
Studierende ethnischer Minderheiten werden mit Studiengebühren in Höhe von 60 % des Grundgehalts unterstützt.
„Ich gehöre einer ethnischen Minderheit an, mein Kind ist in der 12. Klasse. Ich möchte mehr über die staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Schülern ethnischer Minderheiten erfahren!“
Vu Thi Nhi (Lao Cai)
Antwort:
Gemäß Artikel 1 des Beschlusses 66/2013/QD-TTg lauten die Bestimmungen für Fächer, die die Richtlinie zur Unterstützung der Studienkosten anwenden, wie folgt:
Geltungsbereich der Regelung und anwendbare Themen:
1. Dieser Beschluss legt die Politik der Unterstützung der Studienkosten für Studierende ethnischer Minderheiten aus armen oder armutsgefährdeten Haushalten gemäß den staatlichen Bestimmungen fest, die die Aufnahmeprüfung für ein Vollzeitstudium an Universitäten und Hochschulen an Hochschulen bestehen. Dazu gehören: Universitäten, Akademien, Colleges und Junior Colleges.
2. Dieser Beschluss gilt nicht für Studierende: Ausgewählte Kandidaten, Begünstigte der Police, die für die Zulassung in Betracht gezogen werden, Ausbildung nach Adresse, gemeinsame Ausbildung, Zweitabschlüsse sowie Universitäts- und Hochschulstudenten nach Abschluss des universitären Vorbereitungsprogramms.
Demnach erhalten Studierende ethnischer Minderheiten Unterstützung bei ihren Studienkosten, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Zugehörigkeit zu einem armen oder armutsgefährdeten Haushalt gemäß den staatlichen Bestimmungen;
- Bestehen der Aufnahmeprüfung für Vollzeitstudien an Universitäten und Hochschulen, einschließlich: Universitäten, Akademien, Colleges und Junior Colleges.
Hinweis: Die Studiengebührenförderung gilt nicht für Studierende, die für die Zulassung ausgewählt wurden, für Begünstigte der Police, für eine Ausbildung nach Adresse, eine gemeinsame Ausbildung, einen Zweitabschluss sowie für Universitäts- und Collegestudenten nach Abschluss des universitären Vorbereitungsprogramms.
Was die Höhe der Unterstützung betrifft, so beträgt die Höhe der Unterstützung für die Studienkosten für Studierende ethnischer Minderheiten an Hochschulen gemäß Artikel 3 des Gemeinsamen Rundschreibens 35/2014/TTLT-BGDĐT-BTC wie folgt:
Die Höhe der Studienbeihilfe entspricht 60 % des Grundgehalts und wird für höchstens 10 Monate/Schuljahr/Schüler in Anspruch genommen; Anzahl der Jahre, in denen Studienbeihilfen gemäß der offiziellen Ausbildungszeit bezogen wurden.
Das aktuelle Grundgehalt beträgt gemäß Dekret 73/2024/ND-CP 2.340.000 VND.
Gemäß den oben genannten Bestimmungen werden Studierende ethnischer Minderheiten mit Studiengebühren in Höhe von 60 % des Grundgehalts (2.340.000 VND) unterstützt.
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Quelle: https://pnvnweb.dev.cnnd.vn/che-do-ho-tro-hoc-phi-cho-sinh-vien-dan-toc-thieu-so-20241225195709393.htm
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