Nach wie vielen Tagen muss eine zu einer Freiheitsstrafe gegen Kaution verurteilte Person bei der Strafverfolgungsbehörde erscheinen, um ihre Strafe anzutreten?
- A
3 Tage
- B
7 Tage
Gemäß Absatz 4, Artikel 23 des Gesetzes über die Vollstreckung von Strafurteilen muss eine zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Person, die auf Kaution freigelassen wurde, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Entscheidung zur Vollstreckung des Urteils am Sitz der in der Entscheidung zur Vollstreckung des Urteils bezeichneten Strafverfolgungsbehörde anwesend sein.
Erscheint die gegen Kaution freigelassene Person nach sieben Tagen nicht, wird die Polizei das Strafurteil vollstrecken und Rechtsbeistand leisten, um die Person zur Vollstreckung des Urteils zu begleiten.
Kommt es während der Haftentlassung eines Verurteilten zu einer Flucht, so erlässt die Kriminalpolizei der Landespolizei einen Fahndungsaufruf und organisiert die Festnahme. - C
15 Tage
- D
30 Tage
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