(HNMO) – Für die Hochschulaufnahmeprüfung 2023 wird das Ministerium für Bildung und Ausbildung keine neuen Zulassungsbestimmungen erlassen. Die Bestimmungen zur Einschreibung bleiben in diesem Jahr unverändert und werden gemäß Rundschreiben Nr. 08/2022/TT-BGDDT zur Bekanntgabe der Bestimmungen zur Einschreibung an Universitäten und Hochschulen im Bereich Vorschulbildung angewendet.
Als Reaktion auf die Bedenken vieler Kandidaten bezüglich der Registrierung für die Universitätszulassung und der Reihenfolge der Anmeldung, als einige Schulen eine vorzeitige Zulassung anboten und von den Kandidaten verlangten, die vorzeitige Zulassung als ihre erste Wahl anzugeben, teilte das Ministerium für Bildung und Ausbildung klar mit:
Im Jahr 2023 dürfen die Schulen vorzeitige Zulassungen organisieren und dürfen von den Bewerbern nicht verlangen, ihre Zulassung früher als im allgemeinen Zeitplan angegeben zu bestätigen. Bewerber, denen von der Ausbildungsstätte die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen (ausgenommen Abiturvoraussetzung) bescheinigt wurde, müssen ihren Wunsch dennoch im System des Ministeriums eintragen.
Gemäß dem Plan des Ministeriums für Bildung und Ausbildung registrieren Kandidaten ihren Wunsch nach einer Universitätszulassung vom 10. Juli bis zum 30. Juli um 17:00 Uhr.
Erfolgreiche Kandidaten müssen ihre Einschreibung bis spätestens 6. September um 17:00 Uhr bestätigen.
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