Die Nationalversammlung hat gerade das Gesetz über Änderungen und Ergänzungen einer Reihe von Artikeln des Grundstücksgesetzes 2024, des Immobilienwirtschaftsgesetzes 2023, des Wohnungsbaugesetzes 2023 und des Gesetzes über Kreditinstitute 2024 verabschiedet.
03 Immobiliengesetze treten ab dem 1. August 2024 in Kraft
Das Gesetz über Änderungen und Ergänzungen einer Reihe von Artikeln des Grundstücksgesetzes 2024, des Wohnungsbaugesetzes 2023, des Immobiliengeschäftsgesetzes 2023 und des Kreditinstitutsgesetzes 2024 wurde von der 15. Nationalversammlung der Sozialistischen Republik Vietnam auf ihrer 7. Sitzung am 29. Juni 2024 verabschiedet.
Dementsprechend werden die Auswirkungen von drei Gesetzen zum Immobilienbereich, darunter das Grundstücksgesetz von 2024, das Wohnungsbaugesetz von 2023 und das Immobilienwirtschaftsgesetz von 2023, wie folgt geändert:
- Änderung der Wirkung des Landgesetzes 2024
Artikel 1. Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Landesgesetzes Nr. 31/2024/QH15 2. Absatz 1 des Artikels 252 wird wie folgt geändert und ergänzt: … „1. Dieses Gesetz tritt am 1. August 2024 in Kraft, mit Ausnahme der in den Absätzen 2 und 3 dieses Artikels genannten Fälle.“ |
- Änderung der Wirkung des Wohnungsbaugesetzes 2023
Artikel 2. Änderung und Ergänzung zu Absatz 1, Artikel 197 des Wohnungsgesetzes Nr. 27/2023/QH15 Absatz 1 des Artikels 197 wird wie folgt geändert und ergänzt: „1. „Dieses Gesetz tritt am 1. August 2024 in Kraft.“ |
- Änderung des Gesetzes über Immobiliengeschäfte 2023
Artikel 3. Änderung und Ergänzung zu Absatz 1, Artikel 82 des Gesetzes über Immobiliengeschäfte Nr. 29/2023/QH15 Absatz 1 des Artikels 82 wird wie folgt geändert und ergänzt: „1. „Dieses Gesetz tritt am 1. August 2024 in Kraft.“ |
Somit werden ab dem 1. August 2024 drei Gesetze zum Immobilienbereich in Kraft treten, darunter das Grundstücksgesetz 2024, das Wohnungsbaugesetz 2023 und das Immobilienwirtschaftsgesetz 2023.
Änderung der Übergangsbestimmungen für Landzuteilung, Landpacht und Änderung des Landnutzungszwecks bei Inkrafttreten des Landgesetzes 2024
Änderung der Übergangsbestimmungen zur Landzuteilung, Landpacht und Änderung des Landnutzungszwecks beim Inkrafttreten des Landgesetzes 2024 in Klausel 10, Artikel 255 des Landgesetzes 2024 wie folgt:
Investitionsprojekte, die gemäß den Bestimmungen des Bodengesetzes von 2013 und einschlägigen Gesetzen und gemäß der Bodennutzungsplanung und -plänen einer Landzuteilung oder Landpacht ohne Versteigerung von Landnutzungsrechten unterliegen, denen aber noch kein Land zugeteilt oder verpachtet wurde, müssen weiterhin die nächsten Schritte in der Reihenfolge und den Verfahren für die Landzuteilung oder Landpacht durchführen, um Investoren und Projektbesitzern Land gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes zuzuteilen oder zu verpachten, wenn sie in einen der folgenden Fälle fallen:
- Für das Projekt wurden vom 1. Juli 2014 bis vor dem 1. August 2024 Investoren und Projektinhaber gemäß den Bestimmungen des Investitionsgesetzes, des Wohnungsbaugesetzes und des Ausschreibungsgesetzes ausgewählt.
- Projekte, für die Investoren gültige Unterlagen zur Durchführung von Verfahren zur Auswahl von Investoren und Projektbesitzern vor dem 1. August 2024 eingereicht haben und für die Investoren und Projektbesitzer vor dem 1. Januar 2025 ausgewählt wurden.
Die Auswahl der Investoren und Projektinhaber für die in diesem Punkt genannten Projekte erfolgt gemäß den Bestimmungen des Investitionsgesetzes, des Wohnungsbaugesetzes und des Ausschreibungsgesetzes, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen gültig sind.
Darüber hinaus wird Absatz 4 des Artikels 260 wie folgt geändert:
Flächennutzungspläne, Bearbeitungspläne, Umgestaltungspläne und Bearbeitungspläne für Häuser und Grundstücke, die von den zuständigen Behörden gemäß den Bestimmungen der Resolution 132/2020/QH14 der Nationalversammlung zur Erprobung einer Reihe von Maßnahmen zur Beseitigung von Schwierigkeiten und Rückständen bei der Verwaltung und Nutzung von Grundstücken für die nationale Verteidigung und Sicherheit in Kombination mit Arbeitsproduktion und wirtschaftlichen Bautätigkeiten vor dem 1. Januar 2025 genehmigt wurden, sollen gemäß dem genehmigten Plan umgesetzt werden.
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Quelle: https://baoquocte.vn/3-luat-ve-bat-dong-san-co-hieu-luc-tu-ngay-182024-278861.html
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