Das Department of Overseas Labor Management (Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales) hat vor Kurzem eine offizielle Mitteilung an Unternehmen verschickt, in der es um die Koordinierung von Informationen bezüglich Praktikanten von Dienstleistungsunternehmen geht, die Arbeitnehmer zur Arbeit nach Japan entsenden.
Nach Angaben des Department of Overseas Labor Management hat die Organisation für die Ausbildung technischer Praktikanten in Japan (OTIT) kürzlich festgestellt, dass einige Unternehmen von einigen Praktikanten die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung oder eines Beratungsgesprächs mit folgendem Inhalt verlangten: „Praktikanten werden in ihr Heimatland zurückgeschickt, wenn sie während ihres Praktikums in Japan schwanger werden oder ein Kind zur Welt bringen.“
„Dies steht nicht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen der beiden Länder zum Berufspraktikumsprogramm“, bekräftigte das Department of Overseas Labor Management.
Um den oben genannten Vorfall zu vermeiden, erklärte das Department of Overseas Labor Management in einer offiziellen Mitteilung an die Unternehmen klar: „Fordern Sie von den Unternehmen, ihre Mitarbeiter während des Beratungs-, Auswahl-, Schulungs- und Vertragsunterzeichnungsprozesses gründlich zu schulen.“
Vietnamesische Auszubildende, die schwanger sind und in Japan entbinden, stehen unter dem Schutz des japanischen Rechts (Foto: Hoang Phuc).
Verlangen Sie auf keinen Fall von den Arbeitnehmern die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung oder eines Beratungsgesprächs, in dem sie erklären, dass die Praktikantin in ihr Heimatland zurückgeschickt wird, wenn sie während ihres Praktikums in Japan schwanger wird oder ein Kind zur Welt bringt.
Gemäß den Vorschriften für Auszubildende im Falle einer Schwangerschaft und Geburt sowie den Maßnahmen zum Schutz ihrer Rechte im Falle einer Schwangerschaft und Geburt während der Arbeit in Japan können Arbeitnehmerinnen ihr technisches Praktikum in Japan fortsetzen, da die Kündigung von Arbeitnehmerinnen aufgrund einer Schwangerschaft nach japanischem Recht strengstens untersagt ist.
Daher ist es dem entsendenden Unternehmen und der Gewerkschaft nicht gestattet, die Auszubildende aufgrund einer Schwangerschaft zur Heimkehr zu zwingen.
Wenn eine Praktikantin weiß, dass sie schwanger ist, kann sie sich an die Beratungsstelle der Gewerkschaft wenden und diese benachrichtigen, an den Geschäftsführer des Unternehmens, bei dem die Praktikantin ihr Praktikum absolviert, oder die Agentur für das Auslandspraktikum und die Beratungsstelle am Wohnort der Praktikantin um Rat fragen.
Als die Praktikantin feststellt, dass sie schwanger ist, versucht sie, sich frühzeitig bei der örtlichen Verwaltung ihres Wohnorts anzumelden, um eine Broschüre zur Mutter-Kind-Gesundheit sowie ein Formular zur Schwangerschaftsuntersuchung zu erhalten.
Wenn ein Praktikant befürchtet, dass er entlassen oder in sein Heimatland zurückgeschickt werden könnte, sollte er sich an die Agentur wenden, die ausländische Praktikanten betreut, und um Rat fragen.
Nach der Entbindung dürfen Arbeitnehmerinnen in den ersten acht Wochen nicht zur Arbeit gehen. Nach diesem Zeitraum können die Arbeitnehmer zurückkehren und ihre Weiterbildungsarbeit fortsetzen.
Falls eine Arbeitnehmerin von ihrer technischen Praktikumsarbeit suspendiert wird, um zur Geburt ihres Kindes in ihr Heimatland zurückzukehren, kann sie dennoch eine Wiedereinreise nach Japan beantragen, um die Praktikumsarbeit fortzusetzen.
Um das Praktikum fortsetzen zu können, müssen Praktikanten die Unterlagen bei der ausländischen Praktikumsverwaltung ausfüllen. Bezüglich der Frage, ob der Praktikant das technische Praktikum wieder aufnehmen möchte und wann dies der Fall sein soll, sollte er Kontakt mit der Gewerkschaft und dem Unternehmen aufnehmen, bei dem er das Praktikum absolviert, und seine Wünsche mitteilen.
Neben der Beratung auf Vietnamesisch per Telefon und E-Mail können vietnamesische Praktikanten auch per Online-Call (Zoom-Anwendung) mit der Beratungsunterstützung in Kontakt treten. Auch wenn Mitarbeiter keine Telefonnummer haben, können sie Ratschläge zur Nutzung der Internetverbindung in einer WLAN-Umgebung erhalten.
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