Neben der Erwartung, in den Umsetzungsplan des Energieplans VIII aufgenommen zu werden, benötigen Projekte für erneuerbare Energien auch zusätzliche Richtlinien zu Stromkauf- oder -übertragungspreisen, Mobilisierungsraten usw., um die Investitionseffizienz zu berechnen.
Einen festen Stromabnahmepreis (FIT-Preis) für Windenergie gibt es derzeit nicht wie in früheren Phasen. Foto: Duc Thanh |
Solarstrom nach Prüfung noch offen
Bei einem kürzlichen Treffen mit lokalen Behörden betonte der stellvertretende Premierminister Tran Hong Ha den Grundsatz, „in den Plan zur Umsetzung des Energieplans VIII auch solche Kraftwerksprojekte aufzunehmen, bei denen keine Verstöße vorliegen oder deren Behebung abgeschlossen ist und die die Kriterien hinsichtlich Systemsicherheit, Übertragungstechnologie, Wirtschaftlichkeit usw. erfüllen, um die Investitionsmittel der Unternehmen nicht zu verschwenden und den Entwicklungsanforderungen der lokalen Behörden gerecht zu werden.“
Gleichzeitig müssen Provinzen mit Energiequellenprojekten, die die Inhalte gemäß den Schlussfolgerungen aus Inspektion, Prüfung, Untersuchung, Audit und Vollstreckung von Urteilen (sofern vorhanden) vollständig umgesetzt haben, umgehend einen offiziellen Bericht vorlegen, um den Plan weiterhin aktualisieren zu können.
Zuvor waren dem Bericht des Ministeriums für Industrie und Handel zufolge viele von den Kommunen vorgeschlagene Solarstromprojekte nicht in den Plan aufgenommen worden, da sie auf der Liste der 154 Solarstromprojekte stehen, die in der Schlussfolgerung 1027/KL-TTCP der Regierungsinspektion erwähnt und an die Untersuchungsbehörde weitergeleitet wurden, was die Genehmigung von Ergänzungen durch das Ministerium für Industrie und Handel und die Empfehlung an den Premierminister betrifft, Ergänzungen ohne Grundlage oder Rechtsgrundlage für die Planung zu genehmigen.
Das Ministerium für Industrie und Handel hat außerdem mit der staatlichen Aufsichtsbehörde zusammengearbeitet, um Energiequellenprojekte zu überprüfen, die nicht in den Plan aufgenommen wurden, weil sie gemäß den Inspektionsergebnissen Verstöße in Bezug auf Land, Investitionsverfahren, Planung usw. beheben müssen oder sich derzeit in Inspektion und Untersuchung befinden.
Da der Fall des „Missbrauchs von Stellung und Macht bei der Wahrnehmung offizieller Aufgaben im Ministerium für Industrie und Handel sowie in Provinzen und Städten“ im Zusammenhang mit der Umsetzung der Elektrizitätsplanung jedoch noch weiter untersucht wird, können die im Inspektionsbeschluss Nr. 1027/KL-TTCP genannten Projekte nicht schnell umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass nach Abschluss der Untersuchungskommission eine Aktualisierung und Ergänzung dieser Solarstromprojekte erfolgen wird.
Eine Reihe von Projekten wird voraussichtlich hinzukommen
Im Bereich der anderen erneuerbaren Energien warten neben den erstmals mit Beschluss 262/QD-TTg vom 1. April 2024 aufgenommenen Projekten auch eine Reihe von Projekten darauf, in den Plan zur Umsetzung des Energieplans VIII aufgenommen zu werden.
Konkret geht aus dem Bericht des Ministeriums für Industrie und Handel hervor, dass die Gesamtzahl der von den Kommunen zum zweiten Mal vorgeschlagenen Windkraftprojekte 124 neue Projekte mit einer Gesamtkapazität von 7.778,9 MW beträgt. Davon erfüllen 110 Projekte die neun vorgeschlagenen Kriterien mit einer Gesamtkapazität von 6.665,3 MW. Bei den verbleibenden Projekten, die die Kriterien aufgrund von Planungsüberschneidungen für Titan, Bauxit usw. nicht erfüllen, handelt es sich um 14 Projekte mit einer Gesamtkapazität von 1.113,6 MW. Dies entspricht etwa 5 % der Gesamtkapazität der bis 2030 genehmigten Windkraftprojekte.
Darüber hinaus gibt es 20 Windkraftprojekte mit einer Gesamtkapazität von 1.053,4 MW mit angepassten Informationen (Projektname, Kapazitätsgröße, Betriebsphase) im Vergleich zur ersten Genehmigung in Entscheidung Nr. 262/QD-TTg.
In der zweiten Runde schlugen die Gemeinden außerdem 132 neue Kleinwasserkraftprojekte mit einer Gesamtkapazität von 1.381,98 MW vor. Davon erfüllten 128 Projekte mit einer Gesamtkapazität von 1.362,98 MW die 9 vorgeschlagenen Kriterien; Bei den Projekten, die die Kriterien aufgrund von Planungsüberschneidungen oder gemäß den Inspektionsergebnissen nicht erfüllen, handelt es sich um 4 Projekte mit 19 MW, die etwa 0,05 % der Gesamtkapazität der bis 2030 genehmigten Kleinwasserkraftprojekte ausmachen. Darüber hinaus gibt es 73 Projekte/947,95 MW mit angepassten Informationen (Projektname, Kapazitätsumfang, Betriebsphase) im Vergleich zum ersten Mal.
Im Bereich Biomassekraftwerke wurden zum zweiten Mal 21 neue Projekte mit einer Gesamtleistung von 414 MW eingereicht. Davon erfüllen 21 Projekte/414 MW die 9 Kriterien, für 1 Projekt liegen angepasste Informationen vor.
Darüber hinaus wurden zum zweiten Mal 34 Projekte zur Energiegewinnung aus Abfall mit einer Gesamtkapazität von 621,1 MW vorgeschlagen. Davon erfüllen 34 Projekte/621,1 MW die neun vorgeschlagenen Kriterien.
Zu den Vorschlägen für Kleinwasserkraft-, Biomasse- und Abfallverwertungsprojekte erklärte der stellvertretende Premierminister Tran Hong Ha, dass es sich dabei um grundlegende Energiequellen handele und das Ministerium für Industrie und Handel diese daher prüfen und bald in den Plan aufnehmen werde.
Viele Experten meinen zwar, dass es sehr wichtig sei, dem Umsetzungsplan für den Energieplan VIII neue Energieprojekte hinzuzufügen, noch wichtiger sei jedoch die Suche nach Lösungen für die Umsetzung dieser Projekte.
Da es derzeit keinen festen Stromabnahmepreis (FIT-Preis) für Wind- und Solarenergie wie in früheren Phasen gibt, ist eine schnelle Projektumsetzung nicht einfach.
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Quelle: https://baodautu.vn/du-an-nang-luong-tai-tao-moi-van-cho-chinh-sach-d222669.html
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