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Bei Erreichen der Rentengrenze und bei einem Austrittswunsch ist für Arbeitnehmer keine Kündigung notwendig.

Người Đưa TinNgười Đưa Tin27/01/2024

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Artikel 169 des Arbeitsgesetzbuches von 2019 legt fest, dass männliche Arbeitnehmer, die im Jahr 2028 das 62. Lebensjahr erreichen, und weibliche Arbeitnehmer, die im Jahr 2035 das 60. Lebensjahr erreichen, das Recht auf Renteneintritt haben.

Ab 2021 beträgt das offizielle Renteneintrittsalter für männliche Arbeitnehmer jedoch 60 Jahre und 3 Monate und für weibliche Arbeitnehmer 55 Jahre und 4 Monate. Darüber hinaus erhöht sich das Renteneintrittsalter in jedem Folgejahr um 3 Monate für Männer und um 4 Monate für Frauen.

Dem Fahrplan zufolge wird das Renteneintrittsalter im Jahr 2024 für männliche Arbeitnehmer 61 Jahre und für weibliche Arbeitnehmer 56 Jahre und 4 Monate betragen. Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für die Beitragszahlung in die Sozialversicherung gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes erfüllen, haben Anspruch auf eine Rente, wenn sie das Rentenalter erreichen.

Artikel 35 des Arbeitsgesetzbuches enthält Einzelheiten zum Recht der Arbeitnehmer, Arbeitsverträge in bestimmten Fällen einseitig zu kündigen. Dies trägt dazu bei, die Rechte der Arbeitnehmer beim Erreichen des Rentenalters besser zu verstehen.

Konkret ist in Artikel 35 Absatz 2 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 das Recht der Arbeitnehmer festgelegt, Arbeitsverträge einseitig wie folgt zu kündigen:

Arbeitnehmer haben in folgenden Fällen das Recht, den Arbeitsvertrag einseitig und ohne vorherige Ankündigung zu kündigen:

+ Nichtzuweisung der richtigen Arbeit oder des richtigen Arbeitsplatzes oder Nichtgarantierung der vereinbarten Arbeitsbedingungen, außer in den in Artikel 29 dieses Kodex genannten Fällen;

+ Nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Bezahlung, außer in den in Absatz 4, Artikel 97 dieses Kodex genannten Fällen;

+ Vom Arbeitgeber beschimpft, geschlagen oder verbal oder körperlich misshandelt zu werden oder Handlungen vorzunehmen, die die Gesundheit, Würde oder Ehre beeinträchtigen; Zwangsarbeit;

+ Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz;

+ Schwangere Arbeitnehmerinnen müssen Urlaub gemäß den Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 138 dieses Kodex nehmen;

+ Erreichen des in Artikel 169 dieses Kodex festgelegten Rentenalters, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben;

+ Der Arbeitgeber macht unwahre Angaben gemäß Absatz 1, Artikel 16 dieses Kodex und beeinträchtigt dadurch die Erfüllung des Arbeitsvertrags.

Wenn Arbeitnehmer das Rentenalter erreichen, haben sie das Recht, ihren Arbeitsvertrag gemäß bestimmten gesetzlichen Bestimmungen einseitig und ohne vorherige Ankündigung zu kündigen. Allerdings ist auch zu beachten, dass es Fälle gibt, in denen die beiden Parteien neben den allgemeinen Bestimmungen auch abweichende Vereinbarungen über ihre Rechte und Pflichten bei Beendigung des Vertrags treffen können.

Minh Hoa (t/h)


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