Um Lehrbücher bewerten zu lassen, müssen Organisationen und Einzelpersonen dem Ministerium für Bildung und Ausbildung vor dem 15. April die Anzahl und den Namen der Lehrbuchbeispiele, Themen und Bildungsaktivitäten melden, die gemäß dem Allgemeinen Bildungsprogramm 2018 zusammengestellt wurden.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung erklärte, dass die Anzahl der registrierten Lehrbuchproben für jedes Fach und jede Bildungsaktivität die Grundlage dafür sei, dass das Ministerium Anträge auf eine Lehrbuchbewertung entgegennimmt.
Das Dossier zum Begutachtungsantrag umfasst: Anzahl der Lehrbuchproben, Erläuterung der zur Begutachtung vorgeschlagenen Lehrbuchprobe (Name des Lehrbuchs, Aufgaben- und Verantwortungsverteilung von Chefredakteur, Chefredakteur sofern das Lehrbuch einen Chefredakteur hat, Chefredakteur, Autor; Zweck der Zusammenstellung, Gegenstände und Nutzungsumfang; Aufbau, Inhalt; Entstehungsprozess); Prozess, experimentelle Ergebnisse, Empfang von Kommentaren und Bewertungen von Schulbuchproben durch Wissenschaftler, Pädagogen und Lehrer; Programmverteilung
Für jedes zur Begutachtung angeforderte Lehrbuchmuster sind 15 Dokumentensätze einzureichen. Das Ministerium für Bildung und Ausbildung teilte mit, dass es am 20. Juni zwischen 8:30 und 11:00 Uhr Beurteilungsunterlagen entgegennehmen werde.
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