Am Rande einer Pressekonferenz des Gesundheitsministeriums am Nachmittag des 15. Dezember, bei der es um die Frage ging, ob Patienten die Kosten für selbst gekaufte Medikamente erstattet werden, auf die sie Anspruch hätten, wenn sie krankenversichert seien, sagte Tran Thi Trang, Leiterin der Krankenversicherungsabteilung, dass das Ministerium ein Rundschreiben verfasst habe, das die direkte Bezahlung von Medikamenten und medizinischen Verbrauchsmaterialien für krankenversicherte Patienten regelt. Das Rundschreiben wird vor seiner Veröffentlichung mit der gesamten Gesellschaft konsultiert.
3 Bedingungen für die direkte Kostenübernahme
Diesem Rundschreibenentwurf zufolge wird die Krankenkasse die Kosten für Arzneimittel und medizinisches Material entweder direkt an Patienten mit Krankenversicherungskarte zahlen oder an Einrichtungen für medizinische Untersuchungen und Behandlungen, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:
Erstens fallen die den Patienten verschriebenen Arzneimittel und medizinischen Hilfsmittel in den Leistungsumfang der Krankenversicherungsteilnehmer.
Zweitens werden beim Patienten Arzneimittel und medizinisches Material diagnostiziert und ihm werden diese verschrieben und zugeteilt, doch zum Zeitpunkt der Anwendung sind die Wirkstoffe dieser Arzneimittel und medizinischen Materialien in der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung nicht verfügbar: Es gibt kein fertiges Arzneimittel mit den Wirkstoffen, die dem Patienten verschrieben wurden. Die geeigneten medizinischen Hilfsmittel, die dem Patienten verschrieben worden waren, waren nicht verfügbar.
Drittens fallen die den Patienten verschriebenen Arzneimittel und medizinischen Hilfsmittel in den Leistungsumfang der Krankenversicherungsteilnehmer.
Bei den Patienten wird eine Diagnose gestellt und ihnen werden Arzneimittel und medizinisches Material verschrieben und zugeteilt. Zum Zeitpunkt der Anwendung sind die Wirkstoffe der Arzneimittel und medizinischen Materialien jedoch in der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung nicht verfügbar.
Die Rechte der Patienten, die an der Krankenversicherung teilnehmen, müssen gewährleistet werden.
Wie erfolgen die Zahlungen?
Im Rundschreibenentwurf des Gesundheitsministeriums heißt es eindeutig, dass die direkte Bezahlung der Kosten für Medikamente und medizinisches Material an die Krankenversicherten wie folgt erfolgt:
Als Grundlage für die Zahlung muss der Patient oder sein gesetzlich vorgeschriebener Verwandter oder gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherungsanstalt die vom medizinischen Personal der Einrichtung für medizinische Untersuchungen und Behandlungen verschriebenen Rezepte und medizinischen Bedarfsartikel sowie die rechtsgültige Rechnung für den Kauf von Arzneimitteln und medizinischen Bedarfsartikeln vorlegen.
Krankenhausapotheke der medizinischen Einrichtung, in der der Patient behandelt wird; Der Arzneimittel- und Medizinbedarfslieferant, der die Bedingungen erfüllt, hat den Zuschlag bei einer Einrichtung für medizinische Untersuchungen und Behandlungen erhalten, die einen Vertrag über von der Krankenkasse übernommene medizinische Untersuchungen und Behandlungen abgeschlossen hat. Arzneimittel und medizinisches Material wurden in medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen, deren Anbieter den Zuschlag erhalten hatte, von Patienten mit Krankenversicherungskarte in Anspruch genommen und bezahlt; Der Vertrag über die Lieferung von Arzneimitteln und medizinischem Material bleibt weiterhin gültig.
Als Grundlage für die Zahlung muss der Patient oder sein gesetzlich vorgeschriebener Verwandter oder gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherungsanstalt die vom medizinischen Personal der Einrichtung für medizinische Untersuchungen und Behandlungen verschriebenen Rezepte und medizinischen Bedarfsartikel sowie die rechtsgültige Rechnung für den Kauf von Arzneimitteln und medizinischen Bedarfsartikeln vorlegen.
Die Sozialversicherungsanstalt, bei der der Antrag auf Direktzahlung eingeht, ist für die direkte Zahlung der Kosten für Arzneimittel und medizinisches Material für den Patienten entsprechend den vorgeschriebenen Fällen verantwortlich.
Die Kosten, die der Krankenversicherer direkt an den Patienten zahlt, entsprechen den Kosten, die auf der von der Krankenhausapotheke oder dem Krankenhauslieferanten bereitgestellten gesetzlichen Rechnung des Patienten aufgeführt sind und richten sich nach der Leistungsstufe im Rahmen der Leistungen des Krankenversicherten.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/benh-nhan-mua-thuoc-ngoai-vien-co-duoc-bhyt-thanh-toan-192231215173709896.htm
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