Davon gehören 340 ethnischen Minderheiten an, was 87,2 % der Gesamtzahl der Personen entspricht, die Prozesskostenhilfe erhalten. Darüber hinaus gibt es 21 Personen, bei denen es sich um arme Haushalte handelt. 9 Personen sind Kinder; 3 Personen aus armutsgefährdeten Haushalten; 1 behinderte Person mit finanziellen Schwierigkeiten und 16 Personen im Alter von 16 bis unter 18 Jahren.

Im Rahmen der Rechtshilfe leisteten das Zentrum und seine Zweigstellen in 137 Fällen/137 Personen Rechtsberatung und beteiligten sich in 253 Fällen/253 Personen an Gerichtsverfahren.
Prozesskostenhilfefälle betreffen vor allem die Bereiche Strafrecht, Ehe- und Familienrecht; Bodenrecht...
Prozesskostenhilfe ist eine humane Politik der Partei und des Staates, um den im Prozesskostenhilfegesetz von 2017 genannten Personen kostenlose Rechtsberatung zu gewähren.

Dadurch unterstützt sie Leistungsempfänger, Arme und Benachteiligte dabei, Rechtsbeistand zum Schutz ihrer Rechte und legitimen Interessen zu erhalten und trägt zur Gewährleistung der Menschenrechte und Bürgerrechte beim Zugang zur Justiz und der Gleichheit vor dem Gesetz bei.
Diese Aktivität hilft den Menschen auch dabei, ihr Verständnis und ihr Bewusstsein für Respekt und strikte Einhaltung des Gesetzes zu verbessern. Aufrechterhaltung der politischen Stabilität sowie der sozialen Ordnung und Sicherheit in der Region.
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