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Aktuelle Regelungen zum Lehramtsförderungsgeld 2025

VTC NewsVTC News03/03/2025

Nach der Einführung der Förderrichtlinie für studentische Aktivitäten ausschließlich für Studierende stieg die Zahl der an einer Lehrerausbildung interessierten Studierenden und Eltern.


Nach Angaben des Ministeriums für Bildung und Ausbildung sind in den letzten Jahren die Anmeldequote, die Zulassungsergebnisse und die Einschreibungsquote für Lehrerausbildungsprogramme im Vergleich zu anderen Ausbildungsprogrammen und -bereichen stark gestiegen.

Lebenshaltungskostenzuschuss für Lehramtsstudierende

Das Dekret 116/2020 der Regierung legt Richtlinien zur Unterstützung der Studiengebühren und Lebenshaltungskosten für Lehramtsstudenten fest. Demnach erhalten Lehramtsstudierende ab dem 15. November 2020 staatliche Unterstützung bei den Studiengebühren in Höhe der Studiengebühren der jeweiligen Lehramtshochschule, an der sie studieren.

Die Zahl der Bewerber für ein Pädagogikstudium steigt. (Illustration)

Die Zahl der Bewerber für ein Pädagogikstudium steigt. (Illustration)

Gleichzeitig werden Lehramtsstudenten vom Staat mit 3,63 Millionen VND/Monat unterstützt, um ihre Lebenshaltungskosten während ihrer Schulzeit zu decken. Die Dauer der Förderung von Studiengebühren und Lebensunterhalt bemisst sich nach der tatsächlichen Anzahl der schulischen Ausbildungsmonate gemäß den Vorschriften, beträgt jedoch höchstens 10 Monate/Schuljahr.

Bei einer Unterrichtsorganisation nach dem Leistungspunktesystem können die Lehrerbildungsstätten die Förderstufe entsprechend dem Leistungspunktesystem umstellen. Die gesamten Förderkosten für das gesamte Studium im Rahmen des Leistungspunktesystems überschreiten nicht die für das Studium pro Studienjahr vorgeschriebene Förderhöhe.

So erhalten Pädagogikstudierende im Jahr 2025 einen Förderbetrag von 3,63 Millionen VND/Monat, was 18,15 Millionen VND/Semester entspricht.

In welchen Fällen müssen Studierende die Studiengebühren zurückzahlen?

Um die volle Förderung nach Dekret 116 zu erhalten, müssen Studierende verschiedene Kriterien erfüllen. Andernfalls müssen Studierende den gesamten Betrag nach Abschluss des Studiums zurückzahlen.

Absatz 1, Artikel 6, Dekret 116/2020 regelt Fälle, in denen Lehramtsstudierende Studiengebühren und Lebenshaltungskosten zurückerstatten müssen, darunter:

  • Für Pädagogikstudenten gilt diese Regelung, sie dürfen jedoch ab dem Datum der Entscheidung über die Anerkennung ihres Abschlusses zwei Jahre lang nicht im Bildungssektor arbeiten.
  • Pädagogikstudenten genießen politische Anreize und arbeiten im Bildungsbereich, verfügen jedoch nicht über genügend Arbeitszeit, wie in Punkt a, Absatz 2, Artikel 6, Dekret 116 vorgeschrieben.
  • Lehramtsstudierende, die während ihrer Ausbildung versicherungsrechtliche Ansprüche haben, aber in einen anderen Ausbildungszweig wechseln, die Ausbildung freiwillig abbrechen, die Ausbildung nicht abschließen oder aufgrund von Disziplinarmaßnahmen zum Abbruch der Ausbildung gezwungen werden.

Studierende, denen nicht genügend Zeit bleibt, in der Branche zu arbeiten, die in einen anderen Ausbildungszweig wechseln und nach zwei Jahren nach dem Abschluss nicht in der Branche arbeiten, müssen die Studiengebühren und den Zuschuss zum Lebensunterhalt zurückzahlen. Sie müssen darauf achten, nicht zu viel auf einmal zu bezahlen.

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Quelle: https://vtcnews.vn/quy-dinh-moi-nhat-ve-tien-ho-tro-sinh-vien-su-pham-2025-ar923570.html

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