Es sollten ausschließlich Lebensmittel und Lebensmittelzutaten mit eindeutiger Herkunft und Quelle verwendet werden. Verwenden Sie auf keinen Fall Konservenprodukte, die abgelaufen, aufgequollen, abgeflacht, verformt oder verrostet sind, nicht mehr intakt sind oder einen ungewöhnlichen Geschmack oder eine ungewöhnliche Farbe aufweisen. Essen Sie gekochte Speisen und trinken Sie abgekochtes Wasser. Essen Sie vorrangig frisch zubereitete und frisch gekochte Speisen.
Versiegeln Sie Lebensmittel nicht selbst und lassen Sie sie nicht längere Zeit ungefroren stehen. Bei fermentierten Lebensmitteln, die auf herkömmliche Weise verpackt oder abgedeckt werden (wie z. B. Pickles, Bambussprossen, eingelegte Auberginen …), muss darauf geachtet werden, dass sie sauer und salzig sind. Wenn das Essen nicht mehr sauer ist, sollte es nicht mehr gegessen werden. Wenn Symptome einer Botulinumvergiftung auftreten, suchen Sie sofort die nächstgelegene medizinische Einrichtung auf, um eine rechtzeitige Diagnose und Behandlung zu erhalten.
Gemäß den Anweisungen des Gesundheitsministeriums sind häufige Symptome einer Vergiftung: frühes Auftreten von Verdauungsbeschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Blähungen, Bauchschmerzen, gefolgt von funktioneller Darmlähmung und Verstopfung; Dann treten neurologische Symptome auf, wie: beidseitige symmetrische Lähmung, die vom Kopf, Gesicht, Hals ausgeht und sich bis in die Beine ausbreitet (hängende Augenlider, Doppeltsehen, verschwommenes Sehen, Halsschmerzen, Sprachstörungen, Schluckbeschwerden, Heiserkeit, Mundtrockenheit); dann Lähmung der Arme, Lähmung der Brust- und Bauchmuskulatur und Lähmung beider Beine. Tiefe Sehnenreflexe sind oft reduziert oder fehlen; keine sensorische Störung; Die Pupillen können beidseitig erweitert sein. Die Lähmung kann von leicht (Müdigkeit, Muskelermüdung ähnlich einer körperlichen Schwäche, Unfähigkeit zur Durchführung normaler anstrengender Tätigkeiten) bis zu schwer (Auswurfretention, starker Husten, leichtes Ersticken, Atemstillstand) reichen.
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