Nach Erhalt der Übergabe erließ das Ministerium für öffentliche Sicherheit ein neues Rundschreiben zur Erteilung von Führerscheinen, in dem das Fotoformular vorgeschrieben ist.
Rundschreiben 12/2025/TT-BCA zur Regelung der Prüfung und Erteilung von Führerscheinen; Ausstellung und Verwendung internationaler Führerscheine. Das Rundschreiben tritt am 1. März 2025 in Kraft.
Gemäß dem Rundschreiben ist ein Führerschein ein Dokument (gedruckt auf Vietnamesisch und Englisch), das Informationen enthält wie: Hat auf beiden Seiten eine Sicherheitsbeschichtung. Auf der Vorderseite sind folgende Informationen abgebildet: Führerscheinnummer, vollständiger Name des Fahrers, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Ausstellungsdatum, Ablaufdatum, ausstellende Behörde, Wohnort, Klasse.
Auf der Rückseite sind folgende Informationen angegeben: Arten der zu fahrenden Kraftfahrzeuge (in Vietnamesisch und Englisch), Datum der Zulassung, bidirektionaler QR-Code zum schnellen Lesen und Entschlüsseln der Informationen auf dem Führerschein und Link zum Informationssystem der Verkehrspolizeibehörde.
Neues Führerscheinformular.
Bezüglich der Einschränkungen wird im Rundschreiben 12/2025 festgelegt, dass für Führerscheine der Klasse B mit Automatikgetriebe (einschließlich Elektroautos) Folgendes gilt: Wird an Personen ausgestellt, die ausschließlich Autos mit Automatikgetriebe (einschließlich Elektroautos) führen dürfen.
Zum Schwerbehindertenführerschein der Klasse A1 zum Führen von dreirädrigen Behindertenkrafträdern heißt es: „Wird an Schwerbehinderte ausschließlich zum Führen von dreirädrigen Behindertenkrafträdern ausgestellt.“
Für den an Linkshänder ausgestellten Führerschein der Klasse B mit Automatikgetriebe (auch Elektroautos) heißt es: Wird an Linkshänder ausgestellt, die ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe (auch Elektroautos) mit für Linkshänder geeigneten Scheinwerfer- und Blinker-Steuerungsmechanismen führen dürfen.
Für Automatik-Führerscheine der Klasse B, die an Rechtshänder mit Behinderung ausgegeben werden, heißt es: Wird an Rechtshänder mit Behinderung ausgegeben, die ausschließlich Automatik-Fahrzeuge mit für Rechtshänder mit Behinderung geeigneten Scheinwerfer- und Blinker-Steuerungsmechanismen führen dürfen.
Für den Automatik-Führerschein der Klasse B, der an Menschen mit Behinderungen des rechten Beins ausgestellt wird, heißt es: „Wird an Menschen mit Behinderungen der linken Hand ausgestellt, die nur Autos mit Automatik-Automatik und einer für Menschen mit Behinderungen des rechten Beins geeigneten Gas- und Fußbremse fahren dürfen.“
Beim Automatik-Führerschein Klasse B, der an Menschen mit Behinderung allgemein (ausgenommen Menschen mit Behinderung der linken Hand, der rechten Hand und des rechten Beins) ausgegeben wird, heißt es: Wird an Menschen mit Behinderung allgemein ausgegeben, die ausschließlich Automatik-PKWs führen dürfen.
Ab dem 1. März erhalten die Personen die Ergebnisse ihrer Führerscheinerneuerung innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum, an dem die Verkehrspolizei alle Dokumente erhalten hat.
Vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens ausgestellte Führerscheine der Klasse A1 werden in Führerscheine der Klasse A umgeändert bzw. neu ausgestellt, mit der Einschränkung, dass sie ausschließlich das Führen von Zweirädern mit einem Hubraum von bis zu 175 cm3 oder einer Elektromotorleistung von bis zu 14 kW erlauben, mit folgender Einschränkung: Ausgestellt an Personen, die ausschließlich das Führen von Zweirädern mit einem Hubraum von bis zu 175 cm3 oder einer Elektromotorleistung von bis zu 14 kW erlauben.
Die vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens ausgestellten Automatik-Führerscheine der Klasse B werden in Führerscheine der Klasse B mit folgendem Wortlaut geändert: „Ausgestellt an Personen, die ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe (einschließlich Elektroautos) fahren dürfen.“
Ebenfalls gemäss dem neuen Rundschreiben geben die auf der Rückseite des Führerscheins aufgedruckten Codes an, welche Voraussetzungen zum Führen eines Fahrzeugs erfüllt sein müssen. Beispiel: Der Code A.01 gilt für das Fahren eines dreirädrigen Motorrads für Behinderte; Code A.02 erlaubt ausschließlich das Fahren von zweirädrigen Motorrädern mit einem Hubraum von 125 cm3 oder mehr oder mit einer Elektromotorleistung von 14 kW oder mehr unter Verwendung eines stufenlosen Getriebes.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/bo-cong-an-cong-bo-hinh-thuc-giay-phep-lai-xe-theo-thong-tu-12-2025-192250303191640174.htm
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