1. Vorschriften zur Feststellung von Verkehrsverstößen durch Überwachungssysteme
Gemäß Artikel 19 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA lauten die Vorschriften zur Aufdeckung von Verwaltungsverstößen durch professionelle technische Mittel und Ausrüstung wie folgt: – Verkehrspolizisten setzen professionelle technische Mittel und Ausrüstung ein, um Gesetzesverstöße von Personen und Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, aufzudecken
und zu erfassen. Die Fahrer der am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge sind verpflichtet, den Aufforderungen der Verkehrspolizei zur Überprüfung und Kontrolle mit den Mitteln und der technischen Ausrüstung nachzukommen. - Die mit professionellen technischen Geräten und Mitteln gesammelten Ergebnisse sind Fotos, Bilder, gedruckte Formulare, Messindizes und im Speicher professioneller technischer Geräte und Mittel gespeicherte Daten. werden gezählt, aufgelistet, auf einem Foto oder in einer Aufzeichnung des Verstoßes ausgedruckt und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der Aktenführung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit in der Akte über Verwaltungsverstöße aufbewahrt. - Wenn technische Geräte und Fahrzeuge Informationen und Bilder von Gesetzesverstößen von Personen und Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, erkennen und sammeln, muss die zuständige Person Folgendes handhaben: + Einsatzkräfte zum Anhalten von Fahrzeugen organisieren, um Verstöße gemäß den Vorschriften zu kontrollieren und zu ahnden. Falls der Verkehrssünder Informationen, Bilder und gesammelte Ergebnisse zu seinem Verstoß einsehen möchte, wird ihm das Verkehrspolizeiteam diese am Kontrollpunkt zur Verfügung stellen. Liegen am Kontrollpunkt keine Informationen, Bilder oder Ergebnisse vor, weisen Sie den Verstoßtäter an, sich diese anzusehen, wenn er zur Bearbeitung des Verstoßes in die Zentrale der Einheit kommt; + Kann das Verkehrsverletzerfahrzeug zur Kontrolle und Bearbeitung des Verstoßes nicht angehalten werden, gelten die Bestimmungen in Abschnitt 2.
2. Bearbeitung von Verkehrsverstößen durch Überwachungskameras
Gemäß Artikel 28 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA ist das Verfahren zur Verarbeitung der über das Überwachungssystem gesammelten Ergebnisse wie folgt:
Schritt 1: Erkennen von Verkehrsverstößen Verkehrspolizisten verwenden professionelle technische Ausrüstung und Mittel, um Gesetzesverstöße von Personen und Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, wie in Abschnitt 1 oben beschrieben, zu erkennen
und zu erfassen.
Schritt 2: Überprüfen, Analysieren und Bestimmen von Verkehrsverstößen. Innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Feststellung des Verstoßes muss die zuständige Person der Polizeibehörde, bei der der Verwaltungsverstoß festgestellt wurde, Folgendes tun: – Informationen über das Fahrzeug, den Fahrzeughalter, die Organisation und die Person, die mit dem Verwaltungsverstoß in Zusammenhang steht, über die Fahrzeugzulassungsbehörde, die nationale Bevölkerungsdatenbank und andere relevante Behörden und Organisationen ermitteln; - Falls der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt ist, nicht in dem Bezirk wohnt oder ihren Hauptsitz hat, in dem die Polizeibehörde den Verwaltungsverstoß entdeckt hat, und festgestellt wird, dass der Verwaltungsverstoß in die Sanktionsbefugnis des Leiters der Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei fällt, werden die mit professioneller technischer Ausrüstung und Mitteln gesammelten Ergebnisse an die Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei weitergeleitet, in der der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt ist, wohnt oder ihren Hauptsitz hat (gemäß Formular Nr. 03, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA), um den Verstoß zu lösen und zu bearbeiten (sofern diese über ein Netzwerksystem verfügt, das elektronisch gesendet werden kann). – Falls der Verwaltungsverstoß nicht in die Sanktionsbefugnis des Leiters der Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei fällt oder falls die Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei nicht über ein Netzwerkverbindungssystem verfügt, werden die mit professionellen technischen Mitteln und Geräten gesammelten Ergebnisse an die Bezirkspolizei weitergeleitet, in deren Bezirk der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person wohnt oder ihren Hauptsitz hat (gemäß Formular Nr. 03, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA), um den Verstoßfall zu klären und zu bearbeiten.
Schritt 3: Benachrichtigen Sie den Fahrer des gegen die Vorschriften verstoßenden Fahrzeugs. Senden Sie eine Benachrichtigung (gemäß Formular Nr. 02, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA) und fordern Sie den Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt ist, auf, sich zur Zentrale der Polizeibehörde zu begeben, bei der der Verwaltungsverstoß festgestellt wurde, oder zur Zentrale der Polizei auf Gemeinde-, Bezirks-, Stadt- oder Distriktebene, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Wohnsitz oder Hauptsitz befindet, um den Fall des Verwaltungsverstoßes zu klären, wenn die Anreise schwierig ist und es nicht möglich ist, sich direkt zur Zentrale der Polizeibehörde zu begeben, bei der der Verwaltungsverstoß festgestellt wurde, wie in Klausel 2, Artikel 15 des Dekrets 135/2021/ND-CP vorgeschrieben. Die Meldung von Verstößen erfolgt schriftlich oder elektronisch (bei Erfüllung der infrastrukturellen, technischen und informationellen Voraussetzungen).
Schritt 4: Abstimmung mit dem Fahrzeugeigentümer zur Lösung des Verstoßes. Wenn der Fahrzeugeigentümer, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt ist, sich zur Lösung des Verstoßes an die Polizeibehörde wendet, wird die zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen befugte Person der Polizeibehörde, bei der der Verstoß festgestellt wurde, oder der Leiter der Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei oder der Leiter der Bezirkspolizei den Verstoß wie folgt lösen und bearbeiten: – Innerhalb von drei Werktagen ab dem Datum der Identifizierung der verletzenden Organisation oder Person ein Protokoll des Verwaltungsverstoßes erstellen; - Erlass von Entscheidungen über Verwaltungssanktionen und Organisation der Umsetzung von Sanktionsentscheidungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Schritt 5: Aktualisieren Sie die Bearbeitungsergebnisse und schließen Sie die Datei. (i) Falls der Verstoß von der Gemeinde-, Stadt- oder Bezirkspolizei gelöst und bearbeitet wird, müssen die Ergebnisse der Bearbeitung und Beilegung des Falls unverzüglich (über das Datenbanksystem zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen) der Polizeibehörde gemeldet werden, bei der der Verstoß festgestellt wurde. Gleichzeitig ist der Status „gelöst“ zu aktualisieren, der Fall auf der Website der Verkehrspolizeibehörde zu bearbeiten und unverzüglich eine Mitteilung über die Aufhebung der Verwarnung für gegen die Vorschriften verstoßende Fahrzeuge an die Zulassungsbehörde zu senden. Der Status der Versendung einer Verwarnungsmitteilung an die Zulassungsbehörde ist aus dem Datenbanksystem zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen zu entfernen (sofern für den in Klausel
(iii) genannten Fall eine Verwarnungsinformation der Polizeibehörde vorliegt, bei der der Verstoß festgestellt wurde).
(ii) Wird der Verstoß von der Polizeibehörde, bei der er entdeckt wurde, aufgeklärt und bearbeitet, müssen die Ergebnisse der Fallaufklärung unverzüglich (über das Datenbanksystem zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen) der Polizei auf Gemeinde-, Bezirks-, Stadt- oder Kreisebene gemeldet werden, die die mit professionellen technischen Mitteln und Geräten erfassten Ergebnisse erhalten hat. Aktualisieren Sie gleichzeitig den Status „gelöst“ und bearbeiten Sie den Fall auf der Website der Verkehrspolizeibehörde, senden Sie der Zulassungsbehörde unverzüglich eine Benachrichtigung über die Beendigung der Verwarnung des gegen die Vorschriften verstoßenden Fahrzeugs und entfernen Sie den Status „Versendet wurde eine Verwarnung an die Zulassungsbehörde“ aus dem Datenbanksystem zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen für den in Klausel
(iii) genannten Fall.
(iii) Wenn 20 Tage nach dem Datum der Absendung der Mitteilung über den Verstoß der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt war, nicht zum Hauptquartier der Polizeibehörde erscheint, bei der der Verstoß festgestellt wurde, um den Fall zu klären, oder wenn die Polizeibehörde, bei der der Verstoß festgestellt wurde, keine Mitteilung über das Ergebnis der Beilegung und Bearbeitung des Falls von der Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei oder der Polizei auf Bezirksebene erhält, die die mit professionellen technischen Mitteln und Ausrüstungen gesammelten Ergebnisse erhalten hat, muss die Person mit der Befugnis zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen der Polizeibehörde, bei der der Verstoß festgestellt wurde, Folgendes tun: + Informationen zum Fahrzeug des Verstoßes (Fahrzeugtyp, Nummernschild, Nummernschildfarbe, Zeit, Ort des Verstoßes, Verstoß; Einheit, die den Verstoß festgestellt hat; Einheit, die den Fall bearbeitet, Kontakttelefonnummer) auf der elektronischen Informationsseite der Verkehrspolizeibehörde aktualisieren, damit der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt war, Bescheid weiß und Kontakt aufnehmen kann, um den Fall gemäß den Vorschriften zu klären; + Senden Sie eine Warnmeldung an die Kfz-Zulassungsstelle (für prüfpflichtige Fahrzeuge). Aktualisieren Sie den Status der an die Registrierungsbehörde gesendeten Warnmitteilung im Datenbanksystem zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen. Bei Motorrädern, Motorrollern und Elektromotorrädern senden Sie weiterhin Mitteilungen an die Polizei der Gemeinde, des Bezirks oder der Stadt, in der der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an der Verwaltungsübertretung beteiligt ist, wohnt oder ihren Hauptsitz hat (gemäß Formular Nr. 04, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA). Die Polizei der Gemeinden, Bezirke und Städte ist dafür zuständig, Fahrzeughaltern, Organisationen und Einzelpersonen Mitteilungen über Verwaltungsverstöße zu senden und sie aufzufordern, der Mitteilung über den Verstoß Folge zu leisten. Arbeitsergebnisse, benachrichtigen Sie die Polizeibehörde, die die Mitteilung über den Verstoß ausgestellt hat (gemäß Formular Nr. 04, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA). - Die Übermittlung der mit technischen Mitteln und Geräten erhobenen Ergebnisse sowie die Benachrichtigung über die Ergebnisse von Handhabungsverstößen erfolgen elektronisch.
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