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Bau eines „Zauns“, um Tycoons daran zu hindern, Banken zu manipulieren

VnExpressVnExpress23/11/2023

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Die Staatsbank möchte das Verhältnis von Aktienbesitz und Kreditvergabe an Aktionärsgruppen verschärfen, um den „Schatten“ der großen Jungs hinter den Banken einzuschränken.

Heute Nachmittag wird die Nationalversammlung voraussichtlich über das überarbeitete Gesetz über Kreditinstitute beraten, das zahlreiche Regelungsvorschläge zur Behandlung von Problemen der gegenseitigen Eigentümerschaft enthält.

Bei der Kreuzbeteiligung handelt es sich um das Phänomen, dass eine Bank Anteile an einer anderen Bank hält. Nach Ansicht vieler Experten ist dies in Vietnam immer noch eine problematische Situation. Den Delegierten der Nationalversammlung zufolge erhöht die gegenseitige Eigentümerschaft von Banken einige Risiken, etwa die Erhöhung des virtuellen Kapitals durch Kreditaufnahme für Investitionen und die gegenseitige Kapitaleinlage (direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften und Enkel). Eine weitere Folge ist das Risiko einer Übernahme und Kontrolle durch Großaktionäre und verbundene Unternehmen: Die Mutterbank, Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen investieren gemeinsam in ein Unternehmen und besitzen Anteile, die die Geschäftsaktivitäten einer Geschäftsbank kontrollieren.

Eines der wichtigsten Ziele bei der Ausarbeitung des überarbeiteten Gesetzes über Kreditinstitute besteht darin, die Manipulation eines Kreditinstituts durch eine Gruppe von Aktionären und verbundenen Personen einzuschränken. Der Entwurf des Gesetzes über Kreditinstitute (geändert) sieht daher zahlreiche Regelungen vor, um Manipulationen und die Situation von Aktionärsgruppen, die den Bankbetrieb beeinträchtigen, einzuschränken.

Gemäß der soeben an die Delegierten der Nationalversammlung versandten Erläuterung und dem Annahmebericht soll die Aktienbeteiligungsquote für Einzelaktionäre wie bisher bei 5 % bleiben. Die Grenze für institutionelle Aktionäre (einschließlich der Anzahl der Aktien, die diese Aktionäre indirekt besitzen) wird von 15 % auf 5 % gesenkt; Aktionäre und ihnen nahestehende Personen wurden von 20 % auf 11 % reduziert.

Maximale Eigentumsquote bei Banken Aktuelles Recht Änderungsantrag
Einzelaktionäre 5 % 5 %
Aktionäre und nahestehende Personen 20 % 15 %
Institutionelle Aktionäre (einschließlich indirekter Eigentümer) 15 % 10 %

Was die Einschränkung der Dominanz in Management und Verwaltung betrifft, sieht der Gesetzentwurf strengere Vorschriften für Fälle vor, in denen Personen nicht gleichzeitig Positionen in einem Kreditinstitut bekleiden dürfen bzw. nicht, um die Machthaber der Bank daran zu hindern, in die Entscheidungen des Kreditinstituts einzugreifen, sie zu dominieren und sie in eine Richtung zu ändern, die der dominierenden Gruppe von Einzelpersonen und Organisationen nützt.

Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf auch die Verpflichtung vor, Informationen über nahestehende Personen von Managern und Führungskräften von Kreditinstituten öffentlich bekannt zu geben, sowie die Verpflichtung, Informationen über Anteilseigner öffentlich bekannt zu geben, die 1 % oder mehr des Stammkapitals eines Kreditinstituts besitzen.

Neben der Beschränkung der Eigentumsverhältnisse von Aktionärsgruppen bei Banken plant die Verwaltungsagentur auch eine strengere Kontrolle des Kreditlimits für einen Kunden und verwandte Personen, um die Kreditkonzentration auf eine Kundengruppe zu begrenzen. Der Plan zur Reduzierung der Kreditlimits für Kunden und verwandte Personen wird jedoch gemäß einem Fahrplan umgesetzt, um plötzliche Auswirkungen auf den Bankbetrieb zu vermeiden.

Der Entwurf sieht dementsprechend einen Fahrplan vor, um die Auswirkungen innerhalb von fünf Jahren schrittweise auf 10 % des Eigenkapitals eines Kunden und auf 15 % des Eigenkapitals für Kunden und verbundene Personen zu senken. Bei Nichtbanken-Kreditinstituten beträgt dieser Satz 15 % bzw. 25 %.

Im Falle einer Kreditgewährung, die den Höchstbetrag überschreitet, legt der Premierminister die Bedingungen und Dokumente für die Beantragung der Genehmigung des maximalen Kreditbetrags fest. Der Gesamtbetrag der über den Kreditrahmen einer Bank hinaus gewährten Kredite darf das Vierfache ihres Eigenkapitals nicht übersteigen.

Transaktionen bei Geschäftsbanken. Foto: Thanh Tung.

Transaktionen bei Geschäftsbanken. Foto: Thanh Tung

Als Gouverneurin Nguyen Thi Hong Mitte September bei einer Sitzung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung über eine Lösung zur Bewältigung der Kreuzbeteiligung sprach, räumte sie ein, dass es „niemals dazu kommen wird“, wenn man auf eine Verordnung warte, die dieses Problem gründlich regelt. Sie sagte, dass die Regulierung der Kreuzbeteiligungen zwar dabei helfen werde, die Systemsicherheit zu gewährleisten und Risiken zu kontrollieren, dass sie jedoch Auswirkungen auf den Aktienmarkt und die Marktregulierung der Wirtschaft haben werde.

Der Anteil der Einzelpersonen und Organisationen, die Anteile an Banken halten oder Kredite aufnehmen, lässt sich leicht zählen und überwachen. Die wirklichen Eigentümer mit der kontrollierenden Macht erscheinen jedoch nicht in den Aufzeichnungen, wenn sie jemanden bitten oder beauftragen, in ihrem Namen für Anteile einzustehen, oder wenn sie „Scheinfirmen“ gründen, um Kapital zu leihen.

So geht beispielsweise aus den jüngsten Schlussfolgerungen der Ermittlungsbehörde (Ministerium für öffentliche Sicherheit) bei der Saigon Bank (SCB) hervor, dass Frau Truong My Lan lediglich 4,98 % des Stammkapitals hält. Tatsächlich aber besitzt Frau Truong My Lan über 27 juristische und natürliche Personen mehr als 91 % der Aktien dieser Bank (Stand: Oktober 2022). Von 2012 bis 2022 flossen über 90 % der ausstehenden Kredite der SCB über Tausende gegründeter „Geisterfirmen“ an Frau Lans Gruppe.

„Auch der Entwurf des Gesetzes über Kreditinstitute sieht dies als einen zentralen Punkt für Anpassungen an“, erklärte Frau Hong. Auch die Kontrolle der Eigentumsverhältnisse von Privatpersonen und Unternehmen sei schwierig, „wenn sie absichtlich andere Personen auf ihren Namen berufen, ist das nicht zu bewältigen“. Dabei muss die Ermittlungsbehörde eingeschaltet sein.

Daher ist die Staatsbank der Ansicht, dass es schwierig ist, Vorschriften zu erlassen, um dies umfassend zu handhaben. Es ist jedoch notwendig, dies umfassend zu handhaben und dabei die Inhalte des überarbeiteten Gesetzes über Kreditinstitute und andere Lösungen wie die Verknüpfung nationaler Daten zur Bevölkerung und Unternehmensregistrierung sowie die Koordinierung der relevanten staatlichen Verwaltungsbehörden, Inspektions-, Ermittlungs- und Rechnungsprüfungsbehörden einzubeziehen.

Neben der Reduzierung von Cross-Ownership, das die Bankaktivitäten manipuliert, erwähnt der Gesetzesentwurf auch Maßnahmen zur frühzeitigen Intervention in Kreditinstituten. Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung erklärte, dass es im Zuge der Annahme und Fertigstellung des Gesetzesentwurfs hinsichtlich der Regelungen zu frühzeitigem Eingreifen, besonderer Kontrolle und Sonderkreditvergabe an Kreditinstitute noch immer viele unterschiedliche Meinungen gebe.

Einige Meinungen besagen, dass die im Gesetzesentwurf enthaltenen Regelungen zur Frühintervention noch langsam seien und sorgfältig geprüft und überarbeitet werden müssten. Daher wurde der Gesetzesentwurf nach dessen Erhalt in Richtung eines früheren Eingreifens überarbeitet. Konkret sollen die Verwaltungsbehörden Pläne für ein Eingreifen haben, wenn Kreditinstitute und ausländische Bankfilialen Verluste von mehr als 15 Prozent des Wertes des Stammkapitals, des gewährten Kapitals und der Rücklagen angehäuft haben.

Im Hinblick auf Sonderkredite werden mit dem Gesetzesentwurf die Bestimmungen gestrichen, die Banken die Aufnahme spezieller Kredite bei Einlagensicherungsorganisationen, anderen Banken und der Staatsbank, die Einlagensicherungsorganisationen Sonderkredite gewähren, gestatten. Stattdessen dürfen Banken gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gezielt Kredite von anderen Organisationen aufnehmen.

Der Premierminister ist befugt, über die Vergabe von Sonderkrediten mit einem Zinssatz von 0 % pro Jahr an Banken unter besonderer Kontrolle zu entscheiden, da es sich hierbei um eine indirekte Verwendung staatlicher Mittel in Sonderfällen zur Gewährleistung der Systemsicherheit handelt.

Quynh Trang - Anh Minh


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