Herr Le Hoang Chau, Vorsitzender der Ho Chi Minh City Real Estate Association (HoREA), sagte, dass die kürzliche Veröffentlichung des Rundschreibens 10/2023/TT-NHNN durch die Staatsbank, mit dem die Umsetzung einiger Bestimmungen des Rundschreibens 06/2023/TT-NHNN ausgesetzt wird, eine großartige Nachricht für die Geschäftswelt, Investoren und Verbraucher sei.
HoREA fordert die Staatsbank jedoch weiterhin auf, die Änderung und Ergänzung einer Reihe anderer Vorschriften in Betracht zu ziehen.
Erstens schlug HoREA vor, Punkt d, Klausel 5, Artikel 16 des Rundschreibens 22/2019/TT-NHNN (geändert und ergänzt in Artikel 1 des Rundschreibens 08/2020/TT-NHNN) in Richtung einer Verlängerung um 12 Monate zu ändern und zu ergänzen, da Kreditinstitute in etwas mehr als einem Monat (1. Oktober 2023) „die maximale Quote des für mittel- und langfristige Kredite verwendeten kurzfristigen Kapitals von 30 % einhalten müssen.“
HoREA schlägt weiterhin Änderungen zum Rundschreiben 06/2023 vor.
Zweitens schlägt der Verband vor, dass die Staatsbank erwägt, Kreditinstituten den Ankauf von Unternehmensanleihen zum Zwecke der Umstrukturierung ihrer eigenen Schulden zu gestatten.
Laut HoREA erlaubt das Dekret Nr. 65/2022/ND-CP Unternehmen, Anleihen auszugeben, um Investitionsprogramme und -projekte umzusetzen und ihre eigenen Schulden umzustrukturieren, sodass die Ausgabe von Anleihen zur Umstrukturierung ihrer eigenen Schulden legal ist.
Und basierend auf Absatz 1, Artikel 94 des Gesetzes über Kreditinstitute 2010 haben Investoren das Recht, Kreditdarlehen vorzuschlagen, und Kreditinstitute sind verpflichtet, die Gewährung von Krediten für diesen „gesetzlichen Kapitalverwendungszweck“ von Investoren gemäß den Bestimmungen des Kreditgesetzes in Betracht zu ziehen, daher ist es notwendig, Punkt a, Absatz 8, Artikel 4 des Rundschreibens 16/2021/TT-NHNN zu „entfernen“, um Konsistenz und Einheitlichkeit zu gewährleisten.
Darüber hinaus empfahl HoREA der Staatsbank, eine Reihe von „unangemessenen“ Bestimmungen im Rundschreiben Nr. 06/2023/TT-NHNN, die von Unternehmen, Verbänden und Experten vorgeschlagen wurden, weiterhin zu prüfen und deren Änderung und Ergänzung in Betracht zu ziehen, da das Rundschreiben 10/2023/TT-NHNN vom 23. August 2023 der Staatsbank lediglich „die Umsetzung von Klausel 8, Klausel 9 und Klausel 10, Artikel 8 des Rundschreibens Nr. 39/2016/TT-NHNN (ergänzt durch Klausel 2, Artikel 1 des Rundschreibens Nr. 06/2023/TT-NHNN) vom 1. September 2023 bis zum Inkrafttreten des neuen Rechtsdokuments, das diese Fragen regelt, aussetzte“, derzeit jedoch kein „Rechtsdokument“ zur Änderung, Ergänzung oder Aufhebung dieser Bestimmungen vorliegt.
Zuvor hieß es in zahlreichen Stellungnahmen von Immobilienunternehmen, dass das Rundschreiben Nr. 06/2023/TT-NHNN zu „strengeren“ Kreditvergabevorschriften insbesondere im Immobiliensektor geführt und den Zugang zu Kapital erschwert habe. Besonders hervorgehoben wurde, dass das Rundschreiben 06 zwei gravierende Mängel aufweise, nämlich eine erhöhte Zahl nicht kreditwürdiger Fälle und unklarer Kreditkonditionen. Dies wird auch weiterhin zu Engpässen führen und sich negativ auf das Angebot und die Möglichkeit der Menschen auswirken, Häuser zu kaufen.
Ngoc Vy
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)