Durch das Dekret 128/2024/ND-CP werden eine Reihe von Bestimmungen im Zusammenhang mit der Höchstgrenze für den Wert von Waren und Dienstleistungen, die für Werbezwecke verwendet werden (Artikel 6), aus dem Dekret 81/2018/ND-CP geändert. Dementsprechend wird die Höchstgrenze für den Wert der für die Werbung verwendeten Waren und Dienstleistungen wie folgt festgelegt:
Der für die Werbung verwendete Materialwert einer Einheit beworbener Waren oder Dienstleistungen darf 50 % des Verkaufspreises unmittelbar vor dem Aktionszeitraum dieser Einheit beworbener Waren oder Dienstleistungen nicht überschreiten, mit Ausnahme von Werbeaktionen in den in den Klauseln 8 und 9, Artikel 92 des Handelsgesetzes von 2005, Artikel 8, Klausel 2, Artikel 9, Artikel 12, Artikel 13, Artikel 14 des Dekrets 81/2018/ND-CP vorgeschriebenen Formen.
Der Gesamtwert der Waren und Dienstleistungen, die in einem Werbeprogramm beworben werden, darf 50 % des Gesamtwerts der beworbenen Waren und Dienstleistungen nicht überschreiten, mit Ausnahme von Werbeaktionen in der in Artikel 92, Klauseln 8 und 9 des Handelsgesetzes von 2005, Artikel 8 und Klausel 2, Artikel 9 des Dekrets 81/2018/ND-CP vorgeschriebenen Form.
Bei der Organisation eines konzentrierten Werbeprogramms beträgt die Höchstgrenze für den Wert der für die Werbung verwendeten Waren und Dienstleistungen 100 %. Die Höchstgrenze für den Wert von Waren und Dienstleistungen, die für 100 % Werbung verwendet werden, gilt auch für Werbemaßnahmen im Rahmen von Handelsförderungsprogrammen und -aktivitäten, die vom Premierminister beschlossen werden.
Staatliche Stellen (auf zentraler und provinzieller Ebene) erlassen Entscheidungen zur Organisation der Umsetzung konzentrierter Förderprogramme, um gezielte Wirtschaftsentwicklungspolitiken des Landes und der Gemeinden umzusetzen. Der Staat verfügt über Richtlinien, die die Organisation konzentrierter Werbeprogramme fördern. Alle Händler sind berechtigt, an den Programmen teilzunehmen.
Maximaler Rabatt auf Aktionswaren und -dienstleistungen
Darüber hinaus wird durch das Dekret 128/2024/ND-CP auch Klausel 2, Artikel 7 zur maximalen Rabatthöhe für Werbeartikel und -dienstleistungen geändert. Der maximale Rabatt für Aktionswaren und -dienstleistungen ist wie folgt festgelegt:
Der maximale Rabatt für Aktionswaren und -dienstleistungen darf 50 % des Preises der Waren und Dienstleistungen unmittelbar vor dem Aktionszeitraum nicht überschreiten.
Im Falle der Organisation eines konzentrierten Werbeprogramms gemäß Klausel 5, Artikel 6 des Dekrets 81/2018/ND-CP beträgt der maximale Rabatt auf beworbene Waren und Dienstleistungen 100 %. Der maximale Rabatt von 100 % gilt auch für Werbeaktionen im Rahmen von Handelsförderungsprogrammen und vom Premierminister beschlossenen Aktivitäten.
Die maximale Rabattgrenze gilt nicht bei der Durchführung von Rabattaktionen für: Waren und Dienstleistungen bei der Umsetzung der Preisstabilisierungspolitik des Staates; frisches Essen; Waren und Dienstleistungen im Falle einer Unternehmensinsolvenz, -auflösung, Standortveränderung, Produktions- und Geschäftszweigveränderung.
Das Dekret tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/sua-quy-dinh-han-muc-toi-da-ve-khuyen-mai-gia-tri-hang-hoa-dich-vu.html
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