Das Volkskomitee der Provinz Thanh Hoa hat gerade den Beschluss Nr. 56/2024 zu Vorschriften für die Bedingungen und Mindestflächen für die Landaufteilung und Landzusammenlegung für jede Art von Grundstücken in der Provinz erlassen. Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober in Kraft.
Bei städtischen Wohngrundstücken muss laut Beschluss die Fläche des aufgeteilten Grundstücks so bemessen sein, dass das verbleibende Grundstück und die nach der Teilung entstandenen Grundstücke eine Fläche von 40 Quadratmetern und eine Mindestseitenlänge von 3 Metern aufweisen. Insbesondere im Bezirk Hai Thanh der Stadt Nghi Son beträgt die Mindestfläche nach der Grundstücksaufteilung 30 Quadratmeter mit einer Seitenlänge von 3 Metern.
Bei ländlichen Grundstücken muss die Fläche des geteilten Grundstücks so bemessen sein, dass das verbleibende Grundstück und die nach der Teilung entstandenen Grundstücke eine Fläche von 50 m² und eine Mindestseitenlänge von 4 m aufweisen. In der Gemeinde Nghi Son, der Stadt Nghi Son, der Gemeinde Ngu Loc, dem Bezirk Hau Loc, der Gemeinde Quang Nham und dem Bezirk Quang Xuong beträgt die Mindestfläche nach der Grundstücksaufteilung 30 m², die Seitenlänge 3 m².
Bei landwirtschaftlichen Grundstücken muss die Fläche des aufgeteilten Grundstücks so bemessen sein, dass das verbleibende Grundstück und die nach der Teilung entstandenen Grundstücke eine Mindestfläche aufweisen. Konkret müssen Flächen für den Anbau einjähriger Pflanzen, Flächen für den Anbau mehrjähriger Pflanzen, Flächen für die Aquakultur und Flächen für die Salzproduktion eine Mindestfläche von 500 m2 aufweisen. Die Mindestfläche der Schutzwaldflächen und Produktionswaldflächen beträgt 3.000 m².
Eine Ecke des Stadtzentrums von Thanh Hoa (Illustration: Thanh Tung).
Zuvor hatte das Volkskomitee der Provinz Binh Dinh auch den Beschluss Nr. 31/2024 erlassen, in dem die Bedingungen und die Mindestfläche für die Landaufteilung und Landzusammenlegung für jede Art von Grundstücken in der Provinz festgelegt wurden. Dieser Beschluss tritt am 15. August in Kraft.
Gemäß der neuen Regelung müssen städtische Wohngrundstücke nach der Aufteilung eine Mindestfläche von 40 m² sowie eine Mindestbreite (Frontseite) und -länge (Tiefe) von 3 m aufweisen. Ländliches Wohngrundstück muss nach der Aufteilung eine Mindestfläche von 50 m², mit einer Mindestbreite (Front) und -länge (Tiefe) von 4 m aufweisen.
Bei nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken beträgt die Mindestfläche für die Parzellierung von nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die kein Wohngrundstück sind (nicht Teil von vom Staat zugewiesenen oder gepachteten Investitionsprojekten), 100 m² mit einer Breite (Front) und Länge von 0,5 m oder mehr.
Darüber hinaus legt das Volkskomitee der Provinz auch die Mindestfläche und -größe nach der Unterteilung landwirtschaftlicher Flächen fest, beispielsweise: Flächen für den Anbau einjähriger Pflanzen und Salzgewinnungsflächen sind 500 m² groß und müssen in Breite und Länge mindestens 5 m betragen; Die Fläche für mehrjährige Nutzpflanzen und Aquakultur beträgt 1.000 m² mit Breiten- und Längenmaßen von 10 m oder mehr.
Die Produktionswaldfläche beträgt 5.000 m², Breiten- und Längenmaße ab 50 m. Bei anderen landwirtschaftlichen Flächen beträgt die Grundstücksfläche, deren Ursprung nicht Teil eines vom Staat zugewiesenen oder gepachteten Investitionsprojekts ist, 500 m² mit Breiten- und Längenmaßen von 5 m oder mehr.
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Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/quy-dinh-moi-nhat-ve-phan-lo-tach-thua-dat-tai-thanh-hoa-va-binh-dinh-20240923072349166.htm
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