(GLO) – Aufgrund der ersten Ermittlungsergebnisse stellte die Ermittlungsbehörde der Provinzpolizei Gia Lai fest, dass die Angeklagte Do Thi Thu Hien (Jahrgang 1978, wohnhaft im Dorf Plei Op, Bezirk Hoa Lu, Stadt Pleiku), Buchhalterin des Komitees der Vietnamesischen Vaterländischen Front der Provinz, gefälschte Dokumente erstellt hatte, um mehr als 3,5 Milliarden VND abzuheben.
Konkret hat Frau Hien von Februar 2021 bis April 2023 als Buchhalterin der Einheit Dutzende gefälschte Dokumente erstellt, um mehr als 3,5 Milliarden VND aus dem provinziellen Covid-19-Präventions- und Kontrollfonds abzuheben, der vom Komitee der Vietnamesischen Vaterländischen Front der Provinz Gia Lai bei der Bank für Investitionen und Entwicklung Vietnams – Filiale Gia Lai – eingerichtet wurde, um Schulden und persönliche Ausgaben zu begleichen.
Entscheidung, nach Frau Do Thi Thu Hien zu suchen. Foto: CAT |
Anfang April 2023 beschloss das Komitee der Vietnamesischen Vaterländischen Front in der Provinz Gia Lai, den entsprechenden Einheiten Mittel aus diesem Fonds zuzuweisen. Frau Hien war jedoch nicht in der Lage, den oben genannten Betrag aufzutreiben und kündigte daher freiwillig ihre Arbeit und verließ ihren Wohnort.
Als Reaktion auf den oben genannten Vorfall hat das Komitee der Vietnamesischen Vaterländischen Front der Provinz Gia Lai die Provinzpolizei von Gia Lai gebeten, nach Frau Hien zu suchen. Am 9. Mai 2023 erließ die Ermittlungsbehörde der Provinzpolizei Gia Lai den Beschluss Nr. 08/QD-CSHS zur Fahndung nach Frau Do Thi Thu Hien, der angeklagten und verdächtigten Person, ein Verbrechen begangen zu haben, deren Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist. Nachdem die Entscheidung zur Durchsuchung gefallen war, trat Frau Hien am 11. Mai vor und gestand ihre Verbrechen. Am 23. Mai erließ die Ermittlungsbehörde der Provinzpolizei Gia Lai den Beschluss, ein Strafverfahren einzuleiten, den Angeklagten strafrechtlich zu verfolgen und einen viermonatigen Haftbefehl gegen Frau Do Thi Thu Hien wegen des Verbrechens der „Veruntreuung von Eigentum“ zu erlassen.
[Anzeige_2]
Quellenlink
Kommentar (0)