Aktuelle Regelungen zum Lehramtsförderungsgeld 2025

VTC NewsVTC News03/03/2025

Nach Erlass der Richtlinie zur Förderung studentischer Aktivitäten ausschließlich für Studierende stieg die Zahl der an einer Lehrerausbildung interessierten Studierenden und Eltern.


Nach Angaben des Ministeriums für Bildung und Ausbildung sind in den letzten Jahren die Anmeldequote, die Zulassungsergebnisse und die Einschreibungsquote für Lehrerausbildungsprogramme im Vergleich zu anderen Ausbildungsprogrammen und -bereichen stark angestiegen.

Höhe des Lebensunterhaltszuschusses für Lehramtsstudierende

Das Dekret 116/2020 der Regierung legt Richtlinien zur Unterstützung der Studiengebühren und Lebenshaltungskosten für Pädagogikstudenten fest. Demnach erhalten Lehramtsstudierende ab dem 15. November 2020 eine staatliche Unterstützung der Studiengebühren in Höhe der Studiengebühren, die von der Lehramtseinrichtung, an der sie studieren, erhoben werden.

Die Zahl der Bewerbungen für das Studium der Pädagogik nimmt zu. (Illustration)

Die Zahl der Bewerbungen für das Studium der Pädagogik nimmt zu. (Illustration)

Gleichzeitig werden Pädagogikstudenten vom Staat mit 3,63 Millionen VND/Monat unterstützt, um den Lebensunterhalt während ihrer Studienzeit zu decken. Die Dauer der Förderung von Studien- und Lebensunterhalt bemisst sich nach der tatsächlichen Anzahl der Schulmonate gemäß Schulordnung, maximal jedoch nach 10 Monaten/Schuljahr.

Bei einer Unterrichtsorganisation nach dem Leistungspunktesystem können die Lehrerbildungsstätten den Förderungsumfang entsprechend dem Leistungspunktesystem umrechnen. Die gesamten Förderungskosten für das gesamte Studium im Rahmen des Credit-Systems überschreiten nicht die für das Studium vorgeschriebene Förderungshöhe pro Studienjahr.

Somit erhalten Pädagogikstudierende im Jahr 2025 einen Förderbetrag von 3,63 Millionen VND/Monat, was 18,15 Millionen VND/Semester entspricht.

In welchen Fällen müssen Studierende Studiengebühren zurückzahlen?

Um den vollen Unterstützungsbetrag gemäß Dekret 116 zu erhalten, müssen Studierende verschiedene Kriterien erfüllen. Andernfalls müssen Studierende den gesamten Betrag nach Abschluss des Studiums zurückzahlen.

Absatz 1, Artikel 6 des Dekrets 116/2020 regelt Fälle, in denen Pädagogikstudenten Studiengebühren und Lebenshaltungskosten zurückerstatten müssen, darunter:

  • Für Pädagogikstudenten gilt diese Regelung, sie dürfen jedoch ab dem Datum der Entscheidung über die Anerkennung ihres Abschlusses zwei Jahre lang nicht im Bildungssektor arbeiten.
  • Pädagogikstudenten genießen politische Rechte und arbeiten im Bildungsbereich, verfügen jedoch nicht über genügend Arbeitszeit, wie in Punkt a, Klausel 2, Artikel 6, Dekret 116 vorgeschrieben.
  • Pädagogikstudierende, die während der Ausbildung anspruchsberechtigt sind, aber in eine andere Ausbildungsrichtung wechseln, die Ausbildung freiwillig abbrechen, die Ausbildung nicht abschließen oder durch Disziplinarmaßnahmen zum Abbruch der Ausbildung gezwungen werden.

Studierende, denen nicht genügend Zeit bleibt, in der Branche zu arbeiten, die in einen anderen Ausbildungszweig wechseln und zwei Jahre nach dem Abschluss nicht in der Branche arbeiten, müssen daher die Studiengebühren und den Lebensunterhaltszuschuss zurückzahlen. Sie müssen darauf achten, nicht zu viel auf einmal zu bezahlen.

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Quelle: https://vtcnews.vn/quy-dinh-moi-nhat-ve-tien-ho-tro-sinh-vien-su-pham-2025-ar923570.html

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