Die Gemeindepolizei darf auf den ihrer Verwaltung unterstehenden Gemeinde- und Dorfstraßen patrouillieren und diese kontrollieren. Verstöße werden wie folgt geahndet: Kein Tragen eines Helmes; die Beförderung von mehr Personen als der vorgeschriebenen Zahl; sperrige Güter transportieren; anhalten, falsch parken
Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat gerade das Rundschreiben 73/2024 erlassen, das ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt und die Arbeit der Patrouillen, Kontrolle und Behandlung von Verstößen gegen Gesetze zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit (TTATGT) regelt. Verkehrspolizeibehörde
Insbesondere legt das oben genannte Rundschreiben eine Reihe von Inhalten fest, die die Aufgaben anderer Kräfte der Volkspolizei regeln, einschließlich der Polizei auf Gemeindeebene.
Falls demnach keine Verkehrspolizei vorhanden ist, die planmäßig Streifen aufstellt und die Verkehrssicherheit überwacht, darf die Gemeindepolizei diese Aufgabe gemäß dem von der zuständigen Behörde herausgegebenen Plan übernehmen.
Im Rundschreiben 73/2024 heißt es eindeutig, dass die Gemeindepolizei nur auf den ihrer Verwaltung unterstehenden Gemeinde- und Dorfstraßen patrouillieren und Kontrollen durchführen darf. Wenn Fahrer von Motorrädern, Mopeds und einfachen Fahrzeugen dabei erwischt werden, bestimmte illegale Handlungen zu begehen, die, wenn sie nicht umgehend verhindert werden, gefährliche Folgen für die Gesellschaft haben, werden sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geahndet.
Zu diesen Verhaltensweisen gehören: Kein Helm tragen; die Beförderung von mehr Personen als der vorgeschriebenen Zahl; Transport sperriger Güter, die die vorgeschriebene Größenbeschränkung überschreiten; vorschriftswidriges Anhalten und Parken; Schlangenlinien fahren, ausscheren oder ein zweirädriges Fahrzeug mit einem Rad lenken; Kein Rückspiegel links wie vorgeschrieben.
Benutzen Sie einen Regenschirm; andere Fahrzeuge, andere Objekte ziehen, schieben; Nicht alt genug, um ein Fahrzeug ordnungsgemäß zu führen oder ein Fahrzeug zu erkennen, das schwerwiegend gegen die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit sowie die öffentliche Ordnung verstößt.
Sollten im Zuge der Aufklärung und Behandlung der oben genannten Verstöße weitere Verstöße festgestellt werden, kümmert sich die Gemeindepolizei entsprechend ihrer Befugnisse um deren Behandlung. Bei Überschreitung der Sanktionsbefugnis wird ein Protokoll über die Verwaltungsübertretung erstellt und der zuständigen Behörde Bericht erstattet, die über die Verhängung einer Verwaltungsstrafe entscheidet.
Gemäß Rundschreiben 73/2024 sind auch andere Kräfte der Volkspolizei bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben der Patrouille und Kontrolle der Verkehrssicherheit mit Folgendem ausgestattet: Hupen, Lautsprecher, Verkehrsstäbe, Fahrzeuge und technische Ausrüstung. Fachkenntnisse, Waffen, andere Hilfsmittel gemäß den Vorschriften und Formularen zur Bearbeitung von Verstößen.
Für die Zeit ihrer Mitwirkung bei der Koordinierung der Aufgabendurchführung erhalten diese Kräfte eine Vergütung und Zulagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Kräfte, die an der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr beteiligt sind.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/cong-an-xa-duoc-xu-ly-vi-pham-giao-thong-ra-sao-tu-ngay-1-1-2025-192241209174737852.htm
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