Das Innenministerium schlägt vor, dass die zuständigen Behörden eine Rationalisierung gemäß den zum Zeitpunkt der Rationalisierung geltenden gesetzlichen Bestimmungen prüfen und beschließen sollen, wenn Kader und Beamte auf Kommunalebene die für ihre Arbeitsstellen erforderlichen Standards und Bedingungen nicht erfüllen.
Das Innenministerium bittet um Kommentare zum Entwurf des Gesetzes über Kader und Beamte (geändert). In Bezug auf die Übergangsbestimmungen heißt es im Gesetzentwurf eindeutig, dass Kader und Beamte auf Gemeindeebene gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Kader und Beamte aus dem Jahr 2008 (geändert und ergänzt durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über Kader und Beamte und des Gesetzes über öffentliche Angestellte im Jahr 2019) ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auf der Gehaltsliste der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt stehen; Das Gehalt wird gemäß der Gehaltsskala und -stufe eingestuft, die der zugewiesenen Arbeitsstelle entspricht, sofern die für die Stelle erforderlichen Standards und Bedingungen erfüllt sind.
Führen Sie die Einstellung, den Einsatz und die Verwaltung gemäß den staatlichen Vorschriften zur Einstellung, zum Einsatz und zur Verwaltung von Beamten durch.
Sollten die für die Stelle erforderlichen Standards und Bedingungen nicht erfüllt sein, prüft und entscheidet die zuständige Behörde über eine Rationalisierung gemäß den zum Zeitpunkt der Rationalisierung geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Regierung soll innerhalb von fünf Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Fahrplan entwickeln und Vorschriften erlassen, um die Verwaltung der Beamten entsprechend den Stellen schrittweise umzugestalten.
Während des Fünfjahreszeitraums werden die Personalverwaltung, die Einstellung, die Verwaltung und der Einsatz von Beamten weiterhin gemäß den Regierungsvorschriften durchgeführt.
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Quelle: https://daidoanket.vn/de-xuat-xem-xet-tinh-gian-voi-can-bo-cong-chuc-cap-xa-khong-du-tieu-chuan-dieu-kien-cua-vi-tri-viec-lam-10302413.html
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