(GLO) – Am 10. Juni erließ die Regierung das Dekret Nr. 33/2023/ND-CP, das die Besetzung von Stellen als Kader, Beamte und Teilzeitbeschäftigte auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene regelt. Insbesondere sieht das Gesetz eine Reihe neuer Punkte zur Erhöhung der Zahl der Gemeindebeamten und der kommunalen Hilfskräfte vor.
Dementsprechend wird in den Bezirken pro Bevölkerungszunahme von 1/3 der vorgeschriebenen Zahl ein zusätzlicher Beamter und ein zusätzlicher Teilzeitbeschäftigter eingestellt. Für die übrigen Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene gilt, dass bei jedem Bevölkerungszuwachs um die Hälfte des vorgeschriebenen Niveaus ein zusätzlicher Beamter und ein zusätzlicher Teilzeitbeschäftigter eingestellt werden.
Zusätzlich zur Erhöhung der Zahl der Beamten und Hilfskräfte entsprechend der oben genannten Bevölkerungszahl wird jede Gemeinde und jeder Bezirk mit einer Fläche, die doppelt so groß ist wie die vorgeschriebene Fläche, je nach natürlicher Fläche um einen Beamten und einen Hilfsarbeiter aufgestockt.
Eine Ecke der Gemeinde Tra Da, Stadt. Pleiku. Foto: Huynh Le |
Gemäß den Bestimmungen der Resolution Nr. 1211/2016/UBTVQH13 (geändert und ergänzt in Resolution Nr. 27/2022/UBTVQH15) des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung Bezirke mit einer Fläche von 5,5 km2; Gemeinde in einem Distrikt mit einer Bevölkerung ab 15.000; Bezirk einer Stadt oder Provinz mit 7.000 Einwohnern; Der Stadtbezirk hat 5.000 Einwohner.
Berg- und Hochlandgemeinden haben eine Fläche von 50 km2 oder mehr; Bevölkerung 5.000; Andere Gemeinden mit einer Fläche von 30 km2; Bevölkerung ab 8.000.
Nach geltender Regelung dürfen in den Bezirken (Typ 1 bis 3) höchstens 23 Beamte und Staatsbedienstete, mindestens jedoch 19 Personen leben; Gemeinden und Städte verfügen über maximal 22 Beamte und Staatsbedienstete, mindestens jedoch 18 Personen.
Das Volkskomitee der Provinz unterbreitet dem Volksrat derselben Ebene eine Entscheidung über die genaue Anzahl der Kader, Beamten und Teilzeitarbeiter auf Gemeindeebene. Allerdings darf die Gesamtzahl der Gemeindekader und Beamten die jedem Bezirk zugewiesene vorgeschriebene Zahl nicht überschreiten.
Dörfer und Wohngruppen sind Selbstverwaltungsorganisationen von Wohngemeinschaften und keine Regierungsebene. Daher sieht das Dekret weiterhin drei Positionen für nicht professionelle Aktivisten vor (darunter Parteizellensekretär, Dorf- oder Wohngruppenleiter und Leiter des Frontarbeitskomitees), die direkt an Aktivitäten in Dörfern und Wohngruppen beteiligt sind. Die Volksräte der Provinzen legen die Titel und die Zahl der an den Aktivitäten in Dörfern und Wohngruppen teilnehmenden Personen fest, um sicherzustellen, dass sie der Realität entsprechen.
Die Regierung hat außerdem die Position des Gemeindepolizeichefs abgeschafft, da die reguläre Polizei auf Gemeindeebene organisiert wurde.
Dekret Nr. 33/2023/ND-CP tritt am 1. August 2023 in Kraft und ersetzt vier frühere Dekrete der Regierung, darunter: Dekret Nr. 114/2003/ND-CP, Dekret Nr. 92/2009/ND-CP, Dekret Nr. 112/2011/ND-CP, Dekret Nr. 34/2019/ND-CP.
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