Die Generaldirektion für Steuern wird die Vorschriften über eine angemessene Mindeststeuerschuld ergänzen, um die Maßnahme der vorübergehenden Aussetzung des Wegzugs anzuwenden. Steuerpflichtige sollten sich vor ihrer Ausreise regelmäßig über mehrere Kanäle über ihre Steuerpflicht informieren.
In einer Presseerklärung vom 8. November nannte das Finanzministerium vier Hauptgründe dafür, warum Steuerzahler nicht wissen, dass sie Steuern schulden oder keine Mitteilungen von den Steuerbehörden erhalten: Die Steuerzahler wissen nicht, wie und wo sie Steuerinformationen nachschlagen können; nicht häufig konsultiert; Steuerbehörden nicht umgehend über Änderungen der Steuerregistrierungsinformationen, wie etwa Adresse für den Empfang von Steuerbescheiden, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, informieren; nicht an der eingetragenen Geschäftsadresse tätig.
Um zu vermeiden, dass Steuerzahler am Flughafen oder Grenzübergang ankommen und feststellen, dass sie Steuern schulden und ihnen die Ausreise aus dem Land vorübergehend untersagt ist, müssen sie regelmäßig ihre Steuerpflichten prüfen, um einen Plan für die rechtzeitige Zahlung ihrer Steuern zu haben. Aktualisieren Sie die Informationen bei den Steuerbehörden proaktiv und sofort, wenn sich die Benachrichtigungsadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw. ändert.
Wenn Sie Ihren Steuerzahlungspflichten nachgekommen sind, müssen Sie sich umgehend an die Steuerbehörde wenden, die die Mitteilung über die vorübergehende Aussetzung der Ausreise ausgestellt hat, und um Unterstützung und Aufhebung der vorübergehenden Aussetzung bitten.
Derzeit gibt es für Steuerbehörden zahlreiche Kanäle, um Steuerzahlern Zahlungsbescheide, Steuervollstreckungsbescheide und vorübergehende Aussetzungsbescheide zu senden, beispielsweise über die eTax Mobile-Anwendung; Elektronisches Transaktionskonto (thuedientu.gdt.gov.vn); Bei den Steuerbehörden registrierte E-Mail-Adresse des Steuerzahlers; Korrespondenz über die beim Finanzamt registrierte Steuerbescheid-Empfangsadresse; Website der Steuerbehörde und der Allgemeinen Steuerbehörde.
Bezüglich der Erwägung, Regelungen über eine angemessene Mindeststeuerschuldgrenze zur Anwendung der Maßnahme der vorübergehenden Aussetzung von Unternehmensverkäufen hinzuzufügen, teilte das Finanzministerium mit, dass sich die Generaldirektion für Steuern auf die praktische Situation stützen und bei ihren Untersuchungen auf internationale Erfahrungen zurückgreifen werde, um den zuständigen Behörden Bericht zu erstatten und die Festlegung einer angemessenen Schuldengrenze in Erwägung zu ziehen, die sowohl die Wirksamkeit der Steuerschuldeinziehung sicherstellt als auch Bedingungen für die Unternehmen schafft, ihre Produktion und Geschäftstätigkeit fortzusetzen.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/can-lam-gi-de-tranh-truong-hop-ra-den-san-bay-moi-biet-minh-no-thue-2340229.html
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