Ab dem 15. Oktober müssen Inhaber eines vor dem 15. Oktober 2013 ausgestellten B2- oder A4-Führerscheins den Vorschriften entsprechend auf einen neuen Führerschein umsteigen, andernfalls droht ihnen eine Geldstrafe von bis zu 12 Millionen VND.
Ein Führerschein, auch Fahrerlaubnis genannt, wird von einer Regierungsbehörde ausgestellt, nachdem eine Person eine Fahrprüfung bestanden hat.
Fälle, in denen der Führerschein vor dem 15. Oktober geändert werden muss
Gemäß Absatz 3, Artikel 17 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT, ergänzt durch Absatz 3, Artikel 2 des Rundschreibens 01/2021/TT-BGTVT, beträgt die Gültigkeitsdauer der Führerscheine A4 und B2 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum und diese Gültigkeitsdauer ist auf dem Führerschein angegeben.
Daher müssen Inhaber eines B2- oder A4-Führerscheins, der am oder vor dem 15. Oktober 2013 ausgestellt wurde, ihren Führerschein vor dem 15. Oktober 2023 erneuern.
Nach Ablauf dieser Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit und es kann zu einer Geldstrafe kommen. Die Gültigkeitsdauer eines Führerscheins ist auf dem Führerschein vermerkt. Kurz vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis muss der Fahrer das Verfahren zur Umschreibung der Fahrerlaubnis durchführen.
Regelungen zur Neuausstellung abgelaufener Führerscheine
a) Eine Person, deren Führerschein seit 3 Monaten bis weniger als 1 Jahr abgelaufen ist, muss zur Neuerteilung des Führerscheins die Theorieprüfung wiederholen.
b) Eine Person, deren Führerschein seit mindestens einem Jahr abgelaufen ist, muss zur Neuerteilung des Führerscheins sowohl die Theorie- als auch die Praxisprüfung wiederholen.
Strafe für die Verwendung eines abgelaufenen Führerscheins
Gemäß Dekret 123/2021/ND-CP unterliegen Fahrer von Autos und ähnlichen Fahrzeugen mit abgelaufenem Führerschein den folgenden Strafen:
- Geldstrafe von 5–7 Millionen VND für einen Führerschein, der weniger als 3 Monate abgelaufen ist.
- Geldstrafe von 10–12 Millionen VND für einen seit 3 Monaten oder länger abgelaufenen Führerschein.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)