Mit welchem Führerschein darf man ein Auto mit Schaltgetriebe fahren?
Am 29. August gab das Ministerium für öffentliche Sicherheit bekannt, dass das Gesetz über Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr (gültig ab 1. Januar 2025) vorsieht, dass Personen, deren Führerschein vor diesem Datum ausgestellt wurde, ihren Führerschein umtauschen oder neu ausstellen lassen müssen. Im Einzelnen wie folgt:
Der Führerschein der Klasse A1 kann in die Klasse A umgeändert bzw. neu erteilt werden mit der Einschränkung, dass nur das Führen von Zweiradkrafträdern mit einem Hubraum von weniger als 175 cm3 oder einer Elektromotorleistung von weniger als 14 kW erlaubt ist.
Ab Anfang 2025 kommt es zu zahlreichen Änderungen bei der Einstufung und dem Umtausch von Führerscheinen.
Der Führerschein der Klasse A2 wird geändert und in einen Führerschein der Klasse A umgeschrieben; Der A3-Führerschein wird geändert und in den B1-Führerschein umgeschrieben.
Der Führerschein der Klasse A4 wird umgeändert und neu ausgestellt in eine Bescheinigung zum Führen von Spezialkrafträdern für Fahrer von Traktoren mit einer Nutzlast bis 1.000 kg sowie in eine Bescheinigung über die Ausbildung in straßenverkehrsrechtlichen Kenntnissen für Fahrer von Spezialkrafträdern.
Insbesondere können Automatik-Führerscheine der Klasse B1 in einen Führerschein der Klasse B umgeändert und neu ausgestellt werden, mit der Einschränkung, dass sie ausschließlich zum Führen von Automatikfahrzeugen berechtigt sind.
Eine Umschreibung bzw. Neuausstellung der Führerscheine der Klassen B1 und B2 in Führerscheine der Klassen B bzw. C1 sowie spezielle Kraftradführerscheine für Traktorführer bis 3.500 kg Nutzlast ist möglich.
Der Führerschein der Klasse C bleibt unverändert und wird umgetauscht und mit der gleichen Klasse sowie einer Fahrerlaubnis für Spezialkrafträder für Fahrer von Traktoren mit einer Tragfähigkeit von über 3.500 kg neu ausgestellt.
Der Führerschein der Klasse D wird umgeändert und in den Führerschein der Klasse D2 sowie einen speziellen Motorradführerschein für Traktorfahrer mit einer Nutzlast über 3.500 kg umbenannt.
Der Führerschein der Klasse E wird umgeändert und in einen Führerschein der Klasse D sowie einen speziellen Motorradführerschein für Traktorfahrer mit einer Nutzlast über 3.500 kg umgeschrieben.
Der Führerschein FB2 kann in einen Führerschein BE oder C1E und einen speziellen Motorradführerschein für Traktorfahrer mit einer Tragfähigkeit von bis zu 3.500 kg geändert oder neu ausgestellt werden.
Der Führerschein der Klasse FC wird geändert und in einen Führerschein der Klasse CE und einen speziellen Motorradführerschein für Traktorfahrer mit einer Nutzlast von über 3.500 kg umbenannt.
Der Führerschein der Klasse FD wird geändert und in einen Führerschein der Klasse D2E und einen speziellen Motorradführerschein für Traktorfahrer mit einer Nutzlast von über 3.500 kg umgeschrieben.
Der Führerschein der Klasse FE wird geändert und in einen Führerschein der Klasse DE und einen speziellen Motorradführerschein für Traktorfahrer mit einer Nutzlast von über 3.500 kg umbenannt.
Darüber hinaus müssen Fahrschüler, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Fahrausbildung absolviert haben oder am Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Fahrausbildung absolvieren, aber noch keine Prüfung abgelegt oder keinen Führerschein ausgestellt haben, eine Prüfung absolvieren und einen Führerschein der Führerscheinklasse erhalten, der gemäß den oben genannten Bestimmungen geändert oder neu ausgestellt werden soll.
Derzeit besteht die Möglichkeit, die VNeID mit integriertem Führerschein vollständig als Ersatz für das Original zu nutzen.
15 neue Führerscheinklassen
Gemäß Artikel 57 des Gesetzes über Verkehrsordnung und -sicherheit gibt es 15 Führerscheinklassen:
Die Klasse A1 erhalten Fahrer von Zweirädern mit einem Hubraum bis 125 cm3 oder einer Elektromotorleistung bis 11 kW.
Die Klasse A erhalten Fahrer von Zweirädern mit einem Hubraum über 125 cm3 oder einer Elektromotorleistung über 11 kW und den für die Führerscheinklasse A1 vorgesehenen Fahrzeugtypen.
Die Klasse B1 steht Fahrern von dreirädrigen Motorrädern und Fahrzeugen der Führerscheinklasse A1 zu.
Die Klasse B wird Fahrern von Personenkraftwagen mit bis zu 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz) erteilt; LKW und Sonderfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg; Für die Führerscheinklasse B vorgeschriebene Fahrzeugtypen mit Anhängern bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg...
Das Ministerium für öffentliche Sicherheit empfiehlt den Menschen, ihre vor dem 1. Juli 2012 ausgestellten unbefristeten Führerscheine (hauptsächlich in Papierform) gegen einen neuen Führerschein (PET) umzutauschen.
Laut dieser Agentur werden durch die oben genannte Änderung günstigere Bedingungen für die Standardisierung von Daten geschaffen, sodass Führerscheine problemlos in die VNeID-Anwendung integriert werden können, um sie anstelle des Originals zu verwenden.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/nguoi-co-bang-lai-o-to-xe-may-se-doi-sang-hang-giay-phep-lai-xe-nao-tu-1-1-2025-192240829152543637.htm
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