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Rundschreiben 68 trägt zur Beseitigung von Engpässen bei und trägt zur Verbesserung der Börse bei

Báo điện tử VOVBáo điện tử VOV19/09/2024

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Der stellvertretende Finanzminister Nguyen Duc Chi hat gerade das Rundschreiben 68/2024/TT-BTC vom 18. September 2024 unterzeichnet und herausgegeben, mit dem eine Reihe von Artikeln der Rundschreiben zur Regelung von Wertpapiertransaktionen im Wertpapierhandelssystem geändert und ergänzt werden. Clearing und Abwicklung von Wertpapiertransaktionen; Geschäftstätigkeit von Wertpapierfirmen und Informationsveröffentlichung an der Börse.

Ausländische Investoren sind Organisationen, die Aufträge erteilen können, ohne 100 % des Geldes selbst finanzieren zu müssen.

In Artikel 1 des Rundschreibens 68/2024/TT-BTC wurden zahlreiche Artikel des Rundschreibens Nr. 120/2020/TT-BTC des Finanzministers vom 31. Dezember 2020 geändert und ergänzt, das den Handel mit börsennotierten Aktien, die Registrierung von Handels- und Fondszertifikaten, Unternehmensanleihen und börsennotierten besicherten Optionsscheinen im Wertpapierhandelssystem regelt.

Konkret schreibt das neue Rundschreiben vor, dass Anleger über ausreichend Geld verfügen müssen, wenn sie einen Auftrag zum Kauf von Wertpapieren erteilen, mit Ausnahme von zwei Fällen: (1) Anleger handeln auf Marge, wie in Artikel 9 dieses Rundschreibens vorgeschrieben; (2) Organisationen, die nach ausländischem Recht gegründet wurden und an Investitionen auf dem vietnamesischen Wertpapiermarkt (NTTTCNN) teilnehmen, um Aktien zu kaufen, müssen bei der Auftragserteilung gemäß Artikel 9a dieses Rundschreibens nicht über ausreichende Barmittel verfügen.

Dem Rundschreiben 68/2024/TT-BTC wurde Artikel 9a hinzugefügt, der lautet: „Für Aktienkauftransaktionen sind bei Auftragserteilung durch institutionelle ausländische Anleger keine ausreichenden Mittel erforderlich.“

Das Rundschreiben schreibt vor, dass Wertpapierfirmen (SCs) das Zahlungsrisiko ausländischer Investoren bewerten müssen, um den bei der Platzierung einer Aktienkauforder (sofern vorhanden) erforderlichen Geldbetrag gemäß der Vereinbarung zwischen den SCs und ausländischen Investoren oder autorisierten Vertretern ausländischer Investoren zu bestimmen.

Falls der ausländische Investor die Aktienkauftransaktion nicht vollständig bezahlt, geht die Verpflichtung zur Zahlung der Transaktion mit unzureichendem Geld auf das Wertpapierunternehmen über, bei dem der ausländische Investor die Bestellung über das Eigenhandelskonto aufgibt, mit Ausnahme des in Absatz 5 dieses Artikels genannten Falls.

Das Rundschreiben legt außerdem klar fest, dass Wertpapierfirmen das Eigentum außerhalb des Wertpapierhandelssystems übertragen oder im Wege einer Vereinbarung im Wertpapierhandelssystem verkaufen dürfen (falls die Vereinbarung nicht umgesetzt werden kann, weil der Aktienübertragungspreis außerhalb der Preisspanne liegt oder das Aktienvolumen nicht das vereinbarte Mindesthandelsvolumen der Börse erreicht). Dies gilt für die Anzahl der auf ihr Eigenhandelskonto übertragenen Aktien für ausländische Investoren, denen das Geld fehlt, um die Aktienkauftransaktion gemäß Absatz 2 dieses Artikels zu bezahlen, und zwar spätestens am Handelstag nach dem Tag, an dem die Aktien auf dem Eigenhandelskonto der Wertpapierfirma erfasst werden, und sie müssen sicherstellen, dass sie die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze für den Eigentumsanteil ausländischer Investoren für solche Aktien nicht überschreiten.

Im Rundschreiben 68/2024/TT-BTC wird außerdem klar festgelegt, dass die Depotbank, bei der der ausländische Investor ein Wertpapierdepotkonto eröffnet, für die Bezahlung von Transaktionen mit unzureichender Deckung und die (gegebenenfalls) entstehenden Kosten verantwortlich ist, wenn der Depotsaldo des ausländischen Investors bei der Wertpapierfirma falsch bestätigt wurde und dies dazu führt, dass die Deckung für die Aktienkauftransaktionen nicht ausreicht.

Wertpapierfirmen müssen für ausreichende Mittel zur Bezahlung von Transaktionen sorgen.

Mit dem Rundschreiben 68/2024/TT-BTC werden außerdem eine Reihe von Artikeln des Rundschreibens Nr. 119/2020/TT-BTC vom 31. Dezember 2020 des Finanzministers geändert und ergänzt, das die Registrierung, Verwahrung, Abrechnung und Zahlung von Wertpapiertransaktionen regelt.

Konkret ergänzt das Rundschreiben 68/2024/TT-BTC Artikel 35a über die Zahlung für Aktienkauftransaktionen ausländischer Investoren, bei denen es sich um Organisationen handelt, die in Artikel 9a des Rundschreibens Nr. 120/2020/TT-BTC genannt werden.

In dem neuen Rundschreiben heißt es eindeutig, dass ausländische Anleger, die Aufträge zum Kauf von Aktien erteilen, über ausreichend Geld auf ihren Konten verfügen müssen, bevor das Depotmitglied Geld auf das Depotkonto des Depotmitglieds bei der Zahlungsbank überweisen muss, um die Zahlung für Wertpapiertransaktionen zu leisten. Die Verrechnung und Bezahlung von Aktienkauftransaktionen erfolgt gemäß den Gesetzen und Vorschriften der Vietnam Securities Depository and Clearing Corporation (VSDC).

Ausländische Investoren, die Aufträge zum Kauf von Aktien erteilen, aber gemäß den Bestimmungen von Klausel 2, Artikel 9a des Rundschreibens Nr. 120/2020/TT-BTC keine Zahlung leisten, überträgt die VSDC die Zahlungsverpflichtung für die Aktienkauftransaktion der ausländischen Investoren, die keine Zahlung leisten, auf die Wertpapierfirma, bei der die ausländischen Investoren am Zahlungstag Aufträge zum Kauf von Aktien erteilen (über das Eigenkonto der Wertpapierfirma).

Darüber hinaus legt Klausel 3, Artikel 3 des Rundschreibens 68/2024/TT-BTC auch die Anlagegrenze für Wertpapierfirmen wie folgt fest: „Wenn eine Wertpapierfirma die Bestimmungen von Klausel 2, Artikel 9a des Rundschreibens Nr. 120/2020/TT-BTC einhält und die in Klausel 4 dieses Artikels vorgeschriebene Anlagegrenze überschreitet, darf die Wertpapierfirma keine weiteren Aufträge zum Kauf von Aktien, für die keine ausreichenden Mittel erforderlich sind, von ausländischen institutionellen Anlegern entgegennehmen, bis die Anlagegrenze erreicht ist, und muss innerhalb eines Zeitraums von höchstens einem Jahr die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Anlagegrenze einzuhalten.“

Nach Einschätzung in- und ausländischer Experten sind die neuen Lösungen und Regelungen im Rundschreiben 68/2024/TT-BTC des Finanzministeriums angemessen und durchaus umsetzbar. In vielen Stellungnahmen wurde auch die Hoffnung geäußert, dass die Veröffentlichung dieses Rundschreibens einen positiven Einfluss auf den Prozess der Erwägung einer Aufwertung des vietnamesischen Aktienmarktes haben wird.


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Quelle: https://vov.vn/thi-truong/chung-khoan/thong-tu-68-gop-phan-thao-go-nut-that-giup-nang-hang-thi-truong-chung-khoan-post1122636.vov

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