Am 27. November 2023 verabschiedete die 15. Nationalversammlung offiziell das Gesetz zur Identifizierung und es wird ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten.
Wie erfolgt also die DNA-Probenahme für den Personalausweis?
In Punkt d, Absatz 1, Artikel 16 des Gesetzes zur Identifizierung Nr. 26/2023/QH15 wird die Erfassung von DNA und Stimme wie folgt festgelegt: „Biometrische Informationen zu DNA und Stimme werden erfasst, wenn:
- Personen, die diese Daten freiwillig angeben, oder die Strafverfolgungsbehörde, die Behörde, die die Person verwaltet, die im Rahmen des Verfahrens gemäß ihren Funktionen und Aufgaben verwaltungsrechtlichen Behandlungsmaßnahmen unterliegt, wird diese Daten an die Identitätsverwaltungsbehörde weitergeben, um die Identitätsdatenbank zu aktualisieren und anzupassen, wenn sie eine Beurteilung durchführt oder biometrische Daten über die DNA oder Stimme der Person sammelt.
Bürger sind bei der Beantragung eines Personalausweises nicht verpflichtet, DNA-Daten anzugeben.
- Die Strafverfolgungsbehörde und die Behörde, die Personen verwaltet, die Verwaltungsmaßnahmen unterliegen und über biometrische Informationen zur DNA und Stimme von Personen verfügen, müssen diese zur Aktualisierung und Anpassung an die Identitätsverwaltungsbehörde übermitteln.
Ab dem 1. Juli 2024 müssen Personen bei der Beantragung eines Personalausweises daher weder ihre DNA noch ihre Stimme angeben. Nur wenn Verwaltungsmaßnahmen angewendet werden, die biometrische Daten über die DNA und die Stimme des Bürgers erfordern, werden diese von der Staatsanwaltschaft erhoben und zur Aktualisierung an die Identitätsmanagementagentur übermittelt.
Auch das ab 1. Juli 2024 in Kraft tretende Ausweisgesetz enthält zahlreiche Neuerungen, darunter Regelungen und Verfahren für die Ausstellung von Ausweisen an Personen ab 14 Jahren sowie für die Ausstellung von Ausweisen an Personen unter 6 Jahren.
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Quelle: https://vtcnews.vn/co-bat-buoc-lay-adn-khi-lam-can-cuoc-ar904864.html
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