungsstätten für Pädagogikstudierende und Pädagogikstudenten zeitnaher und angemessener gefördert und tragen dazu bei, Bedingungen für ein unbeschwertes Studium der Pädagogikstudenten zu schaffen und die Qualität des Lehrpersonals zu verbessern.
Klärung der Verantwortung für die Finanzierung der Umsetzung von Fördermaßnahmen für Lehramtsstudierende
Dekret Nr. 60 enthält Klarstellungen zu den Verantwortlichkeiten relevanter Parteien wie dem Ministerium für Bildung und Ausbildung, dem Finanzministerium, den Volkskomitees der Provinzen, den Lehrerausbildungseinrichtungen, den Lernenden usw. bei der Umsetzung der Politik. insbesondere die Klärung der Zuständigkeiten für die Sicherstellung der Finanzierung der Umsetzung von Fördermaßnahmen für Pädagogikstudierende.
Dekret 60 enthält außerdem detailliertere Anweisungen zu den Verfahren für die Zahlung von Entschädigungen in Fällen, in denen eine Entschädigung gemäß den Vorschriften erforderlich ist. Aufgaben der Lehrerbildungseinrichtungen, der Aufgabenvergabe- und Bestellorganisationen der Pädagogikstudierenden bei der Abstimmung mit den Trägern und Privatpersonen bei der Auszahlung von Unterstützungsgeldern und der Einforderung von Rückerstattungsmitteln; Es liegt in der Verantwortung des Lernenden, seiner Verpflichtung zur Kostenerstattung nachzukommen.
Unterstützen Sie benachteiligte Orte. sicherzustellen, dass alle Lehramtsstudenten von der Richtlinie profitieren
Dekret Nr. 60 ergänzt die Bestimmung: „Der Haushalt für die Umsetzung der in diesem Dekret enthaltenen Richtlinien wird im jährlichen Ausgabenvoranschlag des Staatshaushalts entsprechend der derzeitigen Dezentralisierung der Verwaltung ausgeglichen.“ Der Zentralhaushalt unterstützt die lokalen Haushalte bei der Umsetzung politischer Maßnahmen nach dem Grundsatz der gezielten Unterstützung der lokalen Haushalte durch den Zentralhaushalt bei der Umsetzung der für den jeweiligen Zeitraum geltenden und von den zuständigen Behörden erlassenen Sozialversicherungspolitik.
Gleichzeitig fügt Dekret Nr. 60 auch eine Übergangsbestimmung hinzu, wonach „der Zentralhaushalt die lokalen Haushalte bei der Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen für Lehramtsstudenten vom Schuljahr 2021-2022 bis zum Ende des Schuljahres 2024-2025 unterstützt, und zwar nach dem Grundsatz der gezielten Unterstützung der lokalen Haushalte aus dem Zentralhaushalt bei der Umsetzung der für den jeweiligen Zeitraum geltenden und von den zuständigen Behörden erlassenen Sozialversicherungsmaßnahmen.“ Diese Regelung überwindet die Situation, dass einige Kommunen ihre Haushalte nicht ausgleichen können, um Fördermaßnahmen für Lehramtsstudenten umzusetzen, und stellt gleichzeitig die Einhaltung der Bestimmungen des Bildungsgesetzes von 2019 sicher.
Beseitigung von Hindernissen bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen für Lehramtsstudierende
Um Hindernisse bei der Umsetzung von Dekret 116 zu beseitigen, angemessene Leitlinien in Artikel 85 des Bildungsgesetzes von 2019 sicherzustellen und rechtzeitig Förderrichtlinien für Pädagogikstudenten umzusetzen, ist in Dekret Nr. 60 Folgendes festgelegt: Einführung von Fördermethoden für ausgebildete Pädagogikstudenten in Form einer Budgetzuweisung (Ausbildungsmethode gemäß sozialem Bedarf in Dekret 116). Gleichzeitig wird im Dekret Nr. 60 weiterhin die Methode der Aufgabenzuweisung und Anordnung der Ausbildung für Pädagogikstudenten festgelegt, damit die Gemeinden über die Voraussetzungen für die Umsetzung verfügen. Beseitigen Sie Ausschreibungsverfahren im Hochschulwesen, um den Bestimmungen des Dekrets 32/2019/ND-CP vom 10. April 20219 der Regierung zu entsprechen, das die Aufgabenzuweisung, Bestellung oder Ausschreibung für die Bereitstellung öffentlicher Produkte und Dienstleistungen unter Verwendung des Staatshaushalts aus regulären Ausgabenquellen und den eigentlichen Umsetzungsprozess regelt.
Sicherstellung der Durchführbarkeit bei Rückforderung von Fördermitteln
Durch das Dekret Nr. 60 werden zahlreiche Bestimmungen geändert und ergänzt, in denen die Verantwortlichkeiten von Behörden und Stellen konkret festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Mittel zur Unterstützung der Studien- und Lebenshaltungskosten für Pädagogikstudenten, die die Studien- und Lebenshaltungskosten wie vorgeschrieben zurückzahlen müssen, vollständig zurückgefordert werden können.
Konkret: Das Volkskomitee der Provinz, in der der Student seinen ständigen Wohnsitz hat, überwacht und leitet die Rückforderung des Unterstützungsfonds an und erlässt eine Mitteilung, damit der Lehramtsstudent den zu erstattenden Betrag gemäß den Bestimmungen in Artikel 8 des Dekrets 116 und Dekret 60 vollständig zurückzahlen kann.
Bei Pädagogikstudenten, die finanzielle Unterstützung in Form einer Aufgabe oder Auftragserteilung erhalten und der Rückzahlungspflicht gemäß Absatz 1, Artikel 6 des Dekrets 116 unterliegen, muss die Agentur, die die Aufgabe oder Auftragserteilung erteilt, die Unterstützungsgelder überwachen, anleiten und eine Rückzahlungsmitteilung herausgeben, damit die Pädagogikstudenten die Gelder gemäß Absatz 8 des Dekrets 116 und diesem Dekret zurückzahlen können.
Innerhalb der Frist zur Erfüllung der Verpflichtung zur Kostenerstattung muss der Studierende den erstatteten Betrag an die Ausbildungseinrichtung oder die Agentur überweisen, die den Auftrag erteilt oder die Aufgabe zugewiesen hat (bei Studierenden, die dem Auftrag unterliegen oder mit der Aufgabe betraut sind).
Lehrerausbildungseinrichtungen, anordnende Behörden und Behörden, die die Aufgabe haben, die von Pädagogikstudenten zurückgeforderten Beträge gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 des Dekrets Nr. 11/2020/ND-CP vom 20. Januar 2020 der Regierung zur Regelung der Verwaltungsverfahren im Bereich der Staatskasse und gemäß den Bestimmungen des Staatshaushaltsgesetzes über die Verwaltung der an den Haushalt gezahlten zurückgeforderten Beträge an den Staatshaushalt zu zahlen.
* Siehe Dekret in der beigefügten Datei./.
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Quelle: https://moet.gov.vn/tintuc/Pages/tin-tong-hop.aspx?ItemID=10351
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