Vom 1. Juli bis zum Ende dieses Jahres werden die Zulassungsgebühren für im Inland montierte Autos und Anhänger bzw. Sattelauflieger um 50 % reduziert.
Gemäß dem heute von der Regierung erlassenen Dekret 41 wird die Erstzulassungsgebühr für Personenkraftwagen, Anhänger oder Sattelauflieger, die von Personenkraftwagen gezogen werden, sowie für ähnliche im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge vom 1. Juli bis 31. Dezember 2023 um 50 % gesenkt. Ab dem 1.1.2024 wird diese Gebühr wieder auf das alte Niveau zurückgesetzt.
Tatsächlich trägt eine Senkung der Zulassungsgebühren nicht zur Senkung der Autopreise bei, sondern verringert die Kosten für den Unterhalt des Autos. Mit der Senkung dieser Gebühr soll auch der inländische Autokonsum angekurbelt werden, da die Unternehmen in diesem Bereich mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert sind.
Laut der vietnamesischen Automobilherstellervereinigung (VAMA) sind die Umsätze dieser Branche seit Ende 2022 rückläufig und zeigten in der ersten Hälfte dieses Jahres keine Anzeichen einer Besserung.
In den letzten beiden Monaten des Jahres 2022 gingen die Umsätze der Unternehmen im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2021 um 44 % zurück. Bis April 2023 gingen die Verkäufe der VAMA-Mitglieder im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um etwa 34 % zurück, was 42.000 Fahrzeugen entspricht. Allerdings werde diese Gebührensenkung den Autokonsum nach Einschätzung des Finanzministeriums aufgrund der aktuellen Kaufkraft- und Konsumschwäche kaum so stark ansteigen lassen wie im Zeitraum 2020 bis 2022. Es wird geschätzt, dass durch die Senkung der Registrierungsgebühren das Budget um etwa 8.000 bis 9.000 Milliarden VND reduziert wird.
Derzeit werden die Gebühren für die Zulassung eines Autos auf der Grundlage eines Prozentsatzes für jeden Typ und jeden Ort bei der Zulassung berechnet. Beispielsweise beträgt die erste Gebühr für Autos in Hanoi, Quang Ninh und Hai Phong 12 % des Fahrzeugwerts; Ho-Chi-Minh-Stadt 10 %, Ha Tinh 11 % … Nur für Pickups beträgt die Anmeldegebühr 60 % der ersten Gebühr für Pkw.
Ab der zweiten Zahlung beträgt die Registrierungsgebühr 2 % und wird bundesweit einheitlich erhoben.
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