Krankenkassenärztliche Untersuchungs- und Behandlungsabläufe (aktueller Stand)

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế18/12/2023

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Gestatten Sie mir die Frage, wie die aktuellen Regelungen zur ärztlichen Untersuchung und Behandlung im Rahmen der Krankenversicherung aussehen? - Leser Ha Linh
Thủ tục khám chữa bệnh bảo hiểm y tế (cập nhật mới nhất). (Nguồn: Internet)
Krankenversicherungsärztliche Untersuchungs- und Behandlungsabläufe (aktueller Stand). (Quelle: Internet)

Am 14. Dezember 2023 erließ das Gesundheitsministerium den Beschluss 4524/QD-BYT zur Verkündung geänderter und ergänzter Verwaltungsverfahren im Bereich der Gesundheitsfinanzierung im Dekret 75/2023/ND-CP zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets 146/2018/ND-CP, in dem Maßnahmen zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Krankenversicherung detailliert beschrieben und angeleitet werden.

Krankenkassenärztliche Untersuchungs- und Behandlungsabläufe (aktueller Stand)

(1) Durchführungsreihenfolge

Schritt 1: Für Krankenversicherte

- Krankenversicherte müssen bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen ihre Krankenversichertenkarte mit Lichtbild vorlegen; Falls die Krankenversichertenkarte nicht mit einem Lichtbild versehen ist, sind neben der Krankenversichertenkarte auch Dokumente vorzulegen, die die Identität der Person nachweisen; Für Kinder unter 6 Jahren genügt die Vorlage der Krankenversicherungskarte.

- Krankenversicherte können sich im Notfall in jeder medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung untersuchen und behandeln lassen und müssen bei ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus ihre Krankenversichertenkarte sowie die in Ziffer 1, Schritt 1 genannten Unterlagen vorlegen.

- Bei einer Behandlungsübertragung müssen Krankenversicherte über einen Übertragungsbeleg der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung verfügen.

- Bei einer Nachuntersuchung auf Behandlungswunsch müssen Krankenversicherte über einen Nachuntersuchungsterminschein der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung verfügen.

- Bei einer Überschreitung der Sachkunde obliegt der kassenärztlichen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung die unverzügliche Verlegung des Patienten in eine andere kassenärztliche Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung nach den Regelungen zur Sachkundeübertragung.

- Einige Sonderfälle für Krankenversicherte:

+ Krankenversicherte müssen bei der Inanspruchnahme medizinischer Untersuchungen oder Behandlungen ihre Krankenversichertenkarte mit Lichtbild oder ihren Bürgerausweis vorlegen; Bei Vorlage einer Krankenversicherungskarte ohne Lichtbild ist die Vorlage eines der folgenden von einer zuständigen Behörde oder Organisation ausgestellten Lichtbildausweise, einer Bescheinigung der Gemeindepolizei oder anderer von der Bildungseinrichtung, an der der Studierende unterrichtet, beglaubigter Dokumente erforderlich: Andere gesetzliche Ausweisdokumente oder elektronische Ausweisdokumente der Stufe 2 gemäß Dekret 59/2022/ND-CP.

+ Für Kinder unter 6 Jahren genügt bei Arztbesuchen und Behandlungen die Vorlage der Krankenversicherungskarte. Falls für das Kind keine Krankenversichertenkarte ausgestellt wurde, ist eine Kopie der Geburtsurkunde bzw. Geburtsurkunde vorzulegen; In Fällen, in denen eine Behandlung unmittelbar nach der Geburt erforderlich ist und keine Geburtsurkunde vorliegt, unterzeichnen der Leiter der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung und der Vater, die Mutter oder der Erziehungsberechtigte des Kindes die Krankenakte als Grundlage für die Zahlung gemäß Absatz 1, Artikel 27 des Dekrets 146/2018/ND-CP und sind für diese Bestätigung verantwortlich.

+ Krankenversicherte müssen, während sie auf die Neuausstellung oder den Umtausch ihrer Krankenversicherungskarte warten, bei Arztbesuchen oder medizinischen Behandlungen einen Termin zur Neuausstellung oder zum Umtausch einer Krankenversicherungskarte vorlegen, der von der Sozialversicherungsagentur oder einer von der Sozialversicherungsagentur zur Entgegennahme von Anträgen auf Neuausstellung oder Umtausch von Karten ermächtigten Organisation oder Person gemäß Formular Nr. 4 des Anhangs zum Dekret 146/2018/ND-CP ausgestellt wurde, sowie ein Dokument zum Nachweis der Identität dieser Person.

+ Personen, die Körperteile für medizinische Untersuchungen und Behandlungen gespendet haben, müssen die unter Punkt (1) bzw. (3) genannten Dokumente vorlegen. Falls unmittelbar nach der Spende eine Behandlung erforderlich ist, unterzeichnen der Leiter der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung, aus der das Körperteil entnommen wurde, und der Patient oder sein Angehöriger die Bestätigung in der Krankenakte als Grundlage für die Zahlung gemäß den Bestimmungen in Absatz 2, Artikel 27 des Dekrets 146/2018/ND-CP und sind für diese Bestätigung verantwortlich.

+ Im Falle einer Überweisung zur medizinischen Untersuchung und Behandlung müssen Krankenversicherte die Überweisungsunterlagen der Einrichtung für die medizinische Untersuchung und Behandlung sowie das Überweisungsformular gemäß Formular Nr. 6 des mit Dekret 75/2023/ND-CP herausgegebenen Anhangs vorlegen. Ist der Überweisungsschein bis zum 31.12. eines Kalenderjahres gültig, der Behandlungszeitraum jedoch noch nicht beendet, kann der Überweisungsschein bis zum Ende des Behandlungszeitraums genutzt werden.

Im Falle einer erneuten Untersuchung auf Behandlungsanfrage müssen Krankenversicherte über ein Formular für einen erneuten Untersuchungstermin der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung gemäß Formular Nr. 5 des mit Dekret 75/2023/ND-CP herausgegebenen Anhangs verfügen.

+ Krankenversicherte können im Notfall jede medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung aufsuchen und müssen vor ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus die in Absatz 6, Artikel 1 der Verordnung 75/2023/ND-CP bzw. Absatz 2 oder 3, Artikel 15 der Verordnung 146/2018/ND-CP genannten Dokumente vorlegen. Nach Abschluss der Notfallphase wird der Patient von der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung zur weiteren Überwachung und Behandlung in eine andere Abteilung oder einen anderen Behandlungsraum dieser medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung verlegt oder in eine andere medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung, die als die geeignete medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung ermittelt wurde.

+ Krankenversicherte haben während Geschäftsreisen, mobiler Arbeit, konzentriertem Studium in Ausbildungsformen, Ausbildungsprogrammen oder vorübergehendem Aufenthalt Anspruch auf eine Erstuntersuchung und -behandlung in medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen des gleichen oder gleichwertigen technischen Niveaus wie die auf der Krankenversicherungskarte angegebene Einrichtung für die Erstuntersuchung und -behandlung und müssen die in Absatz 6, Artikel 1 des Dekrets 75/2023/ND-CP oder Absatz 2 oder Absatz 3, Artikel 15 des Dekrets 146/2018/ND-CP genannten Dokumente und eines der folgenden Dokumente (Original oder Kopie) vorlegen: Arbeitserlaubnis, Entscheidung zur Entsendung zum Studium, Studentenausweis, vorübergehende Aufenthaltsbescheinigung, Schulwechselbescheinigung.

Schritt 2: Für medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen

- Organisieren Sie medizinische Untersuchungen und Behandlungen qualitätssichernd mit einfachen und bequemen Abläufen für die Teilnehmer der Krankenversicherung.

- Patienten mit Krankenversicherungskarte zur Diagnose und Behandlung in medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen einweisen.

(2) Profilkomponenten

- Krankenversicherungskarte und Ausweisdokumente dieser Person; Für Kinder unter 6 Jahren genügt die Vorlage der Krankenversicherungskarte.

- Kopie der Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde für Kinder unter 6 Jahren.

- Formular Nr. 4. Antragseingang und Terminvereinbarung für die Ergebnisse der Ausstellung, Neuausstellung und des Umtauschs von Krankenversicherungskarten.

- Formular Nr. 5. Formular zur Terminvereinbarung für die erneute Untersuchung.

- Formular Nr. 6. Überweisungsformular zur ärztlichen Untersuchung und Behandlung im Rahmen der Krankenversicherung.

- Überweisungsbelege von kassenärztlichen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen.

Der Beschluss 4524/QD-BYT tritt am 3. Dezember 2023 in Kraft und ersetzt im Jahr 2023 den Beschluss 4384/QD-BYT.


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