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Krankenkassenärztliche Untersuchungs- und Behandlungsabläufe (aktueller Stand)

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế18/12/2023

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Ich möchte gerne fragen, wie die aktuellen Regelungen zur ärztlichen Untersuchung und Behandlung im Rahmen der Krankenversicherung aussehen. - Leser Ha Linh
Thủ tục khám chữa bệnh bảo hiểm y tế (cập nhật mới nhất). (Nguồn: Internet)
Krankenversicherungsärztliche Untersuchungs- und Behandlungsabläufe (aktueller Stand). (Quelle: Internet)

Am 14. Dezember 2023 erließ das Gesundheitsministerium den Beschluss 4524/QD-BYT zur Verkündung geänderter und ergänzter Verwaltungsverfahren im Bereich der Gesundheitsfinanzierung im Dekret 75/2023/ND-CP, mit dem eine Reihe von Artikeln des Dekrets 146/2018/ND-CP geändert und ergänzt werden, in dem Maßnahmen zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Krankenversicherung detailliert beschrieben und angeleitet werden.

Medizinische Untersuchungs- und Behandlungsabläufe im Rahmen der Krankenversicherung (aktueller Stand)

(1) Durchführungsreihenfolge

Schritt 1: Für Krankenversicherte

- Krankenversicherte müssen bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen ihre Krankenversicherungskarte mit Lichtbild vorlegen; Falls die Krankenversicherungskarte kein Lichtbild aufweist, müssen neben der Krankenversicherungskarte auch Dokumente vorgelegt werden, die die Identität der Person belegen; Für Kinder unter 6 Jahren genügt die Vorlage der Krankenversicherungskarte.

- Krankenversicherte können sich im Notfall in jeder medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung untersuchen und behandeln lassen und müssen vor der Entlassung aus dem Krankenhaus ihre Krankenversichertenkarte sowie die in Satz 1, Schritt 1 genannten Unterlagen vorlegen.

- Bei einer Behandlungsüberweisung müssen Krankenversicherte über einen Überweisungsbeleg der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung verfügen.

- Im Falle einer behandlungsnotwendigen Nachuntersuchung benötigen Krankenversicherte einen Nachuntersuchungsterminschein der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung.

- Bei einer Überschreitung der Fachkompetenz obliegt der kassenärztlichen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung die unverzügliche Verlegung des Patienten in eine andere kassenärztliche Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung nach den Vorschriften zur Fachkompetenzverlegung.

- Einige Sonderfälle für Krankenversicherte:

+ Krankenversicherte müssen bei der Inanspruchnahme einer ärztlichen Untersuchung oder Behandlung ihre Krankenversicherungskarte mit Lichtbild oder ihren Bürgerausweis vorlegen; Bei Vorlage einer Krankenversicherungskarte ohne Foto ist die Vorlage eines der folgenden Ausweisdokumente mit Foto, das von einer zuständigen Behörde oder Organisation ausgestellt wurde, oder einer Bescheinigung der Gemeindepolizei oder anderer von der Bildungseinrichtung, an der der Student betreut wird, beglaubigter Dokumente erforderlich; Andere amtliche Identitätsdokumente oder elektronisch identifizierte Dokumente der Stufe 2 gemäß Dekret 59/2022/ND-CP.

+ Kinder unter 6 Jahren müssen bei Arztbesuchen oder Behandlungen lediglich ihre Krankenversicherungskarte vorlegen. Falls für das Kind keine Krankenversicherungskarte ausgestellt wurde, ist eine Kopie der Geburtsurkunde bzw. Geburtsurkunde vorzulegen; In Fällen, in denen eine Behandlung unmittelbar nach der Geburt ohne Geburtsurkunde erforderlich ist, unterzeichnen der Leiter der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung und der Vater, die Mutter oder der Erziehungsberechtigte des Kindes die Krankenakte als Grundlage für die Zahlung gemäß Absatz 1, Artikel 27 des Dekrets 146/2018/ND-CP und sind für diese Bestätigung verantwortlich.

+ Krankenversicherte müssen, während sie auf die Neuausstellung oder den Umtausch ihrer Krankenversicherungskarte warten, bei Arztbesuchen oder bei medizinischer Behandlung einen Termin für die Neuausstellung oder den Umtausch der Krankenversicherungskarte vorlegen, der von der Sozialversicherungsagentur oder einer von der Sozialversicherungsagentur zur Entgegennahme von Anträgen auf Neuausstellung oder Umtausch von Karten ermächtigten Organisation oder Person gemäß Formular Nr. 4 des Anhangs zum Dekret 146/2018/ND-CP ausgestellt wurde, sowie ein Dokument zum Nachweis der Identität dieser Person.

+ Personen, die Körperteile für medizinische Untersuchungen und Behandlungen gespendet haben, müssen die unter Punkt (1) oder (3) genannten Dokumente vorlegen. Falls unmittelbar nach der Spende eine Behandlung erforderlich ist, unterzeichnen der Leiter der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung, aus der das Körperteil entnommen wurde, und der Patient oder dessen Angehöriger die Bestätigung in der Krankenakte als Grundlage für die Zahlung gemäß den Bestimmungen in Absatz 2, Artikel 27 des Dekrets 146/2018/ND-CP und sind für diese Bestätigung verantwortlich.

+ Im Falle einer Überweisung zur medizinischen Untersuchung und Behandlung müssen Krankenversicherte die Überweisungsunterlagen der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung sowie das Überweisungsformular gemäß Formular Nr. 6 des mit Dekret 75/2023/ND-CP herausgegebenen Anhangs vorlegen. Ist der Überweisungsschein bis zum 31.12. des Kalenderjahres gültig, der Behandlungszeitraum jedoch noch nicht beendet, kann der Überweisungsschein bis zum Ende des Behandlungszeitraums genutzt werden.

Im Falle einer erneuten Untersuchung auf Behandlungsanfrage müssen Krankenversicherte über ein Formular zur erneuten Untersuchungsterminvereinbarung der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung gemäß Formular Nr. 5 des mit Dekret 75/2023/ND-CP herausgegebenen Anhangs verfügen.

+ Krankenversicherte können im Notfall jede medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung aufsuchen und müssen vor ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus die in Absatz 6, Artikel 1 der Verordnung 75/2023/ND-CP bzw. Absatz 2 oder 3, Artikel 15 der Verordnung 146/2018/ND-CP genannten Dokumente vorlegen. Nach Abschluss der Notfallphase wird der Patient von der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung zur weiteren Überwachung und Behandlung in eine andere Abteilung oder einen anderen Behandlungsraum dieser medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung verlegt oder in eine andere medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung, die als die richtige medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung ermittelt wird.

+ Krankenversicherte haben während Geschäftsreisen, mobiler Arbeit, konzentriertem Studium in Ausbildungsformen, Ausbildungsprogrammen oder vorübergehendem Aufenthalt Anspruch auf eine medizinische Erstuntersuchung und -behandlung in medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen des gleichen oder gleichwertigen technischen Niveaus wie die auf der Krankenversicherungskarte angegebene Einrichtung für die medizinische Erstuntersuchung und -behandlung und müssen die in Absatz 6, Artikel 1 des Dekrets 75/2023/ND-CP oder Absatz 2 oder Absatz 3, Artikel 15 des Dekrets 146/2018/ND-CP genannten Dokumente sowie eines der folgenden Dokumente (Original oder Kopie) vorlegen: Arbeitserlaubnis, Entscheidung zur Studienplatzvergabe, Studentenausweis, Bescheinigung über die Anmeldung zum vorübergehenden Aufenthalt, Schulwechselbescheinigung.

Schritt 2: Für medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen

- Organisieren Sie medizinische Untersuchungen und Behandlungen qualitätssichernd mit einfachen und bequemen Abläufen für die Krankenkassenteilnehmer.

- Patienten mit Krankenversicherungskarte zur Diagnose und Behandlung in medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen einweisen.

(2) Profilkomponenten

- Krankenversicherungskarte und Ausweisdokumente dieser Person; Für Kinder unter 6 Jahren genügt die Vorlage der Krankenversicherungskarte.

- Kopie der Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde für Kinder unter 6 Jahren.

- Formular Nr. 4. Antragsbestätigung und Terminvereinbarung für die Ergebnisse der Ausstellung, Neuausstellung und des Umtauschs von Krankenversicherungskarten.

- Formular Nr. 5. Formular zur Terminvereinbarung für die erneute Prüfung.

- Formular Nr. 6. Überweisungsformular zur ärztlichen Untersuchung und Behandlung im Rahmen der Krankenversicherung.

- Überweisungsunterlagen von kassenärztlichen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen.

Entscheidung 4524/QD-BYT tritt am 3. Dezember 2023 in Kraft und ersetzt Entscheidung 4384/QD-BYT im Jahr 2023.


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