Der Plan sieht ausdrücklich vor, dass die Einheiten des Ministeriums entsprechend ihren zugewiesenen Funktionen und Aufgaben die Situation genau beobachten und erfassen, eng koordinieren und die in allen Bereichen festgelegten Aufgaben und Lösungen synchron, umfassend und wirksam umsetzen.
Die Aufgabe der Abteilung für lokale und territoriale Wirtschaft besteht darin, die Situation voranzutreiben, zu synthetisieren, zu überwachen und zu bewerten sowie Aufgaben und Lösungen zur Förderung des GRDP-Wachstums umzusetzen und GRDP-Wachstumsszenarien, Vorschläge und Empfehlungen der Kommunen zu synthetisieren, um die gesetzten Ziele zu erreichen.
Das Allgemeine Statistikamt beobachtet die Situation aufmerksam, fasst sie zusammen, überprüft und aktualisiert sie, gibt Stellungnahmen zu den GRDP-Wachstumsszenarien sowie zu den lokalen Sektoren und Bereichen ab und beurteilt die Umsetzung der GRDP-Wachstumsziele der Kommunen.
Die Abteilung für staatliche Unternehmensentwicklung berät bei der Entwicklung der Richtlinie des Premierministers zu staatlichen Unternehmen und weist Ministerien, Zweigstellen, Kommunen und Eigentümervertretern die Zuweisung eines zusätzlichen Wachstumsziels von 8 % an. Beraten Sie das Ministerium bei der Zuweisung von Zielen an Kapitalgesellschaften und allgemeine Unternehmen, deren Eigentümer durch das Finanzministerium vertreten werden.
Die staatliche Haushaltsabteilung fasst die Mobilisierungsergebnisse im Staatshaushalt zusammen, erstattet dem Ministerium Bericht und erstattet den zuständigen Behörden Bericht. Die Steuerbehörde und die Zollbehörde entwickeln monatliche, vierteljährliche und jährliche Szenarien für die Haushaltseinnahme, in denen konkrete Lösungen vorgeschlagen werden, um das staatliche Haushaltseinnahmeziel im Jahr 2025 gemäß Resolution Nr. 01/NQ-CP zu erreichen (die Einnahmen im Jahr 2025 steigen um 10 % im Vergleich zur geschätzten Umsetzung im Jahr 2024). Dadurch wird sichergestellt, dass die Einnahmenmobilisierungsrate für den Staatshaushalt etwa 16 % des BIP erreicht.
Die Abteilung für Verwaltung und Aufsicht der Steuer-, Gebühren- und Abgabenpolitik forscht und berät weiterhin zu Steuer-, Gebühren- und Abgabenlösungen, um Schwierigkeiten für Unternehmen und Menschen zu beseitigen, Wachstum zu fördern und zusätzliche Einnahmen für den Staatshaushalt zu generieren.
Das Investitionsministerium ist für die Entwicklung monatlicher und vierteljährlicher Managementpläne zur Erreichung der Ziele zuständig. Dazu gehört auch das Vorschlagen spezifischer Lösungen und Richtlinien für die Kapitalallokation, die Förderung der Auszahlung, das Streben nach einer Auszahlung von 95 % des Kapitalplans des Premierministers sowie die Zusammenfassung und Berichterstattung an den Premierminister über die Umsetzung des öffentlichen Investitionsplans.
Das Staatsfinanzministerium und die Abteilung für Finanzinstitute entwickeln monatliche und vierteljährliche Managementpläne zur Mobilisierung von Kapital für Entwicklungsinvestitionen und beobachten dabei genau die Zinssituation, die Nachfrage nach Investitionen in Staatsanleihen und ausländisches Kapital. Die Abteilung für Schuldenmanagement und Außenwirtschaftsbeziehungen prüft den Bedarf, verhandelt, unterzeichnet Auslandskredite und überwacht den Fortschritt der Auslandskreditaufnahme, um die Mobilisierung gemäß dem Auszahlungsplan durchzuführen. Die Abteilung für Planung und Finanzen entwickelt einen Plan für das Finanzministerium, um das Ziel der Auszahlung von 95 % des zugewiesenen Kapitalplans umzusetzen.
Die Aufgabe der Staatshaushaltsabteilung besteht darin, die Umsetzung von Lösungen zu leiten und mit den entsprechenden Einheiten zu koordinieren, um die Ausgaben des Staatshaushalts streng zu verwalten, die laufenden Ausgaben gründlich einzusparen und eine Quote der laufenden Ausgaben von unter 60 % der gesamten Staatshaushaltsausgaben anzustreben. Das Finanz- und Wirtschaftsdezernat der Branche setzte gemäß Beschluss Nr. 01/NQ-CP dringend die Anweisung um, weitere 10 % der regulären Ausgaben einzusparen, um den Haushalt 2025 im Vergleich zum Haushalt 2024 zu erhöhen.
Das staatliche Haushaltsministerium, das Ministerium für Industrie, Finanzen und Wirtschaft, Abteilung I, und das Ministerium für staatliche Unternehmensentwicklung fordern Ministerien, Zentralbehörden und Kommunen dringend auf, im Vergleich zum Haushalt 2024 weitere 10 % der für 2025 veranschlagten regulären Ausgaben einzusparen.
Darüber hinaus werden im Plan auch eine Reihe weiterer Aufgaben aufgeführt, deren Umsetzung durch die dem Finanzministerium unterstellten Einheiten erfolgen muss.
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