Nationalversammlung beschließt die Schaffung von 6 Generalposten bei der Polizei

Người Đưa TinNgười Đưa Tin22/06/2023

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Am Nachmittag des 22. Juni verabschiedete die Nationalversammlung mit 414/465 Stimmen dafür, 28 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen das Gesetz zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit des Volkes mit Wirkung vom 15. August 2023.

Dementsprechend gibt es bei der Polizei sechs weitere Positionen, wobei der höchste Dienstgrad der eines Generals ist. Unter ihnen ist ein Obergeneralleutnant, ein abgeordneter Polizeibeamter, der zum Vorsitzenden des Ausschusses für nationale Verteidigung und Sicherheit der Nationalversammlung gewählt wird.

Zuvor hatte es bei Diskussionen in Gruppen und Sälen die Meinung gegeben, die Zahl der Generalsposten als Prozentsatz der Gesamtzahl der Soldaten zu regeln; die Zahl der Generäle in Friedenszeiten angemessen zu regeln.

Es gibt Vorschläge, die Zahl der Generalposten nicht zu begrenzen. In einer anderen Stellungnahme wurde vorgeschlagen, eine Regelung hinzuzufügen, wonach der zum stellvertretenden Vorsitzenden der Nationalversammlung gewählte abgeordnete Offizier den höchsten Rang eines Generals haben muss.

In dem Bericht zur Erläuterung, Annahme und Überarbeitung des Gesetzesentwurfs vor der Abstimmung der Nationalversammlung erklärte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung, dass die oben genannten Meinungen begründet seien.

Allerdings sei die Festlegung der Anzahl der Generalsposten während des Prozesses zur Ausarbeitung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit des Volkes und des Gesetzes über Offiziere der vietnamesischen Volksarmee sorgfältig und gründlich erwogen und ausgewertet und in den Gesamtzusammenhang mit der Anzahl der Generalsposten in der Volksarmee gestellt worden und sei von den zuständigen Behörden entschieden worden, heißt es in dem Bericht.

Das geltende Gesetz über die öffentliche Volkssicherheit sieht 199 Positionen mit dem Rang eines Generals vor; Jede Position ist im Gesetz und in der Entschließung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung konkret geregelt.

Somit ist das Hinzufügen von 6 Positionen mit dem höchsten Dienstgrad eines Generals gemäß der Entscheidung der zuständigen Behörde eine ausreichende Anzahl an Positionen.

Veranstaltung - Nationalversammlung beschließt 6 zusätzliche Generalposten für die Polizei

Die Nationalversammlung hat ein Gesetz zur Änderung und Ergänzung zahlreicher Artikel des Gesetzes zur öffentlichen Sicherheit des Volkes verabschiedet, darunter die Schaffung von sechs Generalposten bei der Polizei (Foto: Quochoi.vn).

Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung erläuterte außerdem, dass das geltende Gesetz die höchsten Dienstgrade für abgeordnete Offiziere als Generalleutnant und Generalmajor vorschreibt und dass über höhere Dienstgrade für abgeordnete Offiziere von den zuständigen Behörden entschieden wird.

Während der 15. Legislaturperiode der Nationalversammlung wurde der Vorsitz des Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitsausschusses von einem abgeordneten Polizeibeamten, dem stellvertretenden Minister für öffentliche Sicherheit, innegehabt.

Daher entspricht die Ergänzung der Regelung zum Rang eines Oberleutnants für Offiziere, die zum Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskomitees abgeordnet werden, der Praxis und gewährleistet Einheitlichkeit und Strenge in den Dienstgraden der abgeordneten Offiziere.

Bei der Änderung des Gesetzes über Offiziere der vietnamesischen Volksarmee werde der Rang eines Senior-Generalleutnants für abgeordnete Offiziere der Volksarmee in Betracht gezogen, die zum Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskomitees gewählt werden, um die Übereinstimmung zwischen den beiden Gesetzen zu gewährleisten, hieß es in dem Bericht.

Die Nationalversammlung stimmte außerdem einer Änderung und Ergänzung des Höchstdienstalters für Unteroffiziere und Polizisten zu. Konkret handelt es sich um den 47-jährigen Unteroffizier; Leutnant 55; Major, Oberstleutnant (männlich 57, weiblich 55); Oberstleutnant (männlich 60, weiblich 58); Oberst (männlich 62, weiblich 60); General (männlich 62; weiblich 60).

Bei Bedarf seitens der Polizeieinheit handelt es sich bei der Polizei um einen Leutnant, Major oder Oberstleutnant. Bei Oberstleutnanten kann das Dienstalter gemäß den Bestimmungen des Ministers für öffentliche Sicherheit erhöht werden, sofern sie über die erforderlichen Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten in ihrem Beruf verfügen, bei guter Gesundheit sind und sich freiwillig melden. Das Dienstalter kann jedoch bei Männern auf 62 und bei Frauen auf 60 Jahre erhöht werden.

In besonderen Fällen kann das Dienstalter für Offiziere durch Entscheidung der zuständigen Behörde über das 62. Lebensjahr für Männer und über das 60. Lebensjahr für Frauen hinaus verlängert werden.

Für Polizeibeamte liegt das maximale Dienstalter für Männer bei 62 Jahren und für Frauen bei 60 Jahren. Das Renteneintrittsalter für Arbeitnehmer richtet sich nach dem im Arbeitsgesetzbuch vorgeschriebenen Renteneintrittsaltersplan. Für Polizeibeamte gelten die gleichen Richtlinien und Vorschriften wie für Verteidigungsbeamte .


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