
Gemäß Beschluss 165 erfolgt die Überprüfung und Durchsetzung von Disziplinarmaßnahmen gegenüber Parteiorganisationen und Parteimitgliedern unter der Aufsicht des Zentralkomitees, des Politbüros und des Sekretariats der Partei in einem dreistufigen Verfahren. Speziell:
Vorbereitungsschritt
Die Zentrale Inspektionskommission legt dem Politbüro und dem Sekretariat (über das Zentralbüro der Partei) eine Fallakte vor, die eine Eingabe, einen Bericht mit dem Vorschlag für Disziplinarmaßnahmen gegen die gegen die Vorschriften verstoßende Parteiorganisation und Parteimitglieder sowie damit verbundene Dokumente enthält.
Das Zentrale Parteibüro kopiert und sendet die von der Zentralen Inspektionskommission vorgelegten Fallakten an die Mitglieder des Politbüros und des Sekretariats sowie die vom Politbüro vorgelegten Fallakten an die Mitglieder des Zentralen Exekutivkomitees der Partei gemäß den Arbeitsvorschriften.
Das Ständige Sekretariat beauftragte Mitglieder des Politbüros und des Sekretariats, Vertreter von Parteiorganisationen und Parteimitglieder, die gegen die Vorschriften verstoßen hatten, anzuhören, bevor eine Konferenz zur Disziplinarberatung einberufen wurde.
Handelt es sich bei dem verletzenden Parteimitglied um ein Mitglied des Politbüros oder des Sekretariats, wird der Generalsekretär oder der ständige Sekretär des Sekretariats die Meinung des verletzenden Parteimitglieds anhören.
Disziplinarmaßnahmen
In diesem Schritt werden zwei Konferenzen abgehalten. Die erste ist die Konferenz des Politbüros und des Sekretariats, bei der Disziplinarmaßnahmen erwogen und beschlossen werden, wobei auch das Politbüro oder das Sekretariat an den Konferenzen teilnehmen. Vertreter der Zentralen Inspektionskommission, des Zentralen Organisationskomitees und der Zentrale der Partei.
Laden Sie bei Bedarf Vertreter der Parteiorganisation, des verletzenden Parteimitglieds und Vertreter der Parteiorganisation ein, die das Parteimitglied verwaltet.
Auf dieser Konferenz legten Vertreter der Zentralen Inspektionskommission einen Bericht vor, in dem sie Disziplinarmaßnahmen vorschlugen.
Anschließend legten der Vertreter der verletzenden Parteiorganisation und das verletzende Parteimitglied ihre Meinungen dar, und die Parteiorganisation mit dem verletzenden Parteimitglied sprach.
Im Abwesenheitsfall legt der Vertreter der Parteizentrale den Überprüfungsbericht der Parteiorganisation, der Parteimitglieder, die gegen die Vorschriften verstoßen haben, sowie die Meinungen der betreffenden Organisationen und Einzelpersonen (sofern vorhanden) vor.
Mitglieder des Politbüros oder des Sekretariats, die vor der Disziplinarüberprüfungssitzung mit Vertretern von Parteiorganisationen und Parteimitgliedern zusammentreffen, die gegen die Regeln verstoßen haben, müssen über die Ergebnisse der Sitzung und Diskussion berichten.
Anschließend berät und stimmt die Konferenz über die Form der Disziplinarmaßnahmen ab oder schlägt dem Zentralkomitee der Partei vor, die Disziplinarmaßnahmen entsprechend den Vorschriften zu prüfen und durchzusetzen.
Falls das Politbüro und das Sekretariat dem Zentralkomitee der Partei vorschlagen, Disziplinarmaßnahmen zu prüfen und durchzusetzen, übernimmt das Zentrale Inspektionskomitee den Vorsitz und koordiniert mit der Zentrale der Partei die Vorbereitung der Fallakte, die das Politbüro dem Zentralkomitee der Partei vorlegen kann.
Falls das Politbüro und das Sekretariat beschließen, keine Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen, benachrichtigt das Zentralbüro der Partei die Zentrale Inspektionskommission sowie die relevanten Parteiorganisationen und Parteimitglieder schriftlich.
Zweitens erwägt und entscheidet die Konferenz des Zentralen Parteivorstands über Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder des Zentralen Parteivorstands. Vertreter der Zentralen Inspektionskommission, des Zentralen Parteibüros, des Zentralen Organisationskomitees und der entsprechenden Parteikomitees.
Auf der Konferenz las der Vertreter des Politbüros den Bericht vor und schlug Disziplinarmaßnahmen vor.
Anschließend legen der Vertreter der Parteiorganisation und das Parteimitglied, das gegen das Gesetz verstoßen hat, ihre Meinung dar (wenn das gegen das Gesetz verstoßende Parteimitglied ein Mitglied des Zentralkomitees der Partei ist, wird die gegen das Gesetz verstoßende Parteiorganisation von einem an der Sitzung teilnehmenden Mitglied des Zentralkomitees der Partei geleitet).
Anschließend beriet die Konferenz und stimmte in geheimer Abstimmung über die Form der Disziplinarmaßnahmen ab. Falls das Zentralkomitee der Partei beschließt, keine Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen, ermächtigt es das Politbüro und das Sekretariat, die betreffenden Parteiorganisationen und Parteimitglieder schriftlich zu benachrichtigen.
Letzter Schritt
In diesem Schritt führt die Zentrale Inspektionskommission den Vorsitz und koordiniert ihre Arbeit mit der Zentralen Parteizentrale, um dem Zentralen Exekutivkomitee der Partei, dem Politbüro und dem Sekretariat zu empfehlen, eine Entscheidung über die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen oder die Ankündigung keiner Disziplinarmaßnahmen zu treffen.
Das Politbüro oder das Sekretariat setzt die Disziplinarentscheidung um und benachrichtigt die Parteiorganisation, das gegen die Vorschriften verstoßende Parteimitglied sowie verbundene Organisationen und Einzelpersonen über die nichtdisziplinarischen Maßnahmen.
Die Zentrale Inspektionskommission vervollständigt die Akte zur Überprüfung und Disziplinarmaßnahme und übergibt sie der Zentralen Parteigeschäftsstelle zur ordnungsgemäßen Archivierung.
Das Zentralkomitee der Partei, das Politbüro und das Sekretariat beauftragten die Zentrale Inspektionskommission damit, die relevanten Parteiorganisationen und Parteimitglieder bei der Umsetzung von Disziplinarentscheidungen zu überwachen, zu drängen, zu inspizieren und zu beaufsichtigen.
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