Neben der Erwartung, in den Plan zur Umsetzung des Energieplans VIII aufgenommen zu werden, benötigen Projekte für erneuerbare Energien auch zusätzliche Richtlinien zu Stromeinkaufs- oder -übertragungspreisen, Mobilisierungsraten usw., um die Investitionseffizienz zu berechnen.
Einen festen Stromabnahmepreis (FIT-Preis) für Windenergie gibt es derzeit nicht wie in früheren Phasen. Foto: Duc Thanh |
Solarstrom nach Prüfung noch nicht vorhanden
Bei einem kürzlich abgehaltenen Treffen mit lokalen Behörden betonte der stellvertretende Ministerpräsident Tran Hong Ha den Grundsatz, „in den Plan zur Umsetzung des Energieplans VIII auch solche Kraftwerksprojekte aufzunehmen, bei denen keine Verstöße vorliegen oder deren Behebung abgeschlossen ist und die die Kriterien hinsichtlich Systemsicherheit, Übertragungstechnologie, wirtschaftlicher Effizienz usw. erfüllen, um die Investitionsmittel der Unternehmen nicht zu verschwenden und den Entwicklungsanforderungen der lokalen Behörden gerecht zu werden.“
Gleichzeitig müssen Provinzen mit Kraftwerksprojekten, die die Inhalte gemäß den Ergebnissen von Inspektionen, Untersuchungen, Ermittlungen, Audits und der Vollstreckung von Urteilen (sofern vorhanden) vollständig umgesetzt haben, umgehend einen offiziellen Bericht vorlegen, um den Plan weiterhin aktualisieren zu können.
Dem Bericht des Ministeriums für Industrie und Handel zufolge wurden zuvor viele von lokalen Behörden vorgeschlagene Solarstromprojekte nicht in den Plan aufgenommen, da sie auf der Liste von 154 Solarstromprojekten stehen, die in Schlussfolgerung 1027/KL-TTCP der Regierungsinspektion erwähnt und an die Untersuchungsbehörde weitergeleitet wurden, was die Genehmigung von Nachträgen durch das Ministerium für Industrie und Handel und die Empfehlung an den Premierminister betrifft, Nachträge ohne Grundlage oder Rechtsgrundlage für die Planung zu genehmigen.
Das Ministerium für Industrie und Handel hat außerdem mit der staatlichen Inspektion zusammengearbeitet, um Energiequellenprojekte zu überprüfen, die nicht in den Plan aufgenommen wurden, weil bei ihnen gemäß den Inspektionsergebnissen Verstöße in Bezug auf Grundstücke, Investitionsverfahren, Planung usw. behoben werden mussten oder die sich derzeit in der Inspektion und Untersuchung befinden.
Da der Fall des „Missbrauchs von Stellung und Macht bei der Wahrnehmung offizieller Aufgaben im Ministerium für Industrie und Handel sowie in Provinzen und Städten“ im Zusammenhang mit der Umsetzung der Elektrizitätsplanung jedoch noch weiter untersucht wird, können die im Inspektionsbeschluss Nr. 1027/KL-TTCP genannten damit verbundenen Projekte nicht schnell umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass nach Abschluss der Untersuchung der Behörde eine Aktualisierung und Ergänzung dieser Solarstromprojekte erfolgt.
Reihe weiterer Projekte voraussichtlich hinzukommen
Im Bereich der sonstigen erneuerbaren Energien warten neben den erstmals mit Beschluss 262/QD-TTg vom 1. April 2024 hinzugefügten Projekten auch eine Reihe weiterer Projekte darauf, in den Plan zur Umsetzung des Energieplans VIII aufgenommen zu werden.
Dem Bericht des Ministeriums für Industrie und Handel zufolge beträgt die Gesamtzahl der von den Kommunen zum zweiten Mal vorgeschlagenen Windkraftprojekte 124 neue Projekte mit einer Gesamtkapazität von 7.778,9 MW. Davon erfüllen 110 Projekte die neun vorgeschlagenen Kriterien mit einer Gesamtkapazität von 6.665,3 MW. Aufgrund von Planungsüberschneidungen für Titan, Bauxit usw. erfüllen die verbleibenden 14 Projekte die Kriterien nicht. Sie haben eine Gesamtkapazität von 1.113,6 MW und machen damit etwa 5 % der Gesamtkapazität der bis 2030 genehmigten Windkraftprojekte aus.
Darüber hinaus gibt es 20 Windkraftprojekte mit einer Gesamtkapazität von 1.053,4 MW mit angepassten Informationen (Projektname, Kapazitätsgröße, Betriebsphase) im Vergleich zur ersten Genehmigung in Entscheidung Nr. 262/QD-TTg.
In der zweiten Runde schlugen die Gemeinden außerdem 132 neue Kleinwasserkraftprojekte mit einer Gesamtkapazität von 1.381,98 MW vor. Davon erfüllten 128 Projekte mit einer Gesamtkapazität von 1.362,98 MW die neun vorgeschlagenen Kriterien. Aufgrund von Planungsüberschneidungen oder gemäß den Prüfergebnissen erfüllen 4 Projekte mit 19 MW die Kriterien nicht. Dies entspricht etwa 0,05 % der Gesamtkapazität der bis 2030 genehmigten Kleinwasserkraftprojekte. Darüber hinaus wurden bei 73 Projekten/947,95 MW im Vergleich zum ersten Mal die Informationen (Projektname, Kapazitätsumfang, Betriebsphase) angepasst.
Im Bereich Biomassekraftwerke wurden zum zweiten Mal 21 neue Projekte mit einer Gesamtleistung von 414 MW eingereicht. Davon erfüllen 21 Projekte/414 MW die 9 Kriterien, für 1 Projekt wurden die Angaben angepasst.
Darüber hinaus wurden zum zweiten Mal 34 Projekte zur Energiegewinnung aus Abfall mit einer Gesamtkapazität von 621,1 MW vorgeschlagen. Davon erfüllen 34 Projekte/621,1 MW die neun vorgeschlagenen Kriterien.
Bezüglich der Vorschläge für Kleinwasserkraft-, Biomasse- und Abfall-zu-Energie-Projekte erklärte der stellvertretende Premierminister Tran Hong Ha, dass es sich dabei um grundlegende Energiequellen handele und das Ministerium für Industrie und Handel sie daher prüfen und bald in den Plan aufnehmen werde.
Viele Experten meinen jedoch, dass es zwar sehr wichtig sei, dem Umsetzungsplan für den Energieplan VIII neue Energieprojekte hinzuzufügen, noch wichtiger sei jedoch die Suche nach Lösungen für die Umsetzung dieser Projekte.
Da es derzeit keinen festen Stromeinkaufspreis (FIT-Preis) für Wind- und Solarenergie wie in früheren Phasen gibt, ist eine schnelle Projektumsetzung nicht einfach.
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Quelle: https://baodautu.vn/du-an-nang-luong-tai-tao-moi-van-cho-chinh-sach-d222669.html
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