Hinweise zur aktuellen Fahrzeugbesitzummeldung. (Quelle TVPL) |
Am 1. Juli 2023 erließ der Minister für öffentliche Sicherheit das Rundschreiben 24/2023/TT-BCA, das die Ausstellung und den Entzug von Zulassungen und Nummernschildern von Kraftfahrzeugen regelt.
1. Verfahren zur Übertragung des Eigentums an einem Fahrzeug, das auf mehrere Personen übertragen wurde
Insbesondere legt Artikel 31 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA das Verfahren zur Registrierung des Eigentumsübergangs für Fahrzeuge fest, deren Eigentum auf viele Organisationen und Einzelpersonen übertragen wurde, wie folgt:
– Organisationen und Einzelpersonen, die das Fahrzeug nutzen, müssen sich an die Agentur wenden, die die Fahrzeugzulassungsunterlagen verwaltet, um die Verfahren zum Rückruf und zur Registrierung der Fahrzeugnamensänderung bei der Fahrzeugzulassungsagentur durchzuführen, wo sie ihren Hauptsitz oder Wohnsitz haben, wie in Artikel 4 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vorgeschrieben; Handelt es sich bei der datenführenden Stelle gleichzeitig um die Stelle für die Fahrzeug-Ummeldung, ist die Durchführung eines Widerrufsverfahrens nicht erforderlich.
- Dokumente und Verfahren für den Widerruf
Organisationen und Einzelpersonen, die Fahrzeuge nutzen, müssen sich an die Agentur wenden, die die Fahrzeugzulassungsunterlagen verwaltet, um Dokumente einzureichen und Rückrufverfahren gemäß den Bestimmungen der Artikel 14 und 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA durchzuführen.
- Dokumente und Verfahren für die Fahrzeugzulassung und -übertragung
Organisationen und Einzelpersonen müssen die in Artikel 10 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Dokumente vorlegen und die folgenden Dokumente einreichen:
+ Fahrzeugzulassungsbescheinigung, aus der der Kauf- und Verkaufsprozess sowie die Verpflichtung klar hervorgehen, die Verantwortung für die legale Herkunft des Fahrzeugs zu übernehmen;
+ Fahrzeugbesitzwechseldokumente des Fahrzeughalters und Fahrzeugbesitzwechseldokumente des letzten Verkäufers (sofern vorhanden);
+ Unterlagen zur Registrierungsgebühr gemäß Abschnitt 3, Artikel 11, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA;
+ Bescheinigung über den Entzug der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens (mit aufgeklebter Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer sowie Stempel der Kfz-Zulassungsstelle auf der Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer).
Falls die Behörde, die die Fahrzeugunterlagen führt, gleichzeitig auch die Behörde ist, die die Ummeldung des Fahrzeugs abwickelt, muss die Organisation oder Einzelperson, die das Fahrzeug nutzt, anstelle der Bescheinigung über den Widerruf der Zulassung und des Nummernschilds die Zulassungsbescheinigung und das Nummernschild des Fahrzeugs vorlegen.
- Aufgaben der Kfz-Zulassungsstelle
+ Falls eine Organisation oder Einzelperson ein Fahrzeug mit einem Eigentumsübertragungsdokument des Fahrzeugs vom Fahrzeughalter und einem Eigentumsübertragungsdokument des letzten Verkäufers verwendet: Innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt eines vollständigen und gültigen Fahrzeugprofils erlässt die Fahrzeugzulassungsbehörde eine Entscheidung zur Verhängung einer Strafe für die nicht wie vorgeschriebene Durchführung der Wiedererlangungsverfahren und die nicht wie in Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vorgeschriebene Registrierung der Fahrzeugnamensänderung;
+ Falls eine Organisation oder Einzelperson ein Fahrzeug ohne den Fahrzeugbesitzwechseldokument des Fahrzeughalters und den Fahrzeugbesitzwechseldokument des letzten Verkäufers nutzt: Die Kfz-Zulassungsbehörde erteilt einen gültigen Nutzungsauftrag für das Fahrzeug für 30 Tage.
Innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang des Antrags auf Übertragung der Fahrzeugzulassung muss die Fahrzeugzulassungsbehörde dem Fahrzeughalter und der Fahrzeugzulassungsbehörde, die das Fahrzeug zugelassen hat, eine Benachrichtigung senden. Öffentliche Aushänge über den Eingang von Zulassungsanträgen von Organisationen und Privatpersonen am Sitz der Kfz-Zulassungsstelle; Suchen und überprüfen Sie Aufzeichnungen und Fahrzeugzulassungsdaten zu gestohlenen Fahrzeugen.
Sofern nach 30 Tagen kein Streitfall oder keine Beschwerde vorliegt, erlässt die Fahrzeugzulassungsbehörde einen Beschluss zur Verhängung einer Strafe für das nicht abgeschlossene Verfahren zur Rücknahme des Fahrzeugs und wickelt die Übertragung der Fahrzeugzulassung gemäß den Bestimmungen in Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ab.
- Verantwortlichkeiten der Einheiten, die Datenbanken für gestohlene Fahrzeuge und Beweismittelfahrzeuge verwalten
Innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang der Überprüfungsanfrage der Fahrzeugzulassungsbehörde antwortet die Einheit, die Daten und Beweisfahrzeuge gestohlener Fahrzeuge verwaltet, der Fahrzeugzulassungsbehörde schriftlich.
2. Fälle im Zusammenhang mit der Motornummer und der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs
Fälle im Zusammenhang mit Motornummern und Fahrgestellnummern von Fahrzeugen werden in Artikel 30 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA wie folgt geregelt:
- Nicht zugelassene Fahrzeuge oder zugelassene Fahrzeuge, bei denen die Motor- oder Fahrgestellnummer ausgeschnitten, geschweißt, gemeißelt, verändert oder gelöscht wurde; Wenn im Einziehungsbescheid die Motornummer, die Fahrgestellnummer oder der Vermerk „unbekannt“, „unbekannte Nummer“, „keine Nummer“ fehlen, wird die Fahrzeugzulassung nicht bearbeitet.
- Importierte, im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind:
+ Falls das Fahrzeug nur eine Fahrgestellnummer, aber keine Motornummer oder Fahrgestellnummer hat, stempelt die Kfz-Zulassungsbehörde die Fahrgestellnummer entsprechend der Fahrgestellnummer um und die Motornummer entsprechend dem Kennzeichen um.
+ Bei Fahrzeugen mit Motornummern und Fahrgestellnummern auf dem Etekét, mit Farbe oder Laser geschriebenen Nummern oder Nummern, die aufgrund von Umwelteinflüssen verwischt, verrostet oder korrodiert sind, muss die Fahrzeugzulassungsbehörde die Motornummern und Fahrgestellnummern gemäß den Nummern im Ursprungszeugnis neu stempeln, die in Punkt a, Punkt b, Klausel 1, Artikel 11 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA angegeben sind.
+ Fahrzeuge, deren Motor- und Fahrgestellnummer aufgrund technischer Fehler eingestempelt ist und für die eine schriftliche Bestätigung des Herstellers vorliegt, werden zugelassen und bekommen entsprechend dem Kennzeichen die Motor- und Fahrgestellnummer neu eingestempelt; Bei Importfahrzeugen muss das Bestätigungsdokument des ausländischen Herstellers konsularisch beglaubigt werden;
+ Fahrzeuge mit überlappenden Motor- und Fahrgestellnummern und dem Ergebnis der Begutachtung, dass die Motor- und Fahrgestellnummern original sind, werden für die Fahrzeugzulassung bearbeitet.
- Beim Austausch einer Motorbaugruppe, eines Motorblocks oder einer Rahmenbaugruppe ohne Nummer stempeln Sie die Motornummer und die Rahmennummer entsprechend dem Kennzeichen des Fahrzeugs ein.
- Fahrzeuge, die zugelassen wurden, bei denen aber während der Nutzung die Motornummer und die Fahrgestellnummer korrodiert, verwischt oder verrostet sind oder bei denen ein oder mehrere Zeichen verloren gegangen sind und die Bewertungsstelle zu dem Schluss kommt, dass die Motornummer und die Fahrgestellnummer original sind, wird die Nummer gemäß der im Ursprungszeugnis eingetragenen Nummer neu gestempelt, wie in Abschnitt 1, Artikel 11 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vorgeschrieben.
- Fahrzeuge, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beschlagnahmt werden, weisen Motornummern, Fahrgestellnummern oder Motornummern, Fahrgestellnummern auf, die geschweißt, geschnitten, gemeißelt oder gelöscht sind, und die ursprünglichen Motornummern, Fahrgestellnummern können nicht identifiziert werden. Wenn die Bedingungen für die Zulassung des Fahrzeugs zur Teilnahme am Verkehr erfüllt sind und vor der Beschlagnahmung, fordert die mit der Verwaltung der Vermögenswerte beauftragte Behörde die örtliche Verkehrspolizeibehörde auf, die Neustempelung von Motornummern, Fahrgestellnummern gemäß den folgenden Grundsätzen zu koordinieren und zu organisieren:
Lokale Registrierungscodeserie, Jahr, Anzahl der Minuten der vorübergehenden Zurückhaltung von Exponaten, Art der Verwaltungsübertretung, Praxiszertifikat;
Der anhand der Motornummer und der Fahrgestellnummer erfasste Beschlagnahmebeschluss oder Beschlagnahmebericht wurde von der Verkehrspolizeibehörde gemäß dem Grundsatz in Abschnitt 5, Artikel 30 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA abgestempelt und bildet zusammen mit der Entscheidung zum Abstempeln der Motornummer und der Fahrgestellnummer die Grundlage für die Bearbeitung der Fahrzeugzulassung (die Kopie der Motornummer und der Fahrgestellnummer nach dem Abstempeln muss der Entscheidung zum Abstempeln der Motornummer und der Fahrgestellnummer beigefügt werden).
– Die Neustempelung der Motornummern und Fahrgestellnummern gemäß den Punkten a, b, c, Klausel 2, Klausel 3, Klausel 4, Klausel 5, Artikel 30 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA muss in jedem Fall von der Fahrzeugzulassungsbehörde durchgeführt werden.
Rundschreiben 24/2023/TT-BCA tritt am 15. August 2023 in Kraft und ersetzt Rundschreiben 58/2020/TT-BCA.
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