Bisher war der Preis eine gemeinsame Aktivität auf allen Ebenen, aber es gibt viele neue Regelungen in den Vorschriften zu diesem Thema.
Die Lehrkräfte werden von der Schulleitung, den Konrektoren und den Fachgruppenleitern rechtzeitig vor der Unterrichtshospitation zur Vorbereitung benachrichtigt. Es gibt jedoch viele Fälle, in denen Führungskräfte überraschende Beobachtungen durchführen.
Für Grundschullehrer ist eine Unterrichtshospitation Pflicht.
Das Bildungsgesetz von 2019 und viele andere aktuelle Dokumente haben spezifische Regelungen für Unterrichtsbeobachtungsaktivitäten entfernt. Denn viele Lehrer denken, die Unterrichtsbeobachtung sei nur eine Formalität und nicht effektiv.
Gemäß den Bestimmungen in Punkt b, Absatz 2, Artikel 21 der mit Rundschreiben 28/2020 erlassenen Grundschulordnung sind nur Grundschullehrer verpflichtet, Unterrichtsbeobachtungen durchzuführen und Unterrichtsbeobachtungshefte zu verwenden. Gemäß den oben genannten Bestimmungen umfassen die Aufzeichnungen zur Aktivitätsverwaltung des Lehrers:
Regelungen zu Unterrichtsbesuchen und Unterrichtshospitationen für Grundschullehrkräfte. (Illustration)
- Unterrichtsplan;
- Notizbuch zur Aufzeichnung beruflicher Aktivitäten, zur Beobachtung des Unterrichts und zur Überwachung und Bewertung des Lernerfolgs der Schüler;
- Klassenbuch (mit Klassenlehrer);
- Team-Arbeitsbuch (mit Teamleiter).
Keine festgelegte Anzahl an Beobachtungsstunden
In den unterrichtsbezogenen Dokumenten sind keine Regelungen zur Anzahl der Unterrichtsstunden für Grundschullehrer enthalten. Vielmehr richtet sich die Anzahl der Hospitationen nach der jeweiligen Schule, den jeweiligen Unterrichtsverhältnissen sowie der Notwendigkeit der Hospitation.
Die Unterrichtsstunden für Grundschullehrer sind in Artikel 6 des Rundschreibens 28/2009 festgelegt und werden durch Artikel 1 des Rundschreibens 15/2017 ergänzt. Im Einzelnen:
- Grundschullehrer/in Standard 23 Unterrichtsstunden/Woche;
- Internatslehrer; Schule, Klasse für Behinderte, Behinderte 21 Stunden/Woche;
- Bei Lehrkräften, die gleichzeitig Teamleiter sind, gibt es 3 Fälle. In Schulen der ersten Klasse wird 2 Unterrichtsstunden/Woche unterrichtet, in Schulen der zweiten Klasse wird 1/3 der Regelunterrichtsstunde für nicht parallel angestellte Lehrer unterrichtet und in Schulen der dritten Klasse wird 1/2 der Regelunterrichtsstunde für nicht parallel angestellte Lehrer unterrichtet.
Entsprechend gilt für die Schulleitung die Unterrichtsstundenzahl/Jahresnorm = 2 Stunden/Woche x Anzahl der Wochen für Unterrichts- und Erziehungsaktivitäten gemäß den Bestimmungen im Schuljahresplan. Unterrichtsstunden/Jahresnorm des Konrektors = 4 Stunden/Woche x Anzahl der Wochen für Unterrichts- und Bildungsaktivitäten gemäß den Bestimmungen zum Schuljahresplan.
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Quelle: https://vtcnews.vn/quy-dinh-moi-nhat-ve-du-gio-giao-vien-tieu-hoc-luu-y-ar929899.html
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