Wohnung ohne rosa Buch, kann ich eine Daueraufenthaltserlaubnis anmelden?

VTC NewsVTC News16/11/2024


Zur Beantwortung der Frage, ob eine Wohnung ohne Pink Book zum Daueraufenthalt angemeldet werden kann oder nicht? Zunächst müssen Sie sich informieren, wann Ihnen beim Kauf einer Wohnung ein Pink Book ausgestellt wird. Um den Zeitpunkt für die Erteilung eines Pink Book nach einem Wohnungskauf zu bestimmen, ist es notwendig zu ermitteln, ob es sich bei der zu verkaufenden Wohnung um eine Altbau- oder Neubauwohnung handelt.

Beim Kauf und Verkauf von Altbauwohnungen muss der Käufer nach der notariellen Beurkundung des Wohnungskaufvertrages Unterlagen zur Übertragung des Wohnungsbuches auf sich vorlegen.

Anders als beim Kauf einer Altbauwohnung ist der Investor beim Kauf einer Neubauwohnung verpflichtet, innerhalb von 50 Tagen ab dem Übergabedatum bzw. ab dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Hauspreises durch den Käufer bei der staatlichen Agentur die Ausstellung eines rosa Buchs zu beantragen.

Auch wenn für eine Wohnung kein rosa Buch vorliegt, ist eine Anmeldung zum Daueraufenthalt möglich, wenn es sich um ein Haus im Eigentum dieser Person handelt oder wenn sich Hauseigentümer und Eigentümer einig sind, wenn die Wohnung nicht im Eigentum dieser Person steht. (Illustration)

Auch wenn für eine Wohnung kein rosa Buch vorliegt, ist eine Anmeldung zum Daueraufenthalt möglich, wenn es sich um ein Haus im Eigentum dieser Person handelt oder wenn sich Hauseigentümer und Eigentümer einig sind, wenn die Wohnung nicht im Eigentum dieser Person steht. (Illustration)

Gleichzeitig beträgt gemäß Klausel 6, Artikel 22 des Dekrets 101/2024/ND-CP die Frist für die Gewährung von Pink Books an Investoren nicht mehr als 10 Tage ab dem Datum des Eingangs vollständiger und schlüssiger Dokumente. Somit beträgt die maximale Frist für den Wohnungskäufer, bis er das Pink Book nach vollständiger Bezahlung bzw. Erhalt des Hauses erhält, 60 Werktage.

Die Bedingungen für die Registrierung eines dauerhaften Wohnsitzes richten sich derzeit nach den Bestimmungen des Artikels 20 des Aufenthaltsgesetzes von 2020 und umfassen: Besitz einer legalen Unterkunft im eigenen Besitz oder die Zustimmung des Haushaltsvorstands und des Eigentümers einer legalen Unterkunft (sofern kein eigenes Haus vorhanden ist).

Gemäß Artikel 5 des Dekrets 62/2021/ND-CP umfassen die Dokumente zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts:

- Urkunde über die Grundstücksnutzungsrechte, Hauseigentumsrechte (inkl. Angaben zum Haus) oder Urkunde über die Wohnungseigentumsrechte.

- Kaufvertrag für Wohnraum oder Dokumente zur Übergabe des Wohnraums, Erhalt des Wohnraums von einem Unternehmen, das mit der Aufgabe betraut ist, mit zum Verkauf stehenden Wohnraum zu handeln.

- Unterlagen zu Kauf, Mietkauf, Schenkung, Erbschaft...

Daher ist gemäß dieser Regelung für die Anmeldung eines Daueraufenthalts kein rosafarbenes Wohnungsbuch erforderlich, sondern es kann ein Kaufvertrag oder eine Übergabeurkunde (beim Kauf einer neuen Wohnung mit dem Investor) bzw. ein Kaufvertrag mit einer anderen Person (beim Kauf einer alten Wohnung) verwendet werden.

Somit kann eine Wohnung, für die kein rosa Buch vorliegt, dennoch als Dauerwohnsitz angemeldet werden, wenn es sich um ein Haus im Eigentum dieser Person handelt oder wenn sich Hauseigentümer und Eigentümer einig sind, wenn die Wohnung nicht im Eigentum dieser Person steht.

BAO HUNG

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Quelle: https://vtcnews.vn/chung-cu-chua-co-so-hong-co-duoc-dang-ky-thuong-tru-ar907606.html

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