Die Gemeindepolizei darf auf den ihrer Verwaltung unterstehenden Gemeinde- und Dorfstraßen patrouillieren und diese kontrollieren. Verstöße werden wie folgt geahndet: Kein Tragen eines Helmes; die Beförderung von mehr Personen als der vorgeschriebenen Zahl; sperrige Güter transportieren; anhalten, falsch parken
Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat gerade das Rundschreiben 73/2024 erlassen, das ab dem 1. Januar 2025 gültig ist und die Patrouille, Kontrolle und Behandlung von Verstößen gegen Gesetze zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit (TTATGT) durch die Verkehrspolizei regelt.
Insbesondere legt das oben genannte Rundschreiben eine Reihe von Inhalten fest, die die Aufgaben anderer Kräfte der Volkspolizei regeln, einschließlich der Polizei auf Gemeindeebene.
Ab dem 1. Januar 2025 kann die Gemeindepolizei bestimmte Verkehrsverstöße ahnden.
Falls demnach keine Verkehrspolizei vorhanden ist, die planmäßig Streifen aufstellt und die Verkehrssicherheit überwacht, darf die Gemeindepolizei diese Aufgabe gemäß dem von der zuständigen Behörde herausgegebenen Plan übernehmen.
Im Rundschreiben 73/2024 heißt es eindeutig, dass die Polizei auf Gemeindeebene nur auf den ihrer Verwaltung unterstehenden Gemeinde- und Dorfstraßen patrouillieren und Kontrollen durchführen darf. Wenn Fahrer von Motorrädern, Mopeds und einfachen Fahrzeugen dabei erwischt werden, bestimmte illegale Handlungen zu begehen, die, wenn sie nicht sofort gestoppt werden, gefährliche Folgen für die Gesellschaft haben, werden sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Zu diesen Verhaltensweisen gehören: Kein Helm tragen; die Beförderung von mehr Personen als der vorgeschriebenen Zahl; Transport sperriger Güter, die die vorgeschriebene Größenbeschränkung überschreiten; vorschriftswidriges Halten und Parken; Schlangenlinien fahren, ausscheren oder ein zweirädriges Fahrzeug mit einem Rad lenken; Kein Rückspiegel links wie vorgeschrieben.
Benutzen Sie einen Regenschirm; andere Fahrzeuge, andere Objekte ziehen, schieben; Nicht alt genug, um ein Fahrzeug vorschriftsgemäß zu führen oder ein Fahrzeug zu erkennen, das schwerwiegend gegen die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit sowie die öffentliche Ordnung verstößt.
Bei Feststellung einer Gesetzesverletzung hat die Gemeindepolizei das Recht, diese zu unterbinden (Symbolfoto).
Sollten im Zuge der Aufklärung und Behandlung der oben genannten Verstöße weitere Verstöße festgestellt werden, kümmert sich die Gemeindepolizei entsprechend ihrer Befugnisse darum. Bei Überschreitung der Sanktionsbefugnis wird ein Protokoll über die Verwaltungsübertretung erstellt und der zuständigen Behörde Bericht erstattet, die über die Verhängung einer Verwaltungsstrafe entscheidet.
Außerdem sind gemäß Rundschreiben 73/2024 andere Kräfte der Volkspolizei bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Patrouille und Kontrolle der Straßenverkehrssicherheit mit Folgendem ausgestattet: Hupen, Lautsprecher, Schlagstöcke, Fahrzeuge, professionelle technische Ausrüstung, Waffen und andere Hilfsmittel gemäß den Vorschriften und Formularen zur Bearbeitung von Verstößen.
Während ihrer Mitwirkung bei der Koordinierung der Aufgabendurchführung erhalten diese Kräfte eine Vergütung und Zulagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Kräfte, die an der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr beteiligt sind.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/cong-an-xa-duoc-xu-ly-vi-pham-giao-thong-ra-sao-tu-ngay-1-1-2025-192241209174737852.htm
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