Das Sozialversicherungsgesetz 2024, das am 1. Juli 2025 offiziell in Kraft trat, enthält zusätzliche Regelungen für Fälle, in denen Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall haben. Dazu gehören:
Arbeitnehmer erhalten eine Behandlung für Krankheiten, die keine Berufskrankheiten sind; Behandlung im Falle eines Unfalls auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte zur Wohnung auf angemessenem Weg und in angemessener Zeit, wie es das Gesetz über Arbeitssicherheit und Hygiene vorschreibt; Spenden, Entnehmen und Transplantieren von menschlichem Gewebe und Organen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen; Bei der Anwendung von Vorläuferpräparaten oder Kombinationspräparaten, die Vorläuferpräparate enthalten, nach ärztlicher Verordnung in medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen.
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Krankheitsurlaubsdauer: Die maximale Krankheitsurlaubsdauer im Jahr wird anhand der Arbeitstage (Feiertage, Neujahr und wöchentliche freie Tage ausgenommen) berechnet und ist geregelt. Konkret besteht bei normaler Arbeit ein Anspruch auf 30 Tage, wenn die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit weniger als 15 Jahre gedauert hat; 40 Tage, wenn die Zahlung 15 Jahre, aber weniger als 30 Jahre dauert; 60 Tage bei einer Zahlungsdauer von 30 Jahren oder mehr.
Arbeitnehmer, die schwere, giftige, gefährliche oder besonders schwere, giftige oder gefährliche Arbeiten oder Berufe ausüben, die auf der Liste der schweren, giftigen, gefährlichen oder besonders schweren, giftigen oder gefährlichen Arbeiten stehen, oder die in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen arbeiten, haben Anspruch auf 40 Tage, wenn sie weniger als 15 Jahre lang sozialversicherungspflichtig waren; 50 Tage, wenn die Zahlung 15 Jahre, aber weniger als 30 Jahre dauert; 70 Tage bei einer Zahlungsdauer von 30 Jahren oder mehr.
Höhe des Krankengeldes: Die Höhe des Krankengeldes für Arbeitnehmer beträgt laut Gesetz 75 % des Gehalts, das der Sozialversicherungspflicht zugrunde liegt. in Höhe von 65 % des als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge geltenden Gehalts, wenn 30 Jahre oder länger Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden; 55 % des als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dienenden Gehalts, wenn die Beitragspflicht in der Sozialversicherung 15 Jahre, aber weniger als 30 Jahre beträgt; 50 % des als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dienenden Gehalts, wenn die Versicherungsdauer in der Sozialversicherung weniger als 15 Jahre beträgt.
Die wesentliche Neuregelung besteht darin, dass sich das tägliche Krankengeld aus der Division des monatlichen Krankengeldes durch 24 Tage errechnet. Das Krankengeld für einen halben Tag wird mit der Hälfte des Krankengeldes für einen Tag berechnet. Bei der Berechnung der Höhe des Krankengeldes für Arbeitnehmer, die weniger als einen ganzen Tag krankgeschrieben sind, wird eine Abwesenheit von der Arbeit von weniger als einem halben Tag als halber Tag gezählt; von einem halben Tag bis zu weniger als einem Tag wird als ein Tag gezählt.
Das Sozialversicherungsgesetz 2024 legt außerdem fest, dass Arbeitnehmer in den folgenden Fällen keinen Anspruch auf Krankengeld haben: Selbstverletzung oder Selbstschädigung; Konsum von Betäubungsmitteln und Drogenausgangsstoffen gemäß der von der Regierung vorgeschriebenen Liste, mit Ausnahme des Konsums von Ausgangsstoffen oder Kombinationspräparaten, die Ausgangsstoffe enthalten und von Ärzten in medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen verschrieben wurden. Bei erstmaliger Arbeitsunfähigkeit zur Behandlung und Rehabilitation aufgrund von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten... |
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