Mit dem Rundschreiben 47/2024, gültig ab 1. Januar 2025, wird geregelt, dass Kfz-Umrüstbescheinigungen bei Verlust, Beschädigung oder falschen Angaben neu ausgestellt und von jeder Prüfstelle bundesweit durchgeführt werden können.
Dementsprechend erklärte das Vietnam Register, dass im Falle der Neuausstellung einer Renovierungsbescheinigung aufgrund von Abweichungen bei den Informationen und technischen Spezifikationen zwischen dem tatsächlichen Fahrzeug und der Fahrzeugzulassungsbescheinigung sowie dem Inspektionszertifikat mit dem Rundschreiben 47/2024 Regelungen hinzugefügt wurden, um Schwierigkeiten zu beseitigen und Komfort für Menschen und Unternehmen zu schaffen.
Mit dem Rundschreiben 47/2024 wurden Regelungen geschaffen, die Schwierigkeiten beseitigen und günstige Bedingungen für Autobesitzer schaffen sollen, bei denen es Abweichungen zwischen tatsächlichen Angaben und der Fahrzeugzulassung und -untersuchung gibt (Beispielfoto).
Insbesondere wenn für ein Kraftfahrzeug eine Erneuerungsbescheinigung ausgestellt wurde, deren Gültigkeitsdauer jedoch abgelaufen ist und die Zulassungsbescheinigung nicht erneuert wurde, wird dem Fahrzeughalter eine neue Erneuerungsbescheinigung für das Kraftfahrzeug ausgestellt.
Anschließend bringt der Fahrzeughalter dieses Dokument zur Polizeidienststelle, um die Fahrzeugzulassungsbescheinigung auf Grundlage der Inspektion und des Vergleichs zwischen dem tatsächlichen Fahrzeug und den technischen Spezifikationen der ausgestellten Erneuerungsbescheinigung neu ausstellen zu lassen.
Wenn das Kraftfahrzeug Abweichungen in den Angaben zum Fahrzeugschein aufweist, aber keine Erneuerungsbescheinigung erhalten hat, muss es das Verfahren zur Erneuerungsbescheinigung gemäß den Vorschriften durchlaufen.
Insbesondere wenn das Kraftfahrzeug Abweichungen von der Zulassungsbescheinigung aufweist, die technischen Parameter und Abbildungen des Fahrzeugs jedoch mit der Prüfbescheinigung übereinstimmen, die bei der letzten Inspektion vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens ausgestellt wurde, ist es von den Konstruktionsunterlagen befreit. Die Prüfung und Zertifizierung erfolgt wie bei Fahrzeugen ohne Konstruktionsunterlagen.
Bei Kraftfahrzeugen, bei denen hinsichtlich der technischen Parameter (Leergewicht, Aufbau, Laderaumgröße, Fahrzeugabmessungen) Abweichungen zur Zulassungsbescheinigung und zur zuletzt ausgestellten Prüfbescheinigung vorliegen, ist der Fahrzeughalter verpflichtet, eine Konstruktionsakte zur Prüfung, Begutachtung und Ausstellung einer Sanierungsbescheinigung vorzubereiten.
Bei Verlust oder Beschädigung des Renovierungszertifikats muss die Prüfstelle es daher auf Grundlage der in der Fahrzeugrenovierungsverwaltungssoftware und den archivierten Renovierungsaufzeichnungen gespeicherten Daten innerhalb eines Werktages nach Erhalt der bei der Prüfstelle gespeicherten Aufzeichnungen an den Fahrzeughalter neu ausstellen. oder innerhalb von 3 Arbeitstagen, wenn die Aufzeichnungen bei einer anderen Inspektionseinrichtung aufbewahrt werden.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/go-kho-cho-o-to-cai-tao-co-thong-tin-dang-ky-khac-dang-kiem-xe-192241218092334285.htm
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