Die Behörden im Bezirk Dak Song (Dak Nong) deckten einen Fall auf, bei dem sich eine jüngere Schwester, da sie noch minderjährig war, für eine Heiratsanmeldung die persönlichen Daten ihrer älteren Schwester „auslieh“. Dieser Fall ereignete sich vor 11 Jahren.
Am 21. Februar sagte Frau Tran Thi Tuyet Mai, stellvertretende Vorsitzende des Volkskomitees der Gemeinde Thuan Ha (Bezirk Dak Song), in einem Gespräch mit der VietNamNet-Reporterin, dass vor Ort gerade ein Fall aufgedeckt worden sei, in dem eine Frau sich entgegen den Vorschriften den Namen ihrer Schwester „ausgeliehen“ habe, um ihre Ehe zu registrieren.
Erste Informationen: Im April 2013 gingen Frau N. (17 Jahre alt) und Herr T. zum Volkskomitee der Gemeinde Thuan Ha, um ihre Ehe anzumelden. Da sie für eine Eheschließung noch nicht alt genug war, nutzte Frau N. für die Eheschließung die Angaben ihrer Schwester H.
Das Volkskomitee der Gemeinde Thuan Ha stellte daraufhin eine Heiratsurkunde mit Informationen über Herrn T. und Frau H. aus.
Einige Zeit später heiratete Frau H. einen Mann und erhielt dennoch vom Volkskomitee der Gemeinde Thuan Ha eine Heiratsurkunde.
Im September 2024 gingen Frau N. und ihr Mann zum Volkskomitee der Gemeinde Thuan Ha, um eine Geburtsurkunde für ihr drittes Kind zu erhalten.
Zu diesem Zeitpunkt wollte Frau N. auf der Geburtsurkunde des Kindes im Abschnitt mit dem Namen der Mutter ihren eigenen Namen angeben und nicht den Namen ihrer Schwester wie in der Heiratsurkunde. Der Gerichtsbeamte der Gemeinde Thuan Ha stellte fest, dass Frau N. sich für die Heiratsurkunde vor 11 Jahren den Namen ihrer Schwester „ausgeliehen“ hatte.
Nachdem die Beamten der Gemeinde Thuan Ha den Vorfall entdeckt hatten, wiesen sie Frau N. und ihren Mann an, beim Gericht einen Antrag auf Aufhebung der illegalen Eheschließung zwischen Herrn T. und Frau H. einzureichen.
In Bezug auf die zuvor für Frau N.s zwei Kinder ausgestellten Geburtsurkunden sagte Frau Tran Thi Tuyet Mai, dass Frau N.s Familie einen DNA-Test durchführen müsse, um die Mutter des Kindes zu bestimmen. Nach Vorliegen des Gutachtens verfügt die Behörde über die Grundlage für eine Neuausstellung der Geburtsurkunde und eine Korrektur des Namens der Mutter.
"Es gibt keinen Streit in diesem Fall, weil es sich um Schwestern handelt. Derzeit unternehmen diese Personen Schritte, um die falsche Namensangabe in der Heiratsurkunde zu korrigieren. Dies ist jedoch auch eine Lehre für die Menschen, die gerade dabei sind, den Papierkram zu erledigen", sagte Frau Mai.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/em-gai-muon-ten-de-dang-ky-ket-hon-nguoi-chi-bong-co-2-chong-2373644.html
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