Ein Steuerzahler hat im Jahr 2022 zwei Einkommensquellen bei zwei Unternehmen: Von Februar bis Mai 2022 arbeitet er bei einem Maschinenbauunternehmen mit Familienabzügen für sich selbst und zwei unterhaltsberechtigte Personen (zwei leibliche Kinder); Von August bis Dezember 2022 arbeiten Sie in einem anderen Unternehmen mit Familienabzügen für sich und 2 Angehörige (2 leibliche Kinder).

Der Steuerzahler fragte: „ Ich habe meine Steuercodes für meine beiden unterhaltsberechtigten Kinder im Jahr 2018 registriert. Wenn ich meine persönliche Einkommensteuer (PIT) für 2022 abschließe, kann ich dann den Abzug für diese beiden unterhaltsberechtigten Kinder von Januar bis Dezember 2022 (volle 12 Monate) berechnen?“

Mietberatung 10.jpg
Artikel 9 des Rundschreibens Nr. 111 des Finanzministers vom 15. August 2013 sieht Familienabzüge bei der Berechnung der persönlichen Einkommensteuer vor. Foto: Nam Khanh

In diesem Fall berief sich das Finanzministerium auf Artikel 9 des Rundschreibens Nr. 111 des Finanzministers vom 15. August 2013 zur Regelung von Abzügen.

Abzüge sind demnach Beträge, die vom steuerpflichtigen Einkommen einer Person abgezogen werden, bevor das steuerpflichtige Einkommen aus Gehältern, Löhnen und Geschäftseinkommen ermittelt wird.

Zum Grundsatz der Berechnung des Familienabzugs für unterhaltsberechtigte Personen: Anspruch auf den Familienabzug für unterhaltsberechtigte Personen haben Steuerpflichtige, die sich steuerlich registrieren und eine Steuernummer zugeteilt bekommen haben.

Wenn ein Steuerzahler den Familienfreibetrag für Angehörige anmeldet, vergibt die Steuerbehörde eine Steuernummer für den Angehörigen und der Familienfreibetrag wird für das Jahr ab dem Datum der Anmeldung vorläufig berechnet.

Falls der Steuerzahler im Steuerjahr keine Familienabzüge für Angehörige berechnet hat, werden die Abzüge für Angehörige ab dem Monat berechnet, in dem die Unterhaltspflicht entsteht, wenn der Steuerzahler die endgültige Steuererklärung vornimmt und die Familienabzüge für Angehörige anmeldet.

Jede unterhaltsberechtigte Person kann pro Steuerzahler im Steuerjahr nur einmal abgezogen werden. Falls mehrere Steuerzahler die gleiche unterhaltsberechtigte Person zu unterstützen haben, müssen die Steuerzahler vereinbaren, den Familienabzug für einen Steuerzahler anzumelden.

„Auf Grundlage der geltenden Vorschriften werden die Familienabzüge für Angehörige, die leibliche Kinder sind, ab dem Monat berechnet, in dem die Unterhaltspflicht entsteht, wenn der Steuerzahler die endgültige Steuererklärung abgibt und die Familienabzüge für Angehörige anmeldet“, antwortete das Finanzministerium.

Daher wird im oben genannten Fall des Steuerzahlers berechnet, dass von Januar bis Dezember 2022 (volle 12 Monate) für zwei Angehörige Abzüge möglich sind.