Ab dem 1. März regelt das Rundschreiben 12/2025 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit die Prüfung und Erteilung von Führerscheinen; Ausstellung und Verwendung von amtlich gültigen internationalen Führerscheinen.

Dieses Rundschreiben besteht aus 7 Kapiteln und 38 Artikeln, die die Prüfung und Erteilung von Führerscheinen regeln. Ausstellung und Verwendung internationaler Führerscheine. Dabei ist im Anhang X das neue Führerscheinformular festgelegt.

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Die Verkehrspolizeibehörde (Ministerium für öffentliche Sicherheit) ist die Stelle, die den Führerschein an Personen ausstellt, die die Prüfung bestehen. Foto: Dinh Hieu

Auf der Vorderseite des Führerscheins steht der Schriftzug „FÜHRERSCHEIN“, das Wort „Nr.“ Rot; Die Worte „ALLE STRASSENFAHRZEUGE DÜRFEN gefahren werden“ und „Zulassungsdatum“ sind in Schwarz und Fettschrift gedruckt; andere Buchstaben in Schwarz

Das auf blauem Hintergrund aufgenommene Foto des Fahrers wird direkt auf den Führerschein gedruckt. Auch der neue Führerschein verfügt über eine beidseitige Sicherheitsbeschichtung...

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Vorderseite des Führerscheins. Screenshot

Auf der Vorderseite des Führerscheins sind folgende Angaben zu finden: Führerscheinnummer, vollständiger Name des Fahrers, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Ausstellungsdatum, Ablaufdatum, ausstellende Behörde, Wohnort, Klasse.

Auf der Rückseite des Führerscheins sind folgende Informationen angegeben: Art der gefahrenen Kraftfahrzeuge (in Vietnamesisch und Englisch), Datum der bestandenen Prüfung, ein zweidimensionaler Code (QR) zum Lesen, schnellen Entschlüsseln der Angaben auf dem Führerschein und Link zum Führerschein-Informationssystem der Verkehrspolizeibehörde.

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Rückseite des Führerscheins. Screenshot

So drucken Sie einen Führerschein: Drucken Sie jede Führerscheinklasse aus, die der Fahrer fahren darf (Anzeige auf Vietnamesisch und Englisch).

Führerscheinbeschränkungscodes sind Codes, die auf der Rückseite des Führerscheins aufgedruckt sind und die Bedingungen angeben, die zum Fahren erfüllt sein müssen:

A.01: Fahren nur von dreirädrigen Krafträdern für Behinderte.

A.02: Es dürfen ausschließlich Zweiräder mit einem Hubraum ab 125 cm³ oder einer Elektromotorleistung ab 14 kW und stufenlosem Getriebe gefahren werden.

A.03: Es dürfen nur Zweiräder mit einem Hubraum kleiner 175 cm³ oder einer Elektromotorleistung kleiner 14 kW gefahren werden.

B.01: Nur Pkw der Klasse B mit Automatikgetriebe fahren (auch Elektroautos).

B.02: Ausschließliches Führen von Pkw der Klasse B mit Automatikschaltung, ausgegeben an Linkshänder.

B.03: Ausschließliches Führen von Automatikfahrzeugen der Klasse B, ausgegeben an Rechtshänder.

B.04: Ausschließliches Fahren von Fahrzeugen der Klasse B mit Automatikfunktion, ausgegeben an Personen mit Behinderungen des rechten Beins.

B.05: Ausschließliches Führen von PKWs der Klasse B mit Automatik-Automatik, die grundsätzlich an Menschen mit Behinderung ausgegeben werden.

Die Einschränkungen sind wie folgt festgelegt:

Für den Führerschein der Klasse B mit Automatikgetriebe (auch Elektroautos) heißt es: „Wird an Personen ausgegeben, die ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe (auch Elektroautos) führen dürfen.“

Bei der Fahrerlaubnis der Klasse A1, die einem behinderten Menschen zum Führen eines dreirädrigen Behindertenkraftrades ausgestellt wird, heißt es: „Wird an einen behinderten Menschen ausgestellt, der ausschließlich zum Führen eines dreirädrigen Behindertenkraftrades berechtigt ist.“

Bei Automatik-Führerscheinen der Klasse B, die an Linkshänder mit Behinderung ausgegeben werden, heißt es: „Ausgestellt an Linkshänder mit Behinderung, die ausschließlich Automatik-PKW (auch Elektroautos) mit für Linkshänder mit Behinderung geeigneten Scheinwerfer- und Blinker-Steuerungsmechanismen führen dürfen.“

Bei Automatik-Führerscheinen der Klasse B, die an Rechtshänder mit Behinderung ausgegeben werden, heißt es: „Ausgestellt an Rechtshänder mit Behinderung, die ausschließlich Automatik-PKW mit für Rechtshänder mit Behinderung geeigneten Scheinwerfer- und Blinker-Steuerungsmechanismen führen dürfen.“

Zum Automatik-Führerschein Klasse B für Rechtsbeinbehinderte heißt es: „Wird an Rechtsbeinbehinderte ausgegeben, die ausschließlich Automatikfahrzeuge mit für Rechtsbeinbehinderte geeignete Gas- und Fußbremsmechanismen führen dürfen.“

Bei Automatik-Führerscheinen der Klasse B, die an Menschen mit Behinderung allgemein (ausgenommen Menschen mit Behinderung der linken Hand, der rechten Hand und des rechten Beins) ausgegeben werden, heißt es: „Ausgegeben an Menschen mit Behinderung allgemein, die ausschließlich Automatik-PKW führen dürfen.“

Für vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens ausgestellte Führerscheine der Klasse A1 erfolgt eine Umschreibung bzw. Neuerteilung in einen Führerschein der Klasse A mit der Einschränkung, dass ausschließlich das Führen von Zweirädern mit einem Hubraum bis 175 cm³ oder einer Elektromotorleistung bis 14 kW gestattet ist, mit dem Zusatz: „Ausgestellt an Personen, die ausschließlich das Führen von Zweirädern mit einem Hubraum bis 175 cm³ oder einer Elektromotorleistung bis 14 kW gestattet ist.“

Für vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens ausgestellte Automatik-Führerscheine der Klasse B1 erfolgt eine Umschreibung bzw. Neuausstellung in einen B-Führerschein mit dem Zusatz: „Ausgestellt an Personen, die ausschließlich Autos mit Automatikgetriebe (einschließlich Elektroautos) führen dürfen.“