Wie groß ist der Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen im Straßenverkehr? Welche Strafe droht bei Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes? Bitte lesen Sie den folgenden Artikel.
1. Sicherheitsabstand zwischen 2 Fahrzeugen bei der Teilnahme am Verkehr
Gemäß Artikel 11 des Rundschreibens 31/2019/TT-BGTVT beträgt der Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen bei der Teilnahme am Straßenverkehr wie folgt:
- Beim Fahren auf der Straße müssen Autofahrer und spezialisierte Motorradfahrer einen Sicherheitsabstand zum vor ihnen fahrenden Fahrzeug einhalten. An Stellen, an denen ein Schild „Mindestabstand zwischen zwei Fahrzeugen“ steht, darf der Abstand nicht geringer sein als der auf dem Schild angegebene Wert.
- Bei trockenen Straßenverhältnissen wird der Sicherheitsabstand für jede Geschwindigkeit wie folgt angegeben:
+ Bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h beträgt der Mindestsicherheitsabstand 35 m.
+ Bei einer Geschwindigkeit über 60 – 80km/h beträgt der Mindestsicherheitsabstand 55m.
+ Wenn die Geschwindigkeit über 80 - 100km/h liegt, beträgt der Mindestsicherheitsabstand 70m.
+ Wenn die Geschwindigkeit über 100 - 120 km/h liegt, beträgt der Mindestsicherheitsabstand 100 m.
- Bei einer Geschwindigkeit unter 60 km/h muss der Fahrer proaktiv einen Sicherheitsabstand zum vor ihm fahrenden Fahrzeug einhalten; Dieser Abstand hängt von der Fahrzeugdichte und der tatsächlichen Verkehrssituation ab, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
- Bei Regen, Nebel, rutschiger Fahrbahn, kurvenreichem Gelände, steilen Pisten oder eingeschränkter Sicht muss der Fahrer einen entsprechenden Sicherheitsabstand einhalten, der größer ist als der auf dem Schild angegebene Wert bzw. der bei trockener Fahrbahn angegebene Wert, wie oben erwähnt.
Bei Fahrzeugen, die auf Autobahnen unterwegs sind, richtet sich der Mindestsicherheitsabstand auch nach der Geschwindigkeit, mit der das Fahrzeug am Verkehr gemäß den oben genannten Vorschriften teilnimmt.
2. Strafe bei Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands
Fahrer von Autos und Motorrädern, die beim Fahren den Sicherheitsabstand nicht einhalten, können mit folgenden Geldstrafen belegt werden:
Fahrzeug | Hauptstrafe | Zusätzliche Strafe |
Auto | Geldstrafe von 800.000 VND bis 1.000.000 VND bei Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands und Verursachen einer Kollision mit dem vorausfahrenden Fahrzeug oder bei Nichteinhaltung des durch das Schild „Mindestabstand zwischen zwei Fahrzeugen“ vorgeschriebenen Abstands. (Punkt l, Klausel 3, Artikel 5, Dekret 100/2019/ND-CP) | |
Geldstrafe zwischen 4.000.000 und 6.000.000 VND bei Nichteinhaltung der Vorschriften zum Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beim Fahren auf der Autobahn. (Punkt g, Klausel 5, Artikel 5, Dekret 100/2019/ND-CP (geändert in Dekret 123/2021/ND-CP)) | Bei Verursachung eines Verkehrsunfalls kann der Führerschein für zwei bis vier Monate entzogen werden. (Punkt c, Klausel 11, Artikel 5, Dekret 100/2019/ND-CP) | |
Geldstrafe von 10.000.000 bis 12.000.000 VND für das Nichteinhalten des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands zwischen zwei Fahrzeugen und die Verursachung eines Verkehrsunfalls. (Punkt a, Klausel 7, Artikel 5, Dekret 100/2019/ND-CP) | Entzug der Fahrerlaubnis für den Zeitraum von 2 bis 4 Monaten. (Punkt c, Klausel 11, Artikel 5, Dekret 100/2019/ND-CP) | |
Motorrad | Geldstrafe von 100.000 VND bis 200.000 VND bei Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands und dadurch verursachter Kollision mit dem vorausfahrenden Fahrzeug oder bei Nichteinhaltung des durch das Schild „Mindestabstand zwischen zwei Fahrzeugen“ vorgeschriebenen Abstands. (Punkt c, Klausel 1, Artikel 6, Dekret 100/2019/ND-CP) | |
Geldstrafe von 4.000.000 bis 5.000.000 VND für das Nichteinhalten des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands zwischen zwei Fahrzeugen und die Verursachung eines Verkehrsunfalls. ( Punkt b, Klausel 7, Artikel 6, Dekret 100/2019/ND-CP) | Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer von 2 bis 4 Monaten. (Punkt c, Klausel 10, Artikel 6, Dekret 100/2019/ND-CP) |
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