Zulagenregelung für Teilzeitbeschäftigte auf Gemeindeebene ab 1. August 2023

Báo Thanh HóaBáo Thanh Hóa11/06/2023

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Das Dekret 33/2023/ND-CP tritt am 1. August 2023 in Kraft und regelt die Zulagenregelung für Teilzeitbeschäftigte auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene.

Zulagenregelung für Teilzeitbeschäftigte auf Gemeindeebene ab 1. August 2023

Zuschussfonds für monatliche Zahlungen an Teilzeitbeschäftigte auf Gemeindeebene

Insbesondere Teilzeitbeschäftigte auf kommunaler Ebene haben Anspruch auf Zulagen. Der Zentralhaushalt führt einen Pauschalzuschussfonds ein, der Sozial- und Krankenversicherungsleistungen umfasst, um Teilzeitbeschäftigten auf Gemeindeebene folgende monatliche Zahlungen zu leisten:

Verwaltungseinheiten des Typs I auf Gemeindeebene erhalten einen Zulagenfonds in Höhe des 21,0-fachen des Grundgehalts;

Verwaltungseinheiten des Typs II auf kommunaler Ebene erhalten einen Zulagenfonds in Höhe des 18,0-fachen des Grundgehalts;

Verwaltungseinheiten des Typs III auf kommunaler Ebene erhalten einen Zulagenfonds in Höhe des 15-fachen des Grundgehalts.

Bei Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene, bei denen die Zahl der Hilfskräfte auf Gemeindeebene zunimmt, erhöht sich der Gesamtbetrag des Zulagenfonds um das 1,5-fache des Grundgehalts pro zusätzlichem Hilfsarbeiter.

Umsetzung der Zuteilung von Zulagen für Teilzeitbeschäftigte in Dörfern und Wohngruppen. Aus dem Zentralhaushalt wird für die nicht berufstätigen Arbeiter in jedem Dorf und jeder Wohngruppe ein monatlicher Zuschussfonds wie folgt bereitgestellt:

a) Für Dörfer mit 350 oder mehr Haushalten; Wohngruppe mit 500 Haushaltungen und mehr; Dörfer und Wohngruppen, die zu wichtigen und komplexen Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene gehören, in Bezug auf Sicherheit und Ordnung gemäß der Entscheidung der zuständigen Behörden; Dörfern und Wohngruppen unter Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene in Grenz- und Inselgebieten wird ein Zulagenfonds in Höhe des 6,0-fachen des Grundgehalts zugeteilt. Wird ein Dorf mit 350 oder mehr Haushalten durch die Einrichtung einer städtischen Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene in eine Wohngruppe umgewandelt, wird der Zulagenfonds auf einem Niveau gehalten, das dem 6,0-fachen des Grundgehalts entspricht.

b) Für Dörfer und Wohngruppen, die nicht unter Punkt a) oben aufgeführt sind, wird der Zulagenfonds mit dem 4,5-fachen des Grundgehalts dotiert;

c) Falls die Verwaltungseinheit auf Bezirksebene keine Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene organisiert, werden die in den Punkten a und b oben genannten Dörfer und Wohngruppen gemäß dieser Verwaltungseinheit auf Bezirksebene bestimmt.

Das Volkskomitee der Provinz legt dem Volksrat derselben Ebene die Höhe der Zulagen für die einzelnen Positionen nichtprofessioneller Arbeitnehmer auf Gemeindeebene vor.

Basierend auf dem Zuschussfonds, der den einzelnen Gemeinden, Dörfern und Wohngruppen aus dem Zentralhaushalt zugewiesen wird; Haushaltsmittel für die Reform der lokalen Gehaltspolitik; Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die spezifischen Merkmale jeder Gemeinde, jedes Dorfes und jeder Wohngruppe werden vom Volkskomitee der Provinz dem Volksrat auf derselben Ebene zur Festlegung spezifischer Regelungen mit folgendem Inhalt vorgelegt:

Berufsbezeichnung des nichtberuflichen Aktivisten auf Gemeindeebene;

Gleichzeitige Ausübung der Position eines nicht professionellen Aktivisten auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene sowie die Ausübung der Position eines nicht professionellen Aktivisten in Dörfern und Wohngruppen, der gleichzeitig die Position einer Person innehat, die direkt an Aktivitäten auf Dorf- und Wohngruppenebene teilnimmt;

Die Gehaltsstufe jeder Stelle eines Hilfsarbeiters auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene muss in einem angemessenen Verhältnis zur Gehaltsstufe 1 eines Beamten auf Gemeindeebene mit gleichem Ausbildungsniveau stehen, um Hilfsarbeiter auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene zu ermutigen, zu studieren und ihre berufliche Qualifikation zu verbessern.

Legen Sie außerdem die Höhe des Betriebsbudgets für gesellschaftspolitische Organisationen auf Gemeindeebene fest. Die Höhe der monatlichen Unterstützung für Personen, die direkt an Aktivitäten in Dörfern und Wohngruppen teilnehmen, sowie die Höhe der Zulage für Personen, die direkt an Aktivitäten in Dörfern und Wohngruppen teilnehmen, richtet sich nach der tatsächlichen Situation vor Ort.

Übernimmt ein Teilzeitbeschäftigter auf Gemeinde-, Dorf- oder Wohngruppenebene gleichzeitig die Aufgaben eines anderen Teilzeitbeschäftigten auf Gemeinde-, Dorf- oder Wohngruppenebene, erhält er eine Teilzeitzulage in Höhe von 100 % der für die Teilzeitstelle vorgesehenen Zulage.

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